Sie haben einen Brief vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder Ärger mit dem Arbeitgeber — und fragen sich: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? Diese Sorge ist berechtigt, denn Anwaltskosten gelten zu Recht als undurchsichtig. Dabei ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Seit 2021 darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch mit einer Privatperson maximal 190 Euro netto verlangen — das ist in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt.
Viele Menschen zögern, einen Anwalt anzurufen, weil sie befürchten, allein durch das erste Gespräch in eine Kostenfalle zu tappen. Das Gegenteil ist richtig: Wer früh Klarheit über seine rechtliche Lage bekommt, vermeidet teure Fehler. Eine Erstberatung ist kein Commitment für ein ganzes Verfahren — sie ist eine gezielte Orientierungshilfe, nach der Sie frei entscheiden, wie Sie weitergehen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Kosten für eine Erstberatung genau geregelt sind, wann sie kostenlos oder stark vergünstigt sein kann und worauf Sie achten sollten, bevor Sie den Termin buchen. Ihren passenden Anwalt finden Sie über /#rechtsgebiete.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Gesetzliche Obergrenze | 190 Euro netto (§ 34 RVG) |
| Brutto inkl. MwSt. | max. 226,10 Euro |
| Mit Beratungshilfe | nur 15 Euro Eigenanteil |
| Beratungshilfeschein | beim zuständigen Amtsgericht |
| Festpreise möglich | ja, individuell vereinbarbar |
Erstberatung auf einen Blick
Was sagt das Gesetz zur Erstberatung beim Anwalt?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, was Anwälte in Deutschland berechnen dürfen. Für Sie als Privatperson gilt § 34 RVG: Die erste Beratung kostet höchstens 190 Euro netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das maximal 226,10 Euro brutto. Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, wie lange das Gespräch dauert.
Die Deckelung schützt ausschließlich Verbraucher – also Sie als Privatperson. Sie gilt für jedes Fachgebiet gleich, egal ob Familienrecht, IT-Recht oder Arbeitsrecht. Gewerbetreibende und Unternehmen fallen nicht darunter: Für sie kann eine Beratung nach Zeit- oder Stundensatz abgerechnet werden. Fragen zu Unternehmensberatung beantwortet Advofleet Firmenanwalt24.
190 Euro sind eine Höchstgrenze, kein fester Preis. Viele Anwälte verlangen weniger oder bieten die Erstberatung als Festpreis an. So wissen Sie vorher genau, was das Gespräch kostet. Fragen Sie den Preis immer vorab an und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen – das erspart Streit im Nachhinein.
Wichtig ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich, ohne Mandat, und gibt Ihnen eine erste Orientierung. Eine solche kostenlose Ersteinschätzung im Privatrecht bietet Advofleet Rechtsanwalt24 – sie ersetzt die Erstberatung nach § 34 RVG nicht, ist aber ein guter erster Schritt. Die kostenpflichtige Erstberatung geht tiefer: Der Anwalt prüft Ihren konkreten Fall, nennt Optionen und benennt Risiken.
Entsteht aus der Erstberatung ein reguläres Mandat, wird die Beratungsgebühr manchmal auf die späteren Anwaltskosten angerechnet. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine individuelle Vereinbarung. Klären Sie das ausdrücklich, bevor Sie den Anwalt beauftragen.
Das Gesetz schützt Sie also grundsätzlich gut. Fragen Sie trotzdem vor jedem Termin aktiv nach, was genau berechnet wird – ein seriöser Anwalt nennt Ihnen den Preis ohne Umschweife. Verlangt jemand mehr als 190 Euro netto für die erste Beratung, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Einen passenden Anwalt zu kalkulierbaren Festpreisen finden Sie direkt unter advofleet.de/angebote.
Was kostet eine Erstberatung in der Praxis wirklich?
Die Anwaltskosten für die Erstberatung unterscheiden sich in der Praxis deutlich. Manche Kanzleien verlangen den gesetzlichen Höchstsatz von 190 Euro netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das 226,10 Euro brutto. Andere bieten Festpreise an, oft zwischen 49 und 150 Euro. Bei einem Festpreis wissen Sie vorher genau, was Sie zahlen – egal wie viele Fragen Sie stellen oder wie komplex Ihr Fall ist.
Auch der Standort spielt eine Rolle. In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen die Preise oft höher als auf dem Land. Ein Telefon- oder Videogespräch mit einem Anwalt aus einer anderen Stadt kann deshalb günstiger sein. Rechtlich ist es genauso verbindlich wie ein persönliches Treffen.
Achten Sie beim Buchen auf die Mehrwertsteuer. Fragen Sie kurz nach: Ist der genannte Betrag netto oder brutto? Ein Anwalt, der das offen sagt, ist meist auch beim weiteren Vorgehen verlässlich. Digitale Anwaltsplattformen zeigen den Preis schon bei der Buchung an – ähnlich wie bei einem Online-Arzttermin. Das nimmt die Unsicherheit vor dem ersten Kontakt.
