Der Brief vom Nachbarn liegt auf dem Tisch, der Arbeitgeber hat sich seltsam verhalten, oder ein Behördenbescheid macht Ihnen Sorgen — und irgendwann denken Sie: Ich brauche einen Anwalt. Dann kommt sofort die zweite Frage: Was kostet mich das überhaupt?
Die gute Nachricht: Für die erste Beratung als Privatperson gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, dass die Erstberatungsgebühr für Verbraucher maximal 190 Euro netto beträgt — zuzüglich Mehrwertsteuer. Kein seriöser Anwalt darf für das erste Orientierungsgespräch mehr verlangen, wenn Sie als Privatperson, also als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, auftreten.
Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie sich vor versteckten Kosten fürchten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie die Abrechnung wirklich funktioniert, wann die Kosten unter der Obergrenze bleiben, welche kostengünstigen Alternativen es für kleinere Geldbeutel gibt — und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, damit die Zeit effizient genutzt wird.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Kostenobergrenze | 190 Euro netto (§ 34 RVG) für Verbraucher |
| Mit Unterlagenprüfung | max. 250 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Beratungshilfe | 15 Euro Eigenanteil, Rest trägt die Staatskasse |
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG, § 13 BGB, § 43a BRAO, BerHG |
| Dauer Erstgespräch | ca. 30–60 Minuten, auch telefonisch/per Video |
Erstberatung auf einen Blick
Was darf eine Erstberatung beim Anwalt gesetzlich kosten?
Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet für Privatpersonen nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto. Das ist die gesetzliche Obergrenze, die ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt — also für Menschen, die den Anwalt nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit aufsuchen. Inklusive der aktuell gültigen Umsatzsteuer von 19 Prozent ergibt sich ein Bruttobetrag von maximal 226,10 Euro.
Wenn der Anwalt beim Erstgespräch bereits Ihre Unterlagen intensiv prüft — etwa einen Vertrag, einen Bescheid oder eine Kündigung — und dabei über die reine erste Einschätzung hinausgeht, greift eine zweite Obergrenze: Der gesamte Beratungsauftrag inklusive Unterlagensichtung darf 250 Euro netto nicht übersteigen. Diese Grenze gilt laut RVG auch dann, wenn mehrere Beratungsgespräche stattfinden. Wichtig: Für Unternehmer, die in geschäftlichen Angelegenheiten beraten werden, gelten diese Obergrenzen nicht.
Das RVG sieht ausdrücklich nur einen Höchstbetrag vor, keinen Mindestbetrag. Viele Kanzleien berechnen deshalb weniger als 190 Euro, und einzelne Anwälte werben mit einer kostenlosen Erstberatung — das ist rechtlich zulässig, sofern dabei nicht gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse belastet wird. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen kostenlose Werbeangebote zur Erstberatung mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar sind.
Ob ein Anwalt die volle Höchstgebühr ausschöpft oder darunter bleibt, hängt von der Kanzlei, der Region und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Fragen Sie deshalb vor dem Termin offen nach: Wie viel kostet die Erstberatung? Wird eine schriftliche Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG abgeschlossen? Seriöse Kanzleien beantworten diese Fragen transparent — und geben Ihnen damit die Sicherheit, die Sie brauchen, bevor Sie den Termin buchen.
Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung: Was ist der Unterschied?
Die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG und eine kostenlose Ersteinschätzung sind zwei verschiedene Leistungen. Bei der Ersteinschätzung erhalten Sie eine schnelle, unverbindliche Einschätzung Ihres Anliegens — ohne Mandatsabschluss und ohne Kosten. Beim kostenpflichtigen Erstgespräch setzt sich der Anwalt dagegen intensiv mit Ihrem konkreten Fall auseinander und erarbeitet eine belastbare Rechtsposition.
Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (allgemeines Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie eine solche kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich einholen, bevor Sie sich für eine klassische Erstberatung entscheiden. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, erst zu prüfen, ob Ihr Fall überhaupt juristisch relevant ist — bevor Kosten entstehen.
