Sie haben ein Problem — einen Streit mit dem Vermieter, eine Abmahnung vom Arbeitgeber, einen Brief vom Inkasso-Büro — und fragen sich, ob das ein Fall für einen Anwalt ist. Die nächste Frage kommt sofort: Was kostet mich das überhaupt? Viele Menschen schieben genau an dieser Stelle den Gedanken ans Anwaltsbüro beiseite. Dabei ist die Erstberatung oft günstiger als erwartet — und seit einer gesetzlichen Änderung ist der Höchstbetrag für das erste Gespräch klar geregelt.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie sich die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung zusammensetzen, wann der gesetzliche Höchstbetrag gilt, was Festpreisangebote bedeuten und welche Möglichkeiten es gibt, wenn das Geld knapp ist. So wissen Sie vor dem ersten Anruf, womit Sie rechnen müssen — ohne böse Überraschungen.
Was regelt das Gesetz bei der Erstberatung?
Der Gesetzgeber hat die Kosten für die anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt. Danach darf ein Rechtsanwalt für das erste Beratungsgespräch mit einem Verbraucher höchstens 190 Euro netto in Rechnung stellen. Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 Prozent ergibt das einen Bruttobetrag von rund 226 Euro. Dieser Deckel gilt ausdrücklich dann, wenn kein anderer Betrag vereinbart wurde.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Höchstbetrag, keine Pauschale. Der Anwalt kann also auch weniger verlangen — und in der Praxis tun viele das. Einige Kanzleien bieten Erstgespräche für einen deutlich niedrigeren Festbetrag an, andere unterscheiden zwischen einem kurzen telefonischen Gespräch und einer ausführlichen schriftlichen Einschätzung.
Die Regelung in § 34 RVG schützt Sie als Verbraucherin oder Verbraucher. Sie können nach dem Gespräch eine Rechnung verlangen und prüfen, ob der berechnete Betrag den gesetzlichen Rahmen einhält. Falls Sie unsicher sind, ob eine Abrechnung korrekt ist, können Sie sich unter /beratung einen kurzen Überblick verschaffen.
Für Unternehmen und Selbstständige, die im geschäftlichen Bereich handeln, gilt diese Verbraucherschutzregel übrigens nicht in gleicher Weise. Dort können Honorarvereinbarungen frei getroffen werden. Wenn Sie also ein gewerbliches Anliegen haben, sollten Sie die Konditionen vorab schriftlich klären.
Was bedeutet eine Erstberatung zum Festpreis?
Immer mehr Kanzleien — darunter auch die über advofleet.de vermittelten Anwältinnen und Anwälte — bieten Erstberatungen zu einem klar kommunizierten Festpreis an. Das bedeutet: Sie wissen vor dem ersten Gespräch genau, was Sie bezahlen. Es gibt keine Stundenabrechnung, kein Nachfassen, keine offene Rechnung mit unklarem Ausgang.
Ein Festpreis-Erstgespräch läuft in der Regel so ab: Sie schildern Ihr Anliegen in einem Formular oder einem kurzen Vorgespräch. Der Anwalt oder die Anwältin prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung — mündlich, telefonisch oder per Videocall. Am Ende des Gesprächs kennen Sie Ihre rechtliche Ausgangslage und mögliche nächste Schritte.
Die Festpreis-Logik ist besonders für Menschen wichtig, die noch keine Erfahrung mit Anwälten haben. Wer befürchtet, dass die Uhr tickt und jede Minute Geld kostet, traut sich oft gar nicht erst zu fragen. Mit einem vorab bekannten Betrag fällt diese Hürde weg. Sie können entspannt erzählen, was passiert ist — ohne auf die Zeit zu schauen.
Achten Sie beim Festpreis-Angebot darauf, was genau inkludiert ist: Handelt es sich um ein reines Gespräch, oder ist auch eine kurze schriftliche Zusammenfassung der Einschätzung enthalten? Beides ist möglich und sinnvoll — fragen Sie ruhig nach, bevor Sie buchen.
Wann bekommen Sie die Erstberatung günstig oder kostenlos?
Wenn Ihr Einkommen gering ist, müssen die Kosten einer Erstberatung kein Hindernis sein. Der Staat hat mit der Beratungshilfe eine gezielte Unterstützung geschaffen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt für die anwaltliche Erstberatung lediglich einen gesetzlich geregelten Eigenanteil von zehn Euro — der Rest wird vom Staat übernommen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht in Ihrem Wohnort. Sie müssen dort Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen, ähnlich wie bei der Prozesskostenhilfe. Alternativ kann der Anwalt auch direkt beim Amtsgericht die Genehmigung für Sie beantragen, wenn Sie das vorher absprechen. Den Schein nehmen Sie dann zum Erstgespräch mit.
