Sie haben einen Brief vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder Ärger mit dem Arbeitgeber — und fragen sich: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? Diese Sorge ist berechtigt, denn Anwaltskosten gelten zu Recht als undurchsichtig. Dabei ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Seit 2021 darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch mit einer Privatperson maximal 190 Euro netto verlangen — das ist in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt.
Viele Menschen zögern, einen Anwalt anzurufen, weil sie befürchten, allein durch das erste Gespräch in eine Kostenfalle zu tappen. Das Gegenteil ist richtig: Wer früh Klarheit über seine rechtliche Lage bekommt, vermeidet teure Fehler. Eine Erstberatung ist kein Commitment für ein ganzes Verfahren — sie ist eine gezielte Orientierungshilfe, nach der Sie frei entscheiden, wie Sie weitergehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Kosten für eine Erstberatung genau geregelt sind, wann sie kostenlos oder stark vergünstigt sein kann und worauf Sie achten sollten, bevor Sie den Termin buchen. Ihren passenden Anwalt finden Sie über /#rechtsgebiete.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Gesetzliche Obergrenze | 190 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Brutto inkl. MwSt. | max. 226,10 Euro |
| Mit Beratungshilfe | nur 15 Euro Eigenanteil |
| Beratungshilfeschein | beim zuständigen Amtsgericht |
| Festpreise möglich | ja, individuell vereinbarbar |
Erstberatung auf einen Blick
Was sagt das Gesetz zur Erstberatung beim Anwalt?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt, was Anwälte in Deutschland berechnen dürfen. Es wird meist RVG abgekürzt. Für Privatpersonen gilt § 34 RVG: Die erste Beratung kostet höchstens 190 Euro netto. Dazu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer — der Höchstbetrag liegt dann bei 226,10 Euro brutto. Mehr darf kein Anwalt verlangen.
Diese Obergrenze gilt ausschließlich für Sie als Privatperson. Wenn Sie als Verbraucher einen Anwalt aufsuchen, ist die Beratungsgebühr also gesetzlich begrenzt — unabhängig davon, wie lange das Gespräch dauert. Gewerbetreibende und Unternehmer fallen nicht unter diese Schutzregelung. Für sie kann eine Beratung nach Zeit- oder Stundensatz abgerechnet werden. Mehr Informationen für Unternehmen finden Sie auf firmenanwalt24.de.
Die 190 Euro sind eine Höchstgrenze, kein fester Preis. Viele Anwälte verlangen weniger — oder bieten die Erstberatung als Festpreis an. Dann wissen Sie vor dem Gespräch genau, was Sie zahlen. Fragen Sie den Preis immer vorab an und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Eine mündliche Absprache ist zwar bindend, im Streitfall aber schwerer nachzuweisen.
Entsteht aus der Erstberatung ein reguläres Mandat, wird die Beratungsgebühr manchmal auf die späteren Anwaltskosten angerechnet. Das ist aber keine gesetzliche Pflicht — sondern eine individuelle Vereinbarung. Klären Sie das ausdrücklich, bevor Sie den Anwalt beauftragen.
Übrigens: Es gibt einen Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt Ihnen eine erste Orientierung. Die kostenpflichtige Erstberatung geht tiefer: Ihr Anwalt prüft Ihren konkreten Fall, nennt Optionen und benennt Risiken. Eine kostenlose Ersteinschätzung im Privatrecht erhalten Sie unverbindlich auf rechtsanwalt24.de.
Das Gesetz schützt Sie also grundsätzlich gut. Trotzdem sollten Sie vor jedem Gespräch aktiv nachfragen, was genau berechnet wird. Ein seriöser Anwalt nennt Ihnen den Preis ohne Umstände. Und wenn ein Anwalt mehr als 190 Euro für die erste Beratung verlangt, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Was kostet eine Erstberatung in der Praxis wirklich?
In der Praxis unterscheiden sich die Preise deutlich. Manche Kanzleien verlangen den gesetzlichen Höchstsatz von 190 Euro netto. Andere bieten die Erstberatung als Festpreis an — oft zwischen 49 und 150 Euro. Der Vorteil eines Festpreises: Sie wissen vor dem Gespräch genau, was Sie zahlen. Egal, wie viele Fragen Sie stellen oder wie komplex Ihr Fall ist.
Auch der Standort spielt eine Rolle. In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen die Preise tendenziell höher als in ländlichen Regionen — weil dort die Kanzleimieten und der Kostendruck größer sind. Ein telefonisches oder videobasiertes Erstgespräch mit einem Anwalt aus einer anderen Region kann deshalb günstiger sein. Rechtlich ist es genauso bindend wie ein persönliches Treffen.
