Sie haben einen Brief bekommen, stehen vor einem Streit oder brauchen dringend rechtliche Unterstützung — und jetzt soll Ihr Anwalt für Sie handeln. Damit er das rechtswirksam tun darf, braucht er eine Vollmacht. Dieses Dokument ist keine Formalität, sondern die rechtliche Grundlage dafür, dass Ihr Anwalt in Ihrem Namen sprechen, schreiben und verhandeln kann.
Viele Menschen unterschreiben die Vollmacht beim ersten Kanzleitermin, ohne genau zu wissen, wozu sie berechtigt. Das führt zu Unsicherheit: Darf der Anwalt jetzt alles entscheiden? Kann ich die Vollmacht wieder zurückziehen? Muss ich etwas Bestimmtes unterschreiben? Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen klar und verständlich.
Das Wichtigste vorweg: Eine Anwaltsvollmacht gibt Ihrem Anwalt die Befugnis, für Sie tätig zu werden — sie entzieht Ihnen aber nicht das Recht, selbst zu entscheiden. Sie bleiben jederzeit Herr über Ihr Mandat.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 167 BGB (außergerichtlich), §§ 80 ff. ZPO (gerichtlich) |
| Schriftform Pflicht? | Nur bei Prozessvollmacht: Original zu den Akten (§ 80 ZPO) |
| Umfang | Alle Prozesshandlungen inkl. Vergleich — einschränkbar nach § 83 ZPO |
| Widerruf | Jederzeit, formfrei — im Prozess wirksam ab Bestellung neues Anwalts (§ 87 ZPO) |
| Kosten bei Widerruf | Bereits entstandene Anwaltsgebühren nach RVG bleiben geschuldet |
Anwaltsvollmacht auf einen Blick
Was ist eine Anwaltsvollmacht — und wofür brauchen Sie sie?
Eine Anwaltsvollmacht ist Ihre Erklärung, dass ein Rechtsanwalt in Ihrem Namen rechtlich handeln darf. Ohne diese Vollmacht darf Ihr Anwalt keine verbindlichen Erklärungen abgeben, keine Schriftsätze einreichen und keine Verhandlungen führen. Die rechtliche Grundlage ist § 167 BGB, der die Erteilung von Vollmachten regelt.
Im außergerichtlichen Bereich — etwa bei einem Schreiben an Ihren Arbeitgeber, Ihren Vermieter oder eine Versicherung — ist die Vollmacht formfrei. Sie können sie mündlich oder schriftlich erteilen. In der Praxis legt Ihnen die Kanzlei aber immer ein vorbereitetes Formular vor. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und ist aus Beweisgründen sinnvoll.
Sobald Ihr Anwalt Sie vor Gericht vertreten soll, wird aus der allgemeinen Vollmacht eine Prozessvollmacht. Diese muss nach § 80 ZPO schriftlich und im Original zu den Gerichtsakten eingereicht werden — eine Kopie reicht nicht. Der BGH hat mehrfach klargestellt, dass der Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Einreichung der Originalurkunde erbracht werden kann.
Es gibt also zwei Ebenen: die außergerichtliche Vollmacht für Briefe und Verhandlungen — und die Prozessvollmacht für die gerichtliche Vertretung. Viele Kanzleien fassen beides in einem Formular zusammen. Das hat einen praktischen Vorteil: Ihr Anwalt bleibt handlungsfähig, auch wenn aus einem außergerichtlichen Streit plötzlich ein Gerichtsverfahren wird.
Lesen Sie das Vollmachtsformular beim ersten Termin sorgfältig durch. Prüfen Sie, ob die Vollmacht nur außergerichtlich oder auch gerichtlich gilt. Schauen Sie außerdem, ob Einschränkungen vorgesehen sind — zum Beispiel, dass Ihr Anwalt ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen Vergleich schließen darf. Solche Vorbehalte sind rechtlich möglich und für viele Mandanten sinnvoll.
Was steht in einer Anwaltsvollmacht — und worauf sollten Sie achten?
