Sie haben einen Brief vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder Ärger mit dem Arbeitgeber — und fragen sich: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? Diese Sorge ist berechtigt, denn Anwaltskosten gelten zu Recht als undurchsichtig. Dabei ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Seit 2021 darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch mit einer Privatperson maximal 190 Euro netto verlangen — das ist in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt.
Viele Menschen zögern, einen Anwalt anzurufen, weil sie befürchten, allein durch das erste Gespräch in eine Kostenfalle zu tappen. Das Gegenteil ist richtig: Wer früh Klarheit über seine rechtliche Lage bekommt, vermeidet teure Fehler. Eine Erstberatung ist kein Commitment für ein ganzes Verfahren — sie ist eine gezielte Orientierungshilfe, nach der Sie frei entscheiden, wie Sie weitergehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Kosten für eine Erstberatung genau geregelt sind, wann sie kostenlos oder stark vergünstigt sein kann und worauf Sie achten sollten, bevor Sie den Termin buchen. Ihren passenden Anwalt finden Sie über /#rechtsgebiete.
Was sagt das Gesetz zur Erstberatung beim Anwalt?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die zentrale Grundlage für alle Anwaltshonorare in Deutschland. Für die Beratung von Privatpersonen — also nicht im Rahmen eines laufenden Mandats, sondern als eigenständiges Beratungsgespräch — legt § 34 RVG eine klare Obergrenze fest: maximal 190 Euro netto für die erste Beratung. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, sodass der Höchstbetrag brutto bei 226,10 Euro liegt.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn Sie als Privatperson einen Anwalt aufsuchen, darf er also nicht unbegrenzt abrechnen — egal wie lange das Gespräch dauert. Unternehmer und Gewerbetreibende fallen nicht unter diese Schutzregelung; für sie kann eine Beratung nach Zeit- oder Stundensatz berechnet werden.
Wichtig zu wissen: Die 190 Euro sind eine gesetzliche Höchstgrenze, kein Festpreis. Ein Anwalt kann auch weniger verlangen — und viele tun das. Achten Sie deshalb darauf, den Preis vor dem Gespräch schriftlich bestätigt zu bekommen. Eine mündliche Absprache ist zwar grundsätzlich bindend, aber im Streitfall schwerer nachzuweisen.
Wenn aus der Erstberatung ein reguläres Mandat entsteht — also wenn Sie den Anwalt beauftragen, weiter für Sie tätig zu werden — wird die Beratungsgebühr häufig auf die späteren Anwaltskosten angerechnet. Das ist aber keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Frage der individuellen Vereinbarung. Klären Sie das ausdrücklich, bevor Sie das Mandat erteilen.
Die gesetzliche Grundlage schützt Sie also grundsätzlich gut. Trotzdem sollten Sie vor jedem Gespräch aktiv nachfragen, was genau berechnet wird — ein seriöser Anwalt wird Ihnen das ohne Umstände mitteilen.
Was kostet eine Erstberatung in der Praxis wirklich?
Die Praxis sieht sehr unterschiedlich aus: Manche Kanzleien verlangen den gesetzlichen Höchstsatz von 190 Euro netto, andere bieten Erstberatungen zu Festpreisen zwischen 49 und 150 Euro an. Festpreismodelle haben für Sie einen klaren Vorteil — Sie wissen vorab genau, was auf Sie zukommt, unabhängig davon, wie viele Fragen Sie stellen oder wie komplex Ihr Fall ist.
In ländlichen Regionen und kleineren Städten sind die Preise tendenziell niedriger als in Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt. Das liegt daran, dass die Praxis-Mieten und der Kostendruck der Kanzleien unterschiedlich hoch sind. Für Sie bedeutet das: Ein telefonisches oder videobasiertes Erstgespräch mit einem Anwalt aus einer anderen Region kann günstiger sein — und ist rechtlich genauso bindend wie ein persönliches Treffen.
Online-Rechtsportale und digitale Anwaltsplattformen haben die Preistransparenz in den letzten Jahren deutlich verbessert. Sie sehen den Preis der Erstberatung bereits beim Buchen — ähnlich wie beim Arzttermin über eine Buchungsplattform. Das nimmt die Unsicherheit vor dem ersten Kontakt erheblich.
