Kooperationsbedingungen

§ 1 Gegenstand der Kooperation

Diese Kooperationsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und kooperierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (nachfolgend "Kooperationsanwalt"). Die Kooperation dient der effizienten und qualitativ hochwertigen Bearbeitung von Mandaten.

§ 2 Mandatszuweisung

Advofleet weist dem Kooperationsanwalt Mandate zu, die dessen fachlicher Spezialisierung und regionaler Verfügbarkeit entsprechen. Der Kooperationsanwalt ist berechtigt, zugewiesene Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Qualitätsstandards

Der Kooperationsanwalt verpflichtet sich, die zugewiesenen Mandate mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften zu bearbeiten. Die Kommunikation mit dem Mandanten erfolgt zeitnah und professionell.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung des Kooperationsanwalts richtet sich nach der individuellen Kooperationsvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Mandats.

§ 5 Verschwiegenheit

Der Kooperationsanwalt unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Darüber hinaus verpflichtet er sich, über alle im Rahmen der Kooperation erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Kontakt für Kooperationsanfragen:
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: kooperation@advofleet.de
Telefon: +49 30 5577 9289 60