Ein typisches Vollmachtsformular enthält Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, den Namen und die Kanzleiadresse des bevollmächtigten Anwalts sowie eine Beschreibung des Gegenstands, für den die Vollmacht gilt. Es regelt außerdem den Umfang der Vertretung: außergerichtlich, gerichtlich oder beides. Manche Formulare listen ausdrücklich auf, welche Handlungen der Anwalt eigenständig vornehmen darf.
Bei der Prozessvollmacht ist der Umfang gesetzlich geregelt. Nach § 81 ZPO erstreckt sie sich auf alle Prozesshandlungen — einschließlich Widerklage, Wiederaufnahme des Verfahrens und Zwangsvollstreckung. Der Anwalt darf damit auch Vergleiche schließen, Ansprüche anerkennen oder auf sie verzichten. Das gilt, sofern Sie es nicht ausdrücklich einschränken. Eine solche Einschränkung ist nach § 83 ZPO möglich, muss aber im Vollmachtstext festgehalten und der Gegenseite bekannt sein.
Viele Menschen fragen sich: Darf mein Anwalt also ohne mein Wissen einen Vergleich schließen? Rechtlich gesehen ja — es sei denn, Sie haben das in der Vollmacht ausgeschlossen. In der Praxis werden seriöse Anwälte immer Rücksprache halten, bevor sie eine solche Entscheidung treffen. Wenn Ihnen das wichtig ist, sprechen Sie es beim ersten Termin offen an und bitten Sie um eine entsprechende Einschränkung im Vollmachtstext.
Ein typisches Szenario, das in der Beratungspraxis vorkommt: Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Anwalt im Mietstreit bevollmächtigt — und im Vollmachtsformular ist kein Vergleichsvorbehalt vermerkt. Als der Anwalt daraufhin einen Vergleich schließt, den Sie im Nachhinein für ungünstig halten, ist dieser wirksam — weil die Vollmacht ihn dazu berechtigte. Unterschreiben Sie die Vollmacht also nie blind. Sprechen Sie offene Punkte vor der Unterschrift an.
Bewahren Sie nach der Unterschrift eine Kopie des Vollmachtsformulars für sich auf. Das Original verbleibt beim Anwalt — er benötigt es, falls die Gegenseite die Bevollmächtigung anzweifelt. Nach § 174 Satz 1 BGB kann ein einseitiges Rechtsgeschäft zurückgewiesen werden, wenn keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Es liegt also im Interesse aller Beteiligten, dass das Original sicher verwahrt wird.
Praxis-Tipp
Eine Vollmacht für den Rechtsanwalt ist nach § 167 BGB formfrei — erst wenn Sie in einem Gerichtsverfahren vertreten werden wollen, ist nach § 80 ZPO eine schriftliche Prozessvollmacht im Original zwingend erforderlich. Notariell beglaubigt werden muss sie in keinem Fall.
Was ist eine Prozessvollmacht — und wann brauchen Sie sie?
Die Prozessvollmacht ist die spezialisierte Form der Anwaltsvollmacht für gerichtliche Verfahren. Sie ist in § 81 ZPO geregelt. Sie bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass Ihr Anwalt vor Gericht in Ihrem Namen handeln darf. Ohne eine wirksame Prozessvollmacht kann er keine Klage einreichen, keine Anträge stellen und keine Fristen wahren — im schlimmsten Fall wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Sie brauchen eine Prozessvollmacht immer dann, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht geht: zum Beispiel bei einer Klage auf Schadensersatz, bei einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht oder bei einem Verfahren vor dem Landgericht. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten schreibt § 78 ZPO die anwaltliche Vertretung sogar zwingend vor — dort können Sie sich nicht selbst vertreten.
Die Prozessvollmacht gilt nach § 82 ZPO grundsätzlich auch für Nebenverfahren, die mit dem Hauptprozess zusammenhängen — etwa für einen Antrag auf einstweilige Verfügung oder für einen Arrest. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Anwalt für eine Klage bevollmächtigen, ist er in der Regel auch für damit verbundene Eilverfahren handlungsfähig, ohne dass Sie ein weiteres Dokument unterschreiben müssen.