Digitale Anwaltsplattformen haben die Preistransparenz in den letzten Jahren deutlich verbessert. Sie sehen den Preis der Erstberatung schon beim Buchen — ähnlich wie bei einem Online-Arzttermin. Das nimmt die Unsicherheit vor dem ersten Kontakt.
Achten Sie auf die Mehrwertsteuer. Auf das Honorar kommen 19 Prozent hinzu, sofern diese nicht schon im angegebenen Preis enthalten sind. Fragen Sie beim Termin einfach nach: Ist das ein Netto- oder ein Brutto-Betrag? Ein Anwalt, der das offen kommuniziert, ist in der Regel auch beim weiteren Vorgehen verlässlich.
Ein telefonisches Erstgespräch dauert meist 20 bis 30 Minuten. Es geht nicht darum, Ihren Fall vollständig zu lösen. Ihr Anwalt schätzt die rechtliche Lage ein, benennt mögliche Schritte und skizziert grob die Erfolgsaussichten. Das reicht oft aus, um zu entscheiden, ob Sie weitermachen möchten.
Praxis-Tipp
Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — mehr darf kein Anwalt verlangen. Viele Kanzleien bieten die Erstberatung heute als Festpreis an, sodass Sie die Kosten schon vor dem Gespräch kennen.
Wann ist die Erstberatung kostenlos oder stark vergünstigt?
Eine echte kostenlose Erstberatung gibt es selten — aber es gibt klare Wege, die Kosten stark zu senken oder ganz zu vermeiden. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen zwei Angeboten: Eine kostenlose Ersteinschätzung (zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat. Sie gibt Ihnen eine erste Richtung, ersetzt aber keine vollständige Rechtsberatung. Die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG geht tiefer: Ihr Anwalt prüft Ihren Fall, nennt Optionen und benennt Risiken. Dafür darf er höchstens 190 Euro netto verlangen.
Der wichtigste staatliche Weg zur kostenlosen Beratung ist die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, übernimmt die Staatskasse fast alle Kosten. Sie zahlen dann nur 15 Euro Eigenanteil direkt beim Anwalt. Den Berechtigungsschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts — oft auch kurzfristig. Bringen Sie Belege zu Ihrem Einkommen und Ihren Ausgaben mit. Manche Anwälte stellen den Schein auch selbst aus, wenn die Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind. Fragen Sie vorab kurz danach.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann lohnt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung, bevor Sie einen Termin buchen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung vollständig — sofern der Sachverhalt in den versicherten Bereich fällt. Einige Versicherungen bieten sogar eigene Beratungs-Hotlines an. Diese sind kostenlos nutzbar, aber meist auf eine erste grobe Einschätzung begrenzt.
Manche Anwälte bieten von sich aus kostenlose Erstgespräche an. Das ist legitim — aber diese Gespräche sind in der Regel kürzer und weniger tiefgehend als eine bezahlte Beratung. Stellen Sie konkrete Fragen. Lassen Sie sich die nächsten Schritte schriftlich bestätigen.
Verbraucherzentralen und Beratungsstellen gemeinnütziger Organisationen sind eine weitere Option. Sie bieten günstige Orientierungsgespräche an — meist zu Themen wie Mietrecht, Verbraucherrecht oder Schulden. Für eine umfassende rechtliche Vertretung brauchen Sie aber eine Anwältin oder einen Anwalt. Ihren passenden Anwalt mit transparenten Konditionen finden Sie über unsere Rechtsgebiete-Übersicht.
Wichtig zu wissen
Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
Jetzt den richtigen Anwalt finden — Preis im Blick
Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und finden Sie einen Anwalt mit klaren Festpreisen. Keine versteckten Kosten, kein Risiko — nur die Orientierung, die Sie brauchen.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor?
Je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr nehmen Sie aus der Erstberatung mit — und desto kürzer fällt sie aus. Schreiben Sie vor dem Gespräch kurz auf: Was ist passiert? Wann genau? Welche Dokumente haben Sie? Was möchten Sie erreichen? Diese vier Fragen decken das Wesentliche ab.
Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit: Bescheid, Vertrag, Kündigung, Schreiben der Gegenseite. Sie müssen nichts vorab einscannen. Haben Sie die Dokumente aber griffbereit — bei Telefon- oder Videoberatung am besten digital.
Notieren Sie Fristen, die Ihnen bekannt sind. Steht auf einer Kündigung ein Datum? Enthält ein Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung? Ihr Anwalt ordnet diese Fristen ein. Wenn Sie sie bereits benennen können, spart das wertvolle Gesprächszeit.