Ein telefonisches Erstgespräch dauert meist 20 bis 30 Minuten. Es soll Ihren Fall nicht vollständig lösen. Ihr Anwalt schätzt die rechtliche Lage ein, nennt mögliche nächste Schritte und skizziert grob die Erfolgsaussichten. Das reicht oft aus, um zu entscheiden, ob Sie weitermachen möchten. Erteilen Sie danach ein Mandat, wird die gezahlte Erstberatungsgebühr häufig auf die weiteren Kosten angerechnet.
Einen Anwalt mit klarem Festpreis finden Sie unter advofleet.de/angebote. Dort sehen Sie die Kosten, bevor das Gespräch überhaupt beginnt.
Praxis-Tipp
Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro. Diese Grenze gilt für alle Anwälte und Fachanwälte, unabhängig vom Fachgebiet.
Wann ist die Erstberatung kostenlos oder stark vergünstigt?
Eine wirklich kostenlose Erstberatung ist selten. Es gibt aber klare Wege, die Kosten zu senken oder ganz zu vermeiden. Wichtig ist ein Unterschied, den viele nicht kennen: Eine kostenlose Ersteinschätzung – etwa bei unserem Schwesterportal Advofleet Rechtsanwalt24 – ist unverbindlich und ohne Mandat. Sie zeigt Ihnen eine erste Richtung, ersetzt aber keine vollständige Beratung. Die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG geht tiefer: Ihr Anwalt prüft Ihren konkreten Fall, nennt Optionen und Risiken. Dafür darf er höchstens 190 Euro netto verlangen, das sind 226,10 Euro brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer. Dieser Höchstbetrag gilt unabhängig davon, ob Sie einen allgemeinen Anwalt oder einen Fachanwalt aufsuchen.
Der wichtigste staatliche Weg zur kostenlosen Beratung ist die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Liegen Ihr Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen, übernimmt die Staatskasse fast alle Kosten der außergerichtlichen Beratung. Sie zahlen dann nur 15 Euro Eigenanteil direkt beim Anwalt. Den Berechtigungsschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, oft auch kurzfristig. Bringen Sie Belege zu Einkommen und Ausgaben mit. Manche Anwälte stellen den Schein selbst aus, wenn die Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind – fragen Sie vorab kurz nach. Wichtig: Die Beratungshilfe gilt nur für außergerichtliche Beratung. Für gerichtliche Verfahren gibt es die Prozesskostenhilfe als eigene Regelung.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann rufen Sie kurz dort an, bevor Sie einen Termin buchen. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten einer Erstberatung vollständig, sofern der Sachverhalt versichert ist. Einige bieten sogar eigene Beratungs-Hotlines an. Diese sind kostenlos, aber meist auf eine erste grobe Einschätzung begrenzt.
Manche Anwälte bieten von sich aus kostenlose Erstgespräche an. Das ist legitim, aber diese Gespräche sind meist kürzer und weniger tiefgehend als eine bezahlte Beratung. Stellen Sie konkrete Fragen und lassen Sie sich die nächsten Schritte möglichst schriftlich bestätigen.
Verbraucherzentralen und gemeinnützige Beratungsstellen sind eine weitere Option. Sie bieten günstige Orientierungsgespräche an, meist zu Mietrecht, Verbraucherrecht oder Schulden. Für eine umfassende rechtliche Vertretung brauchen Sie trotzdem eine Anwältin oder einen Anwalt. Anwälte mit transparenten Festpreisen finden Sie direkt in unseren Angeboten unter /angebote.
Wichtig zu wissen
Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
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Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen Advofleet Rechtsanwalt24 (Privatrecht), Advofleet Kitaplatzklage (Kita-/Studienplatz) und Advofleet Firmenanwalt24 (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor?
Gut vorbereitet holen Sie mehr aus dem Gespräch heraus. Schreiben Sie vorher vier Punkte auf: Was ist passiert? Wann genau? Welche Unterlagen liegen vor? Was möchten Sie erreichen? Diese vier Fragen decken das Wichtigste ab.
Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit: Bescheid, Vertrag, Kündigung oder Schreiben der Gegenseite. Bei einer Telefon- oder Videoberatung scannen Sie die Dokumente vorab ein oder fotografieren sie mit dem Smartphone. So haben Sie alles griffbereit.
Notieren Sie bekannte Fristen. Steht auf der Kündigung ein Datum? Enthält der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung? Ihr Anwalt ordnet diese Angaben für Sie ein. Wenn Sie sie schon benennen können, sparen Sie wertvolle Gesprächszeit.