Im Anwaltsprozess kann der Umfang der Vollmacht grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Ausnahmen gibt es nach § 83 ZPO nur für Vergleich, Anerkenntnis und Verzicht. Solche Einschränkungen müssen im Vollmachtstext oder in einer gesonderten Erklärung festgehalten werden — und der Gegenseite bekannt sein, damit sie im Prozess wirken.
Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt: Wenn die Vollmacht nicht direkt von der Partei selbst erteilt wurde, muss die gesamte Vollmachtskette durch Originalurkunden nachgewiesen werden. Für Sie als Mandant bedeutet das: Bewahren Sie das Original Ihrer Vollmacht sorgfältig auf und stellen Sie Ihrem Anwalt alle Unterlagen zur Verfügung, die er für das Verfahren benötigt.
Wichtig zu wissen
Die Prozessvollmacht nach § 81 ZPO ermächtigt Ihren Anwalt zu allen Prozesshandlungen — einschließlich Vergleich, Widerklage und Zwangsvollstreckung —, sofern Sie dies nicht ausdrücklich einschränken. Klären Sie einen Vergleichsvorbehalt bereits beim ersten Kanzleitermin.
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Vollmacht widerrufen: So beenden Sie das Mandat rechtssicher
Sie können eine Anwaltsvollmacht jederzeit widerrufen — und zwar ohne Angabe von Gründen. Das ist Ihr gutes Recht als Mandant. Ob das Vertrauensverhältnis nicht mehr stimmt, die Kommunikation stockt oder Sie einfach einen anderen Anwalt beauftragen möchten: All das ist ein ausreichender Grund. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen.
Für den Widerruf gibt es keine strengen Formvorschriften. Er kann schriftlich, mündlich oder durch Ihr Verhalten erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben. Halten Sie darin das Datum, das Aktenzeichen des Verfahrens (falls vorhanden) und Ihre eindeutige Erklärung fest. So haben Sie einen klaren Nachweis, wann der Widerruf beim Anwalt eingegangen ist.
Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, gelten besondere Regeln. Nach § 87 ZPO wird der Widerruf der Prozessvollmacht gegenüber Gericht und Gegenseite erst wirksam, wenn ein neuer Anwalt seine Bestellung anzeigt. Bis dahin bleibt Ihr bisheriger Anwalt offiziell Ihr Prozessvertreter. Das Gericht und die Gegenseite können ihm gegenüber noch wirksam handeln — zum Beispiel Schriftstücke zustellen. Suchen Sie deshalb so schnell wie möglich einen neuen Anwalt und lassen Sie dessen Bestellung dem Gericht mitteilen.
Der Widerruf beendet das Mandatsverhältnis — aber nicht die Kostenpflicht. Bereits geleistete Arbeit muss bezahlt werden. Der Anwalt behält seinen Vergütungsanspruch für den erbrachten Teil des Auftrags. Das regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Haben Sie Zweifel an der Abrechnung, können Sie eine detaillierte Aufstellung verlangen und diese prüfen lassen.
Nach dem Widerruf sollten Sie außerdem die Rückgabe der Vollmachtsurkunde im Original verlangen. Solange der frühere Anwalt das Dokument besitzt, könnten Dritte die Vollmacht irrtümlich für noch gültig halten. Fordern Sie das Original deshalb schriftlich zurück — und bewahren Sie den Nachweis dieser Anforderung sorgfältig auf.
Anwaltsvollmacht Muster: Was gehört hinein, und wie läuft das in der Praxis ab?
Ein solides Vollmachtsformular enthält mindestens fünf Angaben: Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, den Namen und die Kanzleiadresse des Anwalts, eine klare Beschreibung des Rechtsgebiets oder Streitgegenstands, den Umfang der Bevollmächtigung (außergerichtlich, gerichtlich, alle Instanzen) sowie Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift. Viele Formulare enthalten außerdem einen Passus zur Untervollmacht. Damit erlauben Sie dem Anwalt, bei Bedarf einen Kollegen zu bevollmächtigen — zum Beispiel, wenn er verhindert ist. Sie können diesen Passus ablehnen, sollten das aber ausdrücklich ansprechen.
