Sie haben einen Bescheid bekommen, ein Vermieter meldet sich mit Forderungen, oder Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Kündigung überreicht — und Sie fragen sich: Brauche ich jetzt einen Anwalt, und was kommt das eigentlich auf mich zu? Genau für diesen Moment ist die Erstberatung gedacht: ein erstes, überschaubares Gespräch, in dem Sie Klarheit über Ihre rechtliche Situation gewinnen, ohne sofort ein vollständiges Mandat erteilen zu müssen.
Die gute Nachricht: Die Kosten der Erstberatung sind für Privatpersonen gesetzlich nach oben begrenzt. Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf ein Anwalt von Verbrauchern für das erste Beratungsgespräch maximal 190 Euro netto berechnen — zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, also höchstens rund 226 Euro brutto. Was danach passiert, wie das Gespräch abläuft und wie Sie sich am besten vorbereiten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Viele Menschen haben die Sorge, dass ein Anwalt teuer, unzugänglich oder schwer zu verstehen ist. Das muss nicht so sein. Eine Erstberatung ist eine Dienstleistung wie jede andere — und Sie haben das Recht, vorher nach den Kosten zu fragen, Unverständliches nachzuhaken und nach dem Gespräch frei zu entscheiden, ob Sie weitermachen möchten oder nicht.
Was ist eine Erstberatung beim Anwalt genau?
Die Erstberatung ist ein erstes Beratungsgespräch, in dem der Rechtsanwalt Ihre Situation bewertet, Ihre Fragen beantwortet und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gibt. Es geht dabei ausdrücklich noch nicht darum, Ihren Fall vollständig zu lösen oder sofort alle juristischen Fragen abschließend zu klären. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine Erstberatung als pauschale, überschlägige Einstiegsberatung zu verstehen ist — der Anwalt muss sich in dieser Phase noch nicht umfassend in die Materie einarbeiten.
Praktisch bedeutet das: Sie schildern Ihr Anliegen, der Anwalt hört zu, stellt Rückfragen und gibt Ihnen eine erste Orientierung über Ihre Rechte, mögliche nächste Schritte, relevante Fristen und das grobe Kostenrisiko. Am Ende des Gesprächs wissen Sie in der Regel, ob Ihr Fall anwaltliche Unterstützung rechtfertigt, welche Optionen Sie haben und was ein weiteres Mandat in etwa kosten würde.
Wichtig zu wissen: Die Erstberatung begründet nach § 675 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) noch keinen vollständigen Anwaltsvertrag. Erst wenn Sie dem Anwalt ausdrücklich ein Mandat erteilen — zum Beispiel, indem Sie eine Vollmacht unterzeichnen — kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, der den Anwalt berechtigt und verpflichtet, aktiv für Sie tätig zu werden, etwa gegenüber der Gegenseite zu schreiben oder Sie vor Gericht zu vertreten.
Die Erstberatung kann in der Kanzlei persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Alle drei Formate sind rechtlich gleichwertig — und alle sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Dauer und der Ort des Gesprächs spielen für die Einordnung als Erstberatung keine Rolle: Auch ein zehnminütiges Telefonat, in dem der Anwalt konkrete rechtliche Hinweise gibt, gilt als Erstberatung im Sinne des § 34 RVG.
Ein konkretes Praxisbeispiel: Eine Angestellte aus Frankfurt-Sachsenhausen erhielt eine arbeitgeberseitige Kündigung und wusste nicht, ob diese formell wirksam war. Sie vereinbarte eine telefonische Erstberatung. Nach rund 40 Minuten hatte sie Klarheit darüber, dass die Schriftform gewahrt war, die Kündigung inhaltlich aber angreifbar erschien, und dass die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dringend im Blick zu behalten war. Sie konnte danach in Ruhe entscheiden, ob sie eine Kündigungsschutzklage erheben wollte — ohne bereits Kosten für eine umfassende Vertretung ausgelöst zu haben.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Die Kosten der Erstberatung sind für Privatpersonen gesetzlich klar geregelt. Gemäß § 34 RVG darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB höchstens 190 Euro netto in Rechnung stellen. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent ergibt das eine Obergrenze von rund 226 Euro brutto. Viele Kanzleien berechnen tatsächlich diesen Betrag pauschal — manche verlangen weniger, insbesondere bei einfachen oder kurzen Sachverhalten.
Wenn nach dem ersten Gespräch eine weiterführende Beratung nötig wird — etwa weil der Anwalt umfangreiche Unterlagen prüft oder mehrere Termine anfallen —, gilt eine höhere gesetzliche Kappungsgrenze von 250 Euro netto (rund 297 Euro brutto). Diese greift bei einer Beratung, die über das rein erste Gespräch hinausgeht. Für Unternehmer und Freiberufler gilt die 190-Euro-Grenze nicht — dort können Anwalt und Mandant die Vergütung frei vereinbaren.