Daneben gibt es Kanzleien, die unter bestimmten Umständen kostenlose Ersteinschätzungen anbieten — etwa im Rahmen von Aktionen oder für bestimmte Rechtsgebiete. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung. Solche Angebote sind nicht immer so umfassend wie eine kostenpflichtige Beratung, können aber für eine erste Orientierung hilfreich sein.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich ein Blick in Ihren Vertrag, bevor Sie die Kosten selbst tragen. Viele Rechtsschutzpolicen decken die Kosten einer Erstberatung ab — auch wenn der eigentliche Streit noch gar nicht begonnen hat. Rufen Sie kurz bei Ihrer Versicherung an und fragen Sie, ob das Rechtsgebiet Ihres Problems vom Vertrag erfasst ist.
Wie läuft ein Erstgespräch beim Anwalt ab?
Das erste Gespräch mit einem Anwalt ist keine Prüfung — es ist ein Informationsaustausch. Sie schildern Ihre Situation, der Anwalt hört zu, stellt Rückfragen und gibt Ihnen am Ende eine erste rechtliche Einschätzung. Es geht darum, gemeinsam zu verstehen, ob und in welcher Form rechtliche Schritte sinnvoll wären.
Damit das Gespräch effizient ist, sollten Sie vorher die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen: Briefe, Verträge, Bescheide, E-Mails, Fotos — was auch immer zu Ihrem Fall gehört. Sie müssen keine juristischen Fachbegriffe kennen und müssen auch nicht wissen, welches Gesetz anwendbar ist. Das ist die Aufgabe des Anwalts. Ihre Aufgabe ist es, möglichst konkret zu erzählen, was wann passiert ist.
Am Ende eines Erstgesprächs sollten Sie wissen: Was ist Ihre rechtliche Lage? Welche Optionen haben Sie? Was würde es kosten, wenn Sie weiter vorgehen? Und welcher nächste Schritt wäre der richtige? Wenn der Anwalt Ihnen das nicht klar kommuniziert, fragen Sie gezielt nach — das ist Ihr gutes Recht.
Eine Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie können danach entscheiden, den Fall selbst zu klären, abzuwarten oder ein Mandat zu erteilen. Das Erstgespräch ist eine Entscheidungsgrundlage — keine Weichenstellung ohne Rückfahrkarte. Wenn Sie danach ein Mandat erteilen möchten, sollten Sie vorab eine schriftliche Vergütungsvereinbarung verlangen, damit auch die Folgekosten transparent bleiben.
Was viele über Anwaltskosten falsch verstehen
Ein weit verbreitetes Missverständnis lautet: Ein Anruf beim Anwalt kostet sofort Geld. Das stimmt so nicht. Ein kurzes Orientierungsgespräch, in dem Sie fragen, ob Ihr Anliegen überhaupt ein Fall für einen Anwalt ist, wird in der Regel nicht abgerechnet. Erst wenn das eigentliche Beratungsgespräch beginnt — also der Anwalt Ihre Situation analysiert und rechtlich einordnet — entstehen Kosten.
Ein zweites Missverständnis: Wer einen Anwalt beauftragt, muss die Kosten immer selbst tragen. Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten vollständig. Bei niedrigem Einkommen greift die staatliche Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren. Und in manchen Konstellationen — etwa bei erfolgreich durchgesetzten Schadensersatzansprüchen — kann die Gegenseite zur Kostentragung verpflichtet werden.
Auch die Vorstellung, dass man für die Erstberatung schon wissen muss, ob man klagen will, ist falsch. Die Erstberatung dient genau dazu, diese Frage zu beantworten. Sie müssen also nicht mit einer fertigen Strategie ins Gespräch kommen — nur mit einem klaren Problem. Weitere Informationen zu Kosten und Abläufen finden Sie auch unter /ratgeber/anwaltsrechnung-prüfen, wenn Sie nach dem Gespräch eine Rechnung erhalten haben.
Schließlich glauben manche, dass günstige Beratungsangebote automatisch schlechtere Qualität bedeuten. Das ist nicht zwingend so. Festpreise sind ein Modell, das Transparenz schafft — nicht eines, das auf Kosten der Qualität geht. Entscheidend ist, dass der Anwalt das für Sie relevante Rechtsgebiet kennt und sich ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nimmt.
Die Angst vor unbekannten Anwaltskosten ist weit verbreitet — und meistens unbegründet. Der Gesetzgeber hat mit § 34 RVG einen klaren Rahmen gezogen, Festpreisangebote schaffen zusätzliche Transparenz, und staatliche Unterstützung wie die Beratungshilfe sorgt dafür, dass eine erste anwaltliche Einschätzung auch dann möglich ist, wenn das Budget eng ist.
Das Erstgespräch ist der wichtigste erste Schritt: Es gibt Ihnen Klarheit darüber, was rechtlich möglich ist, was es kosten würde und ob weiteres Handeln sinnvoll ist. Gehen Sie diesen Schritt informiert — denn wer weiß, was ihn erwartet, geht entspannter ins Gespräch. Wenn Sie jetzt eine Erstberatung suchen, finden Sie unter /beratung Anwältinnen und Anwälte mit transparenten Festpreisen.