Für viele unkomplizierte Fragen kann eine Ersteinschätzung bereits ausreichen. Sobald Sie aber klare Handlungsoptionen, konkrete Fristen oder eine verbindliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten benötigen, führt kein Weg an der echten, kostenpflichtigen Erstberatung vorbei. Der Anwalt ist dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet — alles, was Sie in dem Gespräch schildern, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht nach § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Praxisbeispiel: Eine Arbeitnehmerin aus Hamburg-Altona erhielt eine Kündigung und war unsicher, ob sich eine Klage lohnt. Über eine kostenlose Ersteinschätzung erfuhr sie, dass die Kündigung formal Mängel aufwies. Im darauffolgenden kostenpflichtigen Erstgespräch beim Anwalt wurden die genauen Erfolgsaussichten besprochen und die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG sauber dokumentiert. Das Erstgespräch hatte einen klaren Mehrwert — und kostete weniger als die gesetzliche Obergrenze.
Praxis-Tipp
Die gesetzliche Kostenobergrenze nach § 34 RVG schützt Verbraucher: Eine anwaltliche Erstberatung darf maximal 190 Euro netto kosten — kein seriöser Anwalt darf diesen Betrag überschreiten.
Beratungshilfe und Rechtsschutzversicherung: Wer zahlt für Sie?
Wenn Sie die Kosten einer Erstberatung nicht selbst tragen können, gibt es zwei legale Wege: die staatliche Beratungshilfe und die private Rechtsschutzversicherung. Beide senken Ihre finanziellen Hürden erheblich — vorausgesetzt, Sie kennen die jeweiligen Voraussetzungen.
Beratungshilfe richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die sich anwaltliche Beratung sonst nicht leisten könnten. Den sogenannten Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes — der Antrag selbst ist kostenlos. Mit diesem Schein wenden Sie sich an einen Anwalt Ihrer Wahl und zahlen lediglich einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 15 Euro; den Rest rechnet der Anwalt mit der Landeskasse ab. Manche Anwälte verzichten sogar auf diesen Eigenanteil. Voraussetzung ist finanzielle Bedürftigkeit im Sinne der Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Prozesskostenhilfe — die Berechnung ist dabei nicht immer ganz einfach, da unter anderem Schonvermögen berücksichtigt werden kann.
Hat Ihre Rechtschutzversicherung das betreffende Rechtsgebiet im Vertrag eingeschlossen, übernimmt sie in der Regel die Kosten der Erstberatung vollständig. Prüfen Sie vor dem Termin Ihre Versicherungspolice sorgfältig: Welche Rechtsgebiete sind abgedeckt? Gibt es eine Selbstbeteiligung? Benötigen Sie vorher eine Deckungszusage? Viele Versicherer erteilen die Deckungszusage telefonisch oder online innerhalb weniger Stunden.
Wenn Sie weder Anspruch auf Beratungshilfe haben noch eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist der Festpreisansatz vieler Kanzleien die beste Lösung. Sie wissen vor dem Termin exakt, welcher Betrag auf Sie zukommt — ohne Stundensatz-Überraschungen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Anliegen präzise schildern und in einem einzigen Gespräch so viel wie möglich klären möchten.
Wichtig zu wissen
Wer über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und zahlt beim Anwalt dann nur noch einen Eigenanteil von 15 Euro.
Jetzt den passenden Anwalt finden
Sie wissen jetzt, was eine Erstberatung kostet und welche Rechte Sie haben. Der nächste Schritt ist einfach: Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und finden Sie einen geeigneten Anwalt — transparent, mit klaren Konditionen.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie läuft eine Erstberatung ab — und wie bereiten Sie sich optimal vor?
Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Der Anwalt erfragt zunächst den Sachverhalt, verschafft sich einen Überblick über Ihre Unterlagen und gibt Ihnen erste rechtliche Impulse sowie eine Einschätzung, welche Schritte sinnvoll sein könnten. Nicht alle Fragen lassen sich im ersten Gespräch abschließend klären — aber Sie erhalten eine belastbare Orientierung.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Verträge, Schreiben der Gegenseite, Bescheide, Fotos, Kontoauszüge — je nach Thema. Schreiben Sie sich vorab eine kurze Zeitleiste mit den wichtigsten Ereignissen und Daten auf. Das spart wertvolle Gesprächszeit und hilft dem Anwalt, Ihren Fall schnell zu erfassen. Fragen Sie außerdem beim Terminvereinbarungsgespräch, ob Sie Unterlagen vorab per E-Mail einreichen können.
