Sie haben einen Brief vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder Ärger mit dem Arbeitgeber — und fragen sich: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? Diese Sorge ist berechtigt, denn Anwaltskosten gelten zu Recht als undurchsichtig. Dabei ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Seit 2021 darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch mit einer Privatperson maximal 190 Euro netto verlangen — das ist in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt.
Viele Menschen zögern, einen Anwalt anzurufen, weil sie befürchten, allein durch das erste Gespräch in eine Kostenfalle zu tappen. Das Gegenteil ist richtig: Wer früh Klarheit über seine rechtliche Lage bekommt, vermeidet teure Fehler. Eine Erstberatung ist kein Commitment für ein ganzes Verfahren — sie ist eine gezielte Orientierungshilfe, nach der Sie frei entscheiden, wie Sie weitergehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Kosten für eine Erstberatung genau geregelt sind, wann sie kostenlos oder stark vergünstigt sein kann und worauf Sie achten sollten, bevor Sie den Termin buchen. Ihren passenden Anwalt finden Sie über /#rechtsgebiete.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Gesetzliche Obergrenze | 190 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Brutto inkl. MwSt. | max. 226,10 Euro |
| Mit Beratungshilfe | nur 15 Euro Eigenanteil |
| Beratungshilfeschein | beim zuständigen Amtsgericht |
| Festpreise möglich | ja, individuell vereinbarbar |
Erstberatung auf einen Blick
Was sagt das Gesetz zur Erstberatung beim Anwalt?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — kurz RVG — legt fest, was Anwälte in Deutschland berechnen dürfen. Für Privatpersonen gilt § 34 RVG: Die erste Beratung kostet höchstens 190 Euro netto. Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro. Mehr darf kein Anwalt verlangen — egal wie lange das Gespräch dauert.
Diese Obergrenze gilt ausschließlich für Sie als Privatperson. Sie gilt außerdem unabhängig vom Fachgebiet: Ob Sie einen Fachanwalt für Familienrecht, IT-Recht oder Arbeitsrecht aufsuchen — die Deckelung bei 190 Euro netto bleibt gleich. Gewerbetreibende und Unternehmen fallen nicht unter diese Schutzregelung. Für sie kann eine Beratung nach Zeit- oder Stundensatz abgerechnet werden. Mehr Informationen für Unternehmen finden Sie auf firmenanwalt24.de.
Die 190 Euro sind eine Höchstgrenze, kein fester Preis. Viele Anwälte verlangen weniger — oder bieten die Erstberatung als Festpreis an. Dann wissen Sie vor dem Gespräch genau, was Sie zahlen. Fragen Sie den Preis immer vorab an und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Eine mündliche Absprache ist zwar bindend, im Streitfall aber schwerer nachzuweisen.
Wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und ohne Mandatsbindung — sie gibt Ihnen eine erste Orientierung. Die kostenpflichtige Erstberatung geht tiefer: Ihr Anwalt prüft Ihren konkreten Fall, nennt Optionen und benennt Risiken. Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung im Privatrecht erhalten Sie auf rechtsanwalt24.de — das ist nicht dieselbe Leistung wie eine Erstberatung nach § 34 RVG, aber ein guter erster Schritt.
Entsteht aus der Erstberatung ein reguläres Mandat, wird die Beratungsgebühr manchmal auf die späteren Anwaltskosten angerechnet. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine individuelle Vereinbarung. Klären Sie das ausdrücklich, bevor Sie den Anwalt beauftragen.
Das Gesetz schützt Sie also grundsätzlich gut. Trotzdem sollten Sie vor jedem Gespräch aktiv nachfragen, was genau berechnet wird. Ein seriöser Anwalt nennt Ihnen den Preis ohne Umstände. Verlangt ein Anwalt mehr als 190 Euro netto für die erste Beratung, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Was kostet eine Erstberatung in der Praxis wirklich?
Die Preise für eine Erstberatung unterscheiden sich in der Praxis deutlich. Manche Kanzleien verlangen den gesetzlichen Höchstsatz von 190 Euro netto — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer sind das 226,10 Euro brutto. Andere bieten Festpreise an, oft zwischen 49 und 150 Euro. Bei einem Festpreis wissen Sie vor dem Gespräch genau, was Sie zahlen — egal wie viele Fragen Sie stellen oder wie komplex Ihr Fall ist.
Auch der Standort spielt eine Rolle. In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen die Preise tendenziell höher als in ländlichen Regionen. Ein telefonisches oder videobasiertes Gespräch mit einem Anwalt aus einer anderen Stadt kann deshalb günstiger sein. Rechtlich ist es genauso verbindlich wie ein persönliches Treffen.