Beim ersten Termin legt Ihnen die Kanzlei ein vorbereitetes Formular vor. Nehmen Sie sich die Zeit, es in Ruhe zu lesen. Prüfen Sie drei Punkte besonders: Deckt die Vollmacht auch gerichtliche Verfahren und alle Instanzen ab? Ist ein Vergleichsvorbehalt möglich — also das Recht, einem Vergleich nur mit Ihrer Zustimmung zuzustimmen? Und ist die Vollmacht zeitlich oder inhaltlich begrenzt? Kein seriöser Anwalt wird es als lästig empfinden, wenn Sie nachfragen.
Die Bevollmächtigung ist nach § 167 BGB formfrei. Sie kann also auch ohne Unterschrift entstehen — etwa wenn Sie einen Anwalt ausdrücklich bitten, für Sie einen Brief zu schreiben oder zu verhandeln. Für ein Gerichtsverfahren gilt das jedoch nicht: Nach § 80 ZPO ist dort die schriftliche Originalurkunde zwingend erforderlich.
Ein häufiges Missverständnis: Eine Vollmacht für eine bestimmte Angelegenheit gilt nicht automatisch für alles. Wenn Ihr Anwalt Sie in einem Mietstreit vertritt und Sie ihn zusätzlich für einen Arbeitsrechtsstreit beauftragen möchten, brauchen Sie eine neue oder erweiterte Vollmacht. Sprechen Sie das beim Termin ausdrücklich an.
Grundsätzlich können Sie eine Vollmacht auch selbst formulieren. Das birgt jedoch Risiken: Unklare Formulierungen können im Verfahren zu Problemen führen, wenn der Umfang der Vertretungsbefugnis streitig wird. Die meisten Kanzleien nutzen bewährte Standardformulare. Nutzen Sie diese — und passen Sie sie nur dort an, wo Sie konkrete Einschränkungen wünschen. Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig anwaltlich prüfen, damit Sie wissen, welche Vollmacht für Ihre Situation passt.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine Vollmacht für den Rechtsanwalt ist nach § 167 BGB formfrei — erst wenn Sie in einem Gerichtsverfahren vertreten werden wollen, ist nach § 80 ZPO eine schriftliche Prozessvollmacht im Original zwingend erforderlich. Notariell beglaubigt werden muss sie in keinem Fall.
- Die Prozessvollmacht nach § 81 ZPO ermächtigt Ihren Anwalt zu allen Prozesshandlungen — einschließlich Vergleich, Widerklage und Zwangsvollstreckung —, sofern Sie dies nicht ausdrücklich einschränken. Klären Sie einen Vergleichsvorbehalt bereits beim ersten Kanzleitermin.
- Sie können die Anwaltsvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen — im laufenden Gerichtsverfahren wird der Widerruf gegenüber Gericht und Gegner erst wirksam, wenn ein neuer Anwalt seine Bestellung angezeigt hat.
- Der Widerruf der Vollmacht beendet das Mandat, aber nicht die Pflicht, bereits entstandene Anwaltskosten zu bezahlen — das Honorar für geleistete Arbeit bleibt geschuldet. Sie haben das Recht, eine detaillierte Abrechnung zu verlangen.
- Das Original der Prozessvollmacht müssen Sie sorgfältig aufbewahren: Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Kopien als Nachweis der Bevollmächtigung nicht ausreichen.
- Wenn Sie den Anwalt wechseln, widerrufen Sie die alte Vollmacht schriftlich, fordern Sie das Original zurück und bevollmächtigen Sie Ihren neuen Anwalt mit einem neuen Formular — erst dann ist der Wechsel auch gegenüber dem Gericht wirksam.
Eine Anwaltsvollmacht ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Werkzeug, das Ihnen nützt: Sie ermöglicht Ihrem Anwalt, schnell und wirksam für Sie zu handeln — ohne dass Sie bei jedem Brief und jedem Schriftsatz persönlich anwesend sein müssen. Gleichzeitig schützt sie Sie: Sie legen fest, was erlaubt ist, und können die Vollmacht jederzeit zurückziehen. Wer die Grundregeln kennt — Schriftform bei Prozessvollmacht, Einschränkungen nach § 83 ZPO, Widerruf nach § 87 ZPO — ist auf der sicheren Seite.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen zu Ihrer Vollmacht oder Ihrem Mandat wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.