Stellen Sie im Gespräch alle Fragen, die Sie beschäftigen: Was sind Ihre realistischen Optionen? Welche Fristen laufen? Was würde eine Vertretung nach der Erstberatung kosten? Ein guter Anwalt gibt Ihnen nach dem Erstgespräch eine Kosten-Risiko-Einschätzung mit — das ist Teil der Leistung, nicht Zusatz. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 03.12.2015 – IX ZR 40/15 grundlegende Aussagen zum Honoraranspruch des Anwalts im Beratungskontext getroffen, die auch die Transparenzpflichten gegenüber dem Mandanten betreffen.
Telefonische oder per Videocall durchgeführte Erstgespräche sind heute weit verbreitet und kosten nicht mehr als ein Präsenztermin — für das erste Orientierungsgespräch sind sie oft genauso effektiv. Wenn Ihre Angelegenheit komplex ist oder Sie umfangreiche Unterlagen haben, ist ein persönlicher Termin sinnvoller. Entscheidend ist, dass Sie sich nach dem Gespräch nicht mehr im Dunkeln fühlen, sondern wissen, was als Nächstes zu tun ist.
Was tun, wenn die Anwaltsrechnung höher ist als erwartet?
Übersteigt die Rechnung für die Erstberatung den gesetzlichen Höchstbetrag von 190 Euro netto, ohne dass Sie zuvor eine abweichende Vergütungsvereinbarung unterzeichnet haben, haben Sie das Recht, die Rechnung zu beanstanden. Als Verbraucher nach § 13 BGB schützt Sie § 34 RVG klar — der Anwalt kann ohne explizite Vereinbarung nicht mehr verlangen.
Prüfen Sie die Rechnung auf folgende Punkte: Ist die berechnete Leistung korrekt beschrieben? Wird mehr als der gesetzliche Höchstbetrag für eine Erstberatung ohne schriftliche Vereinbarung berechnet? Wurden Nebenkosten wie eine Telekommunikationspauschale gesondert ausgewiesen, obwohl diese bereits in der Pauschalgebühr hätten enthalten sein sollen? Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Gebührenstelle der zuständigen Rechtsanwaltskammer kontaktieren — die Kammern bieten Verbrauchern kostenlose Gebührenberatung an.
Haben Sie vor der Beratung eine schriftliche Vergütungsvereinbarung unterschrieben, die einen höheren Betrag vorsieht, ist diese grundsätzlich wirksam — dann gilt nicht mehr die gesetzliche Obergrenze des § 34 RVG, sondern das Vereinbarte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2015 – 19 U 99/14 Grundsätze zur Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant herausgearbeitet. Lesen Sie daher jede Vereinbarung vor der Unterschrift sorgfältig durch und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Im Streitfall können Sie nach § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beim zuständigen Landgericht eine gerichtliche Festsetzung der Vergütung beantragen. Das ist die formelle Möglichkeit, eine Honorarrechnung gerichtlich überprüfen zu lassen — in der Praxis lassen sich Meinungsverschiedenheiten über Erstberatungskosten jedoch meist direkt mit der Kanzlei oder über die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer klären.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die gesetzliche Kostenobergrenze nach § 34 RVG schützt Verbraucher: Eine anwaltliche Erstberatung darf maximal 190 Euro netto kosten — kein seriöser Anwalt darf diesen Betrag überschreiten.
- Wer über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und zahlt beim Anwalt dann nur noch einen Eigenanteil von 15 Euro.
- Manche Kanzleien berechnen weniger als die gesetzliche Höchstgrenze oder bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an — das RVG schreibt nur eine Obergrenze, keinen Mindestbetrag fest.
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der Erstberatung, wenn das betreffende Rechtsgebiet vom Versicherungsvertrag abgedeckt ist — die Police vorher genau prüfen.
- Bereits mit einem einzigen strukturierten Erstgespräch erhalten Sie eine belastbare Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage sowie eine Prognose zu Aufwand und Kosten weiterer Schritte.
Die Erstberatung beim Anwalt ist keine unkalkulierbare Kostenfalle, sondern eine gesetzlich klar geregelte Leistung mit transparenter Obergrenze. Als Privatperson zahlen Sie nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto — und bekommen dafür eine strukturierte Einschätzung Ihrer Rechtslage sowie einen konkreten nächsten Schritt. Wer Beratungshilfe beantragen kann, zahlt ohnehin nur 15 Euro. Und wer eine Rechtsschutzversicherung hat, zahlt in vielen Fällen gar nichts. Die Schwellenangst vor dem Anwalt ist verständlich — die finanzielle Hürde ist aber in der Regel kleiner, als viele befürchten. Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig einschätzen, bevor Fristen ablaufen oder sich Positionen verhärten.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.