Achten Sie beim Buchen auf die Mehrwertsteuer. Fragen Sie kurz nach: Ist der genannte Betrag netto oder brutto? Ein Anwalt, der das offen kommuniziert, ist in der Regel auch beim weiteren Vorgehen verlässlich. Digitale Anwaltsplattformen zeigen den Preis schon beim Buchen — ähnlich wie bei einem Online-Arzttermin. Das nimmt die Unsicherheit vor dem ersten Kontakt.
Ein telefonisches Erstgespräch dauert meist 20 bis 30 Minuten. Es geht nicht darum, Ihren Fall vollständig zu lösen. Ihr Anwalt schätzt die rechtliche Lage ein, benennt mögliche nächste Schritte und skizziert grob die Erfolgsaussichten. Das reicht oft aus, um zu entscheiden, ob Sie weitermachen möchten.
Praxis-Tipp
Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro. Diese Grenze gilt für alle Anwälte und Fachanwälte, unabhängig vom Fachgebiet.
Wann ist die Erstberatung kostenlos oder stark vergünstigt?
Eine echte kostenlose Erstberatung ist selten — aber es gibt klare Wege, die Kosten deutlich zu senken oder ganz zu vermeiden. Wichtig ist dabei ein Unterschied, den viele nicht kennen: Eine kostenlose Ersteinschätzung (zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat. Sie gibt Ihnen eine erste Richtung, ersetzt aber keine vollständige Rechtsberatung. Die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG geht tiefer: Ihr Anwalt prüft Ihren konkreten Fall, nennt Optionen und benennt Risiken. Dafür darf er höchstens 190 Euro netto verlangen — das entspricht einem Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Das ist das gesetzliche Maximum, unabhängig davon, ob Sie einen allgemeinen Anwalt oder einen Fachanwalt aufsuchen.
Der wichtigste staatliche Weg zur kostenlosen Beratung ist die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, übernimmt die Staatskasse fast alle Kosten der außergerichtlichen Beratung. Sie zahlen dann nur 15 Euro Eigenanteil direkt beim Anwalt. Den Berechtigungsschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts — oft auch kurzfristig. Bringen Sie Belege zu Einkommen und Ausgaben mit. Manche Anwälte stellen den Schein auch selbst aus, wenn die Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind. Fragen Sie vorab kurz danach. Achtung: Die Beratungshilfe gilt nur für außergerichtliche Beratung. Für gerichtliche Verfahren gibt es die Prozesskostenhilfe (PKH) — das ist eine eigene Regelung.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann lohnt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung, bevor Sie einen Termin buchen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung vollständig — sofern der Sachverhalt in den versicherten Bereich fällt. Einige Versicherungen bieten sogar eigene Beratungs-Hotlines an. Diese sind kostenlos nutzbar, aber meist auf eine erste grobe Einschätzung begrenzt.
Manche Anwälte bieten von sich aus kostenlose Erstgespräche an. Das ist legitim — aber diese Gespräche sind in der Regel kürzer und weniger tiefgehend als eine bezahlte Beratung. Stellen Sie konkrete Fragen. Lassen Sie sich die nächsten Schritte möglichst schriftlich bestätigen.
Verbraucherzentralen und Beratungsstellen gemeinnütziger Organisationen sind eine weitere Option. Sie bieten günstige Orientierungsgespräche an — meist zu Themen wie Mietrecht, Verbraucherrecht oder Schulden. Für eine umfassende rechtliche Vertretung brauchen Sie aber eine Anwältin oder einen Anwalt. Anwälte mit transparenten Festpreisen finden Sie in unseren Angeboten auf advofleet.de.
Wichtig zu wissen
Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
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Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen Advofleet Rechtsanwalt24 (Privatrecht), Advofleet Kitaplatzklage (Kita-/Studienplatz) und Advofleet Firmenanwalt24 (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor?
Je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr nehmen Sie aus der Erstberatung mit. Schreiben Sie vor dem Gespräch vier Dinge kurz auf: Was ist passiert? Wann genau? Welche Unterlagen haben Sie? Und was möchten Sie erreichen? Diese vier Fragen decken das Wesentliche ab.
Legen Sie alle relevanten Dokumente bereit: Bescheid, Vertrag, Kündigung oder Schreiben der Gegenseite. Bei einer Telefon- oder Videoberatung hilft es, die Unterlagen vorab einzuscannen oder als Foto auf dem Smartphone griffbereit zu haben.
Notieren Sie Fristen, die Ihnen bekannt sind. Steht auf einer Kündigung ein Datum? Enthält ein Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung? Ihr Anwalt ordnet diese Angaben für Sie ein. Wenn Sie sie bereits benennen können, spart das wertvolle Gesprächszeit.