Rechnen Sie zusätzlich zum eigentlichen Honorar immer mit der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, sofern diese nicht schon im angegebenen Preis enthalten ist. Fragen Sie beim Termin: Ist das ein Netto- oder Bruttobetrag? Ein Anwalt, der das transparent kommuniziert, ist in der Regel auch beim weiteren Vorgehen verlässlich.
Ein telefonisches Erstgespräch von 20 bis 30 Minuten ist in vielen Kanzleien der Standard für eine Erstorientierung. Dabei geht es nicht darum, den Fall vollständig zu lösen, sondern darum, die rechtliche Lage einzuschätzen, mögliche Schritte zu benennen und die Erfolgsaussichten grob zu skizzieren. Das ist häufig ausreichend, um zu entscheiden, ob Sie weitermachen möchten.
Wann ist die Erstberatung kostenlos oder stark vergünstigt?
Eine echte kostenlose anwaltliche Erstberatung im rechtlichen Sinne gibt es selten — aber es gibt Wege, die Kosten auf ein Minimum zu senken oder vollständig zu vermeiden. Der wichtigste staatliche Weg ist die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, übernimmt die Staatskasse nahezu die gesamten Kosten. Sie zahlen dann lediglich einen gesetzlichen Eigenanteil von 15 Euro direkt beim Anwalt.
Den Beratungshilfeschein — auch Berechtigungsschein genannt — erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnorts. Das geht oft auch kurzfristig. Nehmen Sie Belege zu Ihrem Einkommen und Ihren Ausgaben mit. Manche Anwälte stellen den Berechtigungsschein auch selbst aus, wenn die Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind — fragen Sie vorab danach.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung, bevor Sie den Anwaltstermin buchen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung vollständig, sobald der Sachverhalt in den versicherten Bereich fällt. Einige Versicherungen haben sogar eigene telefonische Rechtsberatungs-Hotlines, die Sie kostenlos nutzen können — allerdings sind diese häufig auf eine erste grobe Einschätzung beschränkt.
Manche Anwälte bieten auf eigene Initiative kostenlose Erstgespräche an, um einen potenziellen Mandanten kennenzulernen. Das ist legitim, aber Sie sollten wissen: Diese Gespräche sind in der Regel kürzer und weniger tiefgehend als bezahlte Beratungen. Zudem ist die Unabhängigkeit der Einschätzung möglicherweise eingeschränkt, wenn der Anwalt ein Interesse daran hat, ein Mandat zu bekommen. Stellen Sie konkrete Fragen und lassen Sie sich die nächsten Schritte schriftlich bestätigen.
Verbraucherzentralen und Rechtsberatungsstellen gemeinnütziger Organisationen bieten ebenfalls günstige Orientierungsgespräche an — jedoch meist für spezifische Themen wie Mietrecht, Verbraucherrecht oder Schuldenberatung. Diese Stellen sind eine gute erste Anlaufstelle, können aber keine umfassende anwaltliche Vertretung übernehmen. Für tiefere rechtliche Unterstützung kommen Sie um eine Anwältin oder einen Anwalt nicht herum.
Wie bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor?
Je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr können Sie aus einer Erstberatung herausholen — und desto kürzer (und günstiger) fällt sie im Zweifel aus. Schreiben Sie vor dem Gespräch auf einer halben Seite zusammen, worum es geht: Was ist passiert? Wann ist es passiert? Welche Dokumente liegen vor? Was möchten Sie erreichen? Diese vier Fragen decken in den meisten Fällen das Wesentliche ab.
Legen Sie relevante Unterlagen bereit: einen Bescheid, einen Vertrag, eine Kündigung, einen Brief der Gegenseite — alles, was direkt mit dem Sachverhalt zu tun hat. Sie müssen nicht alles im Voraus einscannen, aber Sie sollten es griffbereit haben. Wenn Sie telefonisch oder per Video beraten werden, ist es hilfreich, die Dokumente digital vorliegen zu haben.