Stellen Sie Ihre Fragen direkt: Wie stehen meine Chancen? Was kostet das weitere Vorgehen? Was ist der nächste Schritt? Ein guter Anwalt antwortet klar - auch wenn eine Klage sich nicht lohnt. Diese Ehrlichkeit ist ein gutes Zeichen.
Halten Sie die besprochenen Punkte nach der Erstberatung schriftlich fest: empfohlene nächste Schritte, relevante Fristen, und ob Sie ein Mandat erteilen möchten. Sind Sie unsicher, ob der Anwalt zu Ihrem Fall passt, dürfen Sie eine zweite Meinung einholen - das ist Ihr gutes Recht.
Passende Anwältinnen und Anwälte mit transparenten Festpreisen finden Sie unter den Angeboten auf advofleet.de.
Festpreise und Transparenz: Was kommt nach der Erstberatung?
Sie möchten nach der Erstberatung ein Mandat erteilen. Die erste Frage lautet meist: Was kostet das jetzt wirklich? Das klassische Modell sind gesetzliche Gebühren nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem typischen Streitwert von 1.500 bis 3.000 Euro liegt die außergerichtliche Anwaltsgebühr im dreistelligen Bereich. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kommen weitere Gebühren hinzu.
Immer mehr Kanzleien bieten stattdessen Festpreismandate an. Sie zahlen dann einen vorab vereinbarten Betrag für eine klar definierte Leistung — etwa die Prüfung eines Vertrags, das Verfassen eines Widerspruchs oder eine außergerichtliche Einigung. So wissen Sie schon vor Beginn genau, was auf Sie zukommt. Fragen Sie im Mandatsgespräch gezielt nach einem Festpreisangebot. Unter <a href="/angebote">advofleet.de/angebote</a> finden Sie Anwälte mit transparent kalkulierten Konditionen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie vor Mandatsbeginn, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Versicherer verlangen eine Deckungszusage, bevor die Kanzlei tätig wird. Das wirkt bürokratisch, schützt Sie aber davor, auf eigentlich versicherten Kosten sitzen zu bleiben. Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall — ohne Mandatsbindung — erhalten Sie bei unserem Schwesterportal Advofleet Rechtsanwalt24. Das ersetzt nicht die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG, ist aber ein guter erster Schritt.
Können Sie sich ein reguläres Mandat nicht leisten, kommt Prozesskostenhilfe (PKH) infrage — eine staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Für außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe nach dem BerHG. Sie greift, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Bei beiden gilt: Ihr Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen, und Ihr Anliegen muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Manche Kanzleien bieten zudem Ratenzahlung an. Fällt Ihnen das Honorar auf einmal schwer, sprechen Sie das offen an — viele Anwälte sind flexibler, als man denkt. Klären Sie Kosten, Festpreis und Zahlungsoptionen am besten schon im ersten Mandatsgespräch. So starten Sie mit einem klaren Kostenbild in Ihr Verfahren.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die anwaltliche Erstberatung für Privatpersonen ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Brutto-Höchstbetrag von 226,10 Euro. Diese Grenze gilt für alle Anwälte und Fachanwälte, unabhängig vom Fachgebiet.
- Eine kostenlose Ersteinschätzung (z. B. auf rechtsanwalt24.de) ist unverbindlich und ohne Mandat — sie gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht die tiefergehende kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.
- Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat, zahlt beim Anwalt nur einen gesetzlichen Eigenanteil von 15 Euro für außergerichtliche Beratung — den Berechtigungsschein gibt es beim zuständigen Amtsgericht. Für gerichtliche Verfahren greift stattdessen die Prozesskostenhilfe.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Erstberatung, sofern der versicherte Bereich betroffen ist — fragen Sie vor dem Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach.
- Die Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts: Sie entscheiden danach frei, ob Sie ein Mandat erteilen, eine zweite Meinung einholen oder die Sache selbst regeln. Viele Kanzleien bieten die Erstberatung heute als Festpreis an, sodass Sie die Kosten schon vor dem Gespräch kennen.
- Verlangt ein Anwalt mehr als 190 Euro netto für die Erstberatung, ist das unzulässig — Sie können sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich klar geregelt und gut beherrschbar — maximal 190 Euro netto, bei Beratungshilfe sogar nur 15 Euro. Was wirklich teuer werden kann, ist das Zögern: Wer rechtliche Probleme zu lange aufschiebt, riskiert, dass Fristen ablaufen oder sich die Lage unnötig verschlechtert. Eine frühe Einschätzung durch eine Fachperson schützt Sie und gibt Ihnen die Grundlage, um kluge Entscheidungen zu treffen.
Vergleichen Sie ruhig Preise, fragen Sie nach Festpreisangeboten und klären Sie vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greift. Den für Ihr Anliegen passenden Anwalt finden Sie direkt über /#rechtsgebiete — mit transparenten Konditionen, bevor das erste Gespräch beginnt.