Stellen Sie Ihre Fragen direkt: Was sind meine Chancen? Was kostet das weitere Vorgehen? Was ist der nächste Schritt? Ein guter Anwalt antwortet klar — auch wenn die Antwort lautet, dass eine Klage sich nicht lohnt. Diese Ehrlichkeit ist ein gutes Zeichen.
Halten Sie die besprochenen Punkte nach der Erstberatung schriftlich fest. Welche nächsten Schritte wurden empfohlen? Welche Fristen sind relevant? Möchten Sie ein Mandat erteilen? Wenn Sie unsicher sind, ob der Anwalt zu Ihrem Fall passt, dürfen Sie eine zweite Meinung einholen — das ist Ihr gutes Recht. Passende Anwälte mit transparenten Konditionen finden Sie unter den Festpreis-Angeboten auf advofleet.de.
Festpreise und Transparenz: Was kommt nach der Erstberatung?
Sie möchten nach der Erstberatung ein Mandat erteilen — und fragen sich: Was kostet das jetzt wirklich? Das klassische Modell sind gesetzliche Gebühren nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem typischen Streitwert von 1.500 bis 3.000 Euro bewegt sich die außergerichtliche Anwaltsgebühr nach RVG im dreistelligen Bereich. Für gerichtliche Verfahren kommen weitere Gebühren hinzu.
Immer mehr Kanzleien bieten Festpreismandate an. Sie zahlen dann einen vorab vereinbarten Betrag für eine klar definierte Leistung — zum Beispiel die Prüfung eines Vertrags, das Verfassen eines Widerspruchs oder eine außergerichtliche Einigung. Sie wissen also vor Beginn genau, was auf Sie zukommt. Fragen Sie beim Mandatsgespräch ausdrücklich nach einem Festpreisangebot. Auf <a href="/angebote">advofleet.de/angebote</a> finden Sie Anwälte mit transparent kalkulierten Konditionen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie vor Mandatsbeginn, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Versicherungen verlangen eine Deckungszusage, bevor die Kanzlei tätig wird. Das klingt bürokratisch — schützt Sie aber davor, auf Kosten sitzen zu bleiben, die eigentlich versichert wären. Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall (ohne Mandatsbindung) erhalten Sie auf <a href="https://www.rechtsanwalt24.de">rechtsanwalt24.de</a> — das ist nicht dasselbe wie eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG, aber ein guter erster Schritt.
Wer sich ein reguläres Mandat nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das ist eine staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Für außergerichtliche Beratung gibt es stattdessen die Beratungshilfe nach dem BerHG — diese greift, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Bei PKH wie bei Beratungshilfe gilt: Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen, und Ihr Anliegen muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Manche Kanzleien bieten auch Ratenzahlung an. Wenn das Honorar für Sie auf einmal schwer aufzubringen ist, sprechen Sie das offen an — viele Anwälte sind flexibler, als man annimmt. Klären Sie Kosten, Festpreis und Zahlungsoptionen am besten direkt beim ersten Mandatsgespräch. So starten Sie mit einem klaren Kostenbild in das Verfahren.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro. Diese Grenze gilt für alle Anwälte und Fachanwälte, unabhängig vom Fachgebiet.
- Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
- Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat, zahlt beim Anwalt nur einen gesetzlichen Eigenanteil von 15 Euro für außergerichtliche Beratung — den Berechtigungsschein gibt es beim zuständigen Amtsgericht. Für gerichtliche Verfahren greift stattdessen die Prozesskostenhilfe.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Erstberatung, sofern der versicherte Bereich betroffen ist — fragen Sie vor dem Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach.
- Die Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts: Sie entscheiden danach frei, ob Sie ein Mandat erteilen, eine zweite Meinung einholen oder die Sache selbst regeln. Viele Kanzleien bieten die Erstberatung heute als Festpreis an, sodass Sie die Kosten schon vor dem Gespräch kennen.
- Verlangt ein Anwalt mehr als 190 Euro netto für die Erstberatung, ist das unzulässig — Sie können sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich klar geregelt und gut beherrschbar — maximal 190 Euro netto, bei Beratungshilfe sogar nur 15 Euro. Was wirklich teuer werden kann, ist das Zögern: Wer rechtliche Probleme zu lange aufschiebt, riskiert, dass Fristen ablaufen oder sich die Lage unnötig verschlechtert. Eine frühe Einschätzung durch eine Fachperson schützt Sie und gibt Ihnen die Grundlage, um kluge Entscheidungen zu treffen.
Vergleichen Sie ruhig Preise, fragen Sie nach Festpreisangeboten und klären Sie vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greift. Den für Ihr Anliegen passenden Anwalt finden Sie direkt über /#rechtsgebiete — mit transparenten Konditionen, bevor das erste Gespräch beginnt.