Notieren Sie außerdem alle Fristen, die Ihnen bekannt sind. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, steht auf dem Schreiben in der Regel ein Datum. Wenn ein Widerspruch gegen einen Bescheid nötig sein könnte, prüfen Sie die Rechtsmittelbelehrung. Ihr Anwalt wird diese Fristen einordnen — aber wenn Sie sie bereits benennen können, spart das wertvolle Gesprächszeit.
Stellen Sie Ihre Fragen ruhig direkt: Was sind meine Chancen? Was kostet mich das weiter? Was ist der nächste Schritt? Ein guter Anwalt gibt Ihnen auf diese Fragen klare Antworten — auch wenn die Antwort manchmal lautet, dass eine Klage sich nicht lohnt. Diese Ehrlichkeit ist ein Zeichen von Qualität, nicht von Schwäche.
Nach der Erstberatung sollten Sie ein schriftliches Protokoll der besprochenen Punkte erhalten oder selbst anfertigen. Notieren Sie, welche nächsten Schritte empfohlen wurden, welche Fristen laufen und ob Sie ein Mandat erteilen möchten. Wenn Sie unsicher sind, ob der Anwalt der richtige für Ihren Fall ist, scheuen Sie sich nicht, eine zweite Meinung einzuholen — das ist Ihr gutes Recht. Passende Anwälte für Ihr Anliegen finden Sie unter /#rechtsgebiete.
Festpreise und Transparenz: Was kommt nach der Erstberatung?
Wenn Sie nach der Erstberatung ein Mandat erteilen möchten, stehen Sie vor der Frage: Was kostet mich das jetzt wirklich? Das klassische Modell sind gesetzliche Gebühren nach dem RVG — die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 2.000 Euro liegt eine außergerichtliche Anwaltsgebühr beispielsweise im dreistelligen Bereich. Für gerichtliche Verfahren kommen weitere Gebühren hinzu.
Immer mehr Kanzleien bieten Festpreismandate an: Sie zahlen einen im Voraus vereinbarten Betrag für eine klar definierte Leistung — zum Beispiel die Prüfung eines Vertrags, das Verfassen eines Widerspruchs oder eine außergerichtliche Einigung. Das schafft Planbarkeit und verhindert, dass Sie am Ende eine unerwartete Rechnung erhalten. Fragen Sie beim Mandatsgespräch ausdrücklich nach einem Festpreisangebot.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie vor Mandatsbeginn, ob und in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt. Viele Versicherungen verlangen eine Deckungszusage, bevor die Kanzlei tätig wird. Das klingt bürokratisch, schützt Sie aber davor, auf Kosten sitzen zu bleiben, die eigentlich versichert wären.
Für Personen, die sich ein reguläres Mandat nicht leisten können, gibt es Prozesskostenhilfe (PKH) — eine staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Die Voraussetzungen ähneln denen der Beratungshilfe: Ihr Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen, und Ihr Fall muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Das Gericht entscheidet über die Bewilligung.
Ratenzahlung ist eine weitere Option, die manche Kanzleien anbieten. Wenn das Honorar für ein Mandat für Sie auf einmal schwer aufzubringen ist, sprechen Sie das offen an — viele Anwälte sind flexibler, als man annimmt. Sprechen Sie diese Punkte beim ersten Mandatsgespräch direkt an, damit Sie mit einem klaren Kostenbild in das Verfahren starten.
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich klar geregelt und gut beherrschbar — maximal 190 Euro netto, bei Beratungshilfe sogar nur 15 Euro. Was wirklich teuer werden kann, ist das Zögern: Wer rechtliche Probleme zu lange aufschiebt, riskiert, dass Fristen ablaufen oder sich die Lage unnötig verschlechtert. Eine frühe Einschätzung durch eine Fachperson schützt Sie und gibt Ihnen die Grundlage, um kluge Entscheidungen zu treffen.
Vergleichen Sie ruhig Preise, fragen Sie nach Festpreisangeboten und klären Sie vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greift. Den für Ihr Anliegen passenden Anwalt finden Sie direkt über /#rechtsgebiete — mit transparenten Konditionen, bevor das erste Gespräch beginnt.