Stellen Sie Ihre Fragen direkt: Was sind meine Chancen? Was kostet das weiter? Was ist der nächste Schritt? Ein guter Anwalt antwortet klar — auch wenn die Antwort lautet, dass eine Klage sich nicht lohnt. Diese Ehrlichkeit ist ein Zeichen von Qualität.
Halten Sie die besprochenen Punkte nach der Erstberatung schriftlich fest. Welche nächsten Schritte wurden empfohlen? Welche Fristen laufen? Möchten Sie ein Mandat erteilen? Wenn Sie unsicher sind, ob der Anwalt zu Ihrem Fall passt, dürfen Sie eine zweite Meinung einholen — das ist Ihr gutes Recht. Einen passenden Anwalt mit transparenten Konditionen finden Sie in unserer Rechtsgebiete-Übersicht unter /#rechtsgebiete.
Festpreise und Transparenz: Was kommt nach der Erstberatung?
Sie möchten nach der Erstberatung ein Mandat erteilen — und fragen sich: Was kostet mich das jetzt wirklich? Das klassische Modell sind gesetzliche Gebühren nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 2.000 Euro liegt eine außergerichtliche Anwaltsgebühr beispielsweise im dreistelligen Bereich. Für gerichtliche Verfahren kommen weitere Gebühren hinzu.
Immer mehr Kanzleien bieten Festpreismandate an. Sie zahlen dann einen vorab vereinbarten Betrag für eine klar definierte Leistung — zum Beispiel die Prüfung eines Vertrags, das Verfassen eines Widerspruchs oder eine außergerichtliche Einigung. Sie wissen also vor Beginn genau, was auf Sie zukommt. Fragen Sie beim Mandatsgespräch ausdrücklich nach einem Festpreisangebot.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie vor Mandatsbeginn, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Versicherungen verlangen eine Deckungszusage, bevor die Kanzlei tätig wird. Das klingt bürokratisch — schützt Sie aber davor, auf Kosten sitzen zu bleiben, die eigentlich versichert wären. Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall (unverbindlich, ohne Mandat) erhalten Sie auf <a href="https://www.rechtsanwalt24.de">rechtsanwalt24.de</a>.
Wer sich ein reguläres Mandat nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das ist eine staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Voraussetzung: Ihr Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen, und Ihr Fall muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Das Gericht entscheidet über die Bewilligung.
Manche Kanzleien bieten auch Ratenzahlung an. Wenn das Honorar für Sie auf einmal schwer aufzubringen ist, sprechen Sie das offen an — viele Anwälte sind flexibler, als man annimmt. Klären Sie Kosten, Festpreis und Zahlungsoptionen am besten direkt beim ersten Mandatsgespräch. So starten Sie mit einem klaren Kostenbild in das Verfahren. Den <a href="/#rechtsgebiete">passenden Anwalt finden</a> Sie in unserer Rechtsgebiete-Übersicht.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — mehr darf kein Anwalt verlangen. Viele Kanzleien bieten die Erstberatung heute als Festpreis an, sodass Sie die Kosten schon vor dem Gespräch kennen.
- Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
- Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat, zahlt beim Anwalt nur einen gesetzlichen Eigenanteil von 15 Euro — den Berechtigungsschein gibt es beim zuständigen Amtsgericht.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Erstberatung, sofern der versicherte Bereich betroffen ist — fragen Sie vor dem Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach.
- Die Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts: Sie entscheiden danach frei, ob Sie ein Mandat erteilen, eine zweite Meinung einholen oder die Sache selbst regeln.
- Verlangt ein Anwalt mehr als 190 Euro netto für die Erstberatung, ist das unzulässig — Sie können sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich klar geregelt und gut beherrschbar — maximal 190 Euro netto, bei Beratungshilfe sogar nur 15 Euro. Was wirklich teuer werden kann, ist das Zögern: Wer rechtliche Probleme zu lange aufschiebt, riskiert, dass Fristen ablaufen oder sich die Lage unnötig verschlechtert. Eine frühe Einschätzung durch eine Fachperson schützt Sie und gibt Ihnen die Grundlage, um kluge Entscheidungen zu treffen.
Vergleichen Sie ruhig Preise, fragen Sie nach Festpreisangeboten und klären Sie vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greift. Den für Ihr Anliegen passenden Anwalt finden Sie direkt über /#rechtsgebiete — mit transparenten Konditionen, bevor das erste Gespräch beginnt.