Wird der Anwalt nach der Erstberatung für Sie aktiv — schreibt er zum Beispiel einen Brief an die Gegenseite oder verhandelt er außergerichtlich —, fallen weitere Gebühren an, die sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten. Die Erstberatungsgebühr wird in vielen Kanzleien auf die Folgekosten angerechnet, wenn Sie das Mandat erteilen. Fragen Sie danach ausdrücklich vor dem Gespräch.
Wer die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Dazu beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein. Mit diesem Schein zahlen Sie beim Anwalt in der Regel lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro — auf den der Anwalt auch verzichten kann. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Erstberatung ebenfalls häufig, wenn der Versicherungsfall in den Deckungsbereich fällt. Informieren Sie sich also vor dem Termin bei Ihrer Versicherung und halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit.
Ob ein Anwalt für eine Erstberatung wirbt, ohne dafür eine Gebühr zu berechnen, ist rechtlich zulässig, sofern er keine Kosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend macht. Das BGH-Urteil vom 20. Juli 2017 (Az. AnwZ (Brfg) 42/16) stellte klar, dass das Unterschreiten einer Mindestgebühr bei der Erstberatung grundsätzlich möglich ist — das RVG sieht für Verbraucher nur einen Höchstsatz, keinen Mindestsatz vor. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass jede Kanzlei kostenlos berät. Fragen Sie vorab direkt nach.
Wie läuft eine Erstberatung beim Anwalt ab?
Der Ablauf einer Erstberatung folgt in der Regel einem klaren Muster, das Sie schon im Vorfeld kennen sollten, damit Sie keine Zeit mit Unsicherheiten verlieren. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme: Sie rufen in der Kanzlei an oder schreiben eine E-Mail, schildern kurz Ihr Anliegen und fragen nach einem Termin sowie nach den zu erwartenden Kosten. Viele Kanzleien bieten kurzfristige Termine auch telefonisch oder per Video an.
Im eigentlichen Gespräch beginnen Sie mit einer Schilderung des Sachverhalts. Der Anwalt hört zu, stellt Rückfragen und verschafft sich so ein Bild der relevanten rechtlichen Aspekte. Anschließend gibt er Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage, erläutert mögliche Handlungsoptionen und weist auf Fristen und Risiken hin. Am Ende des Gesprächs wird besprochen, ob und wie der Anwalt weitergehend tätig werden soll und welche Kosten dabei entstehen würden.
Eine wichtige Erwartungshaltung sollten Sie mitbringen: Der Anwalt wird Ihnen in der Erstberatung noch keine abschließende juristische Gesamtlösung liefern. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht Inhalt einer Erstberatung. Sie erhalten erste Impulse, eine rechtliche Einordnung und konkrete nächste Schritte — aber keine fertigen Schriftsätze oder vollständigen Gutachten. Diese wären Teil eines weiterführenden Mandats.
Nach dem Gespräch liegt die Entscheidung vollständig bei Ihnen. Sie können dem Anwalt sofort ein Mandat erteilen, sich zunächst eine zweite Meinung bei einer anderen Kanzlei einholen oder die Sache erst einmal auf sich beruhen lassen. Kein seriöser Anwalt wird Ihnen diese Entscheidung abnehmen oder Sie unter Druck setzen. Die Erstberatung dient in erster Linie Ihrer Orientierung — und Ihnen soll danach klar sein, wo Sie stehen.
So bereiten Sie sich optimal auf das Erstgespräch vor
Gute Vorbereitung ist der wichtigste Hebel, um aus der Erstberatung wirklich etwas herauszuholen. Je klarer Sie Ihren Fall darstellen, desto präziser kann der Anwalt Chancen, Risiken und die weitere Vorgehensweise einschätzen. Beginnen Sie damit, alle relevanten Unterlagen zusammenzusuchen: Briefe, Verträge, Bescheide, Mahnungen, E-Mails, Fotos oder sonstige Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen. Nehmen Sie lieber mehr als zu wenig mit — der Anwalt entscheidet, was davon für ihn relevant ist.
Erstellen Sie eine kurze, chronologische Übersicht der wichtigsten Ereignisse: Wann ist was passiert? Welche Schreiben haben Sie wann erhalten? Welche Reaktionen haben Sie darauf gegeben? Diese Zeitlinie hilft dem Anwalt, schnell den Überblick zu gewinnen, ohne wertvolle Beratungszeit mit Nachfragen zu verlieren. Notieren Sie außerdem Ihre konkreten Fragen, damit in der Aufregung des Gesprächs nichts vergessen wird.
Denken Sie auch an praktische Details: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie Ihre Versicherungspolice oder zumindest die Mitgliedsnummer mit. Haben Sie Zeugen für den Sachverhalt, legen Sie eine Liste mit deren Kontaktdaten an. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt ausdrücklich, auch die Briefumschläge eingehender Schreiben aufzuheben — das Datum des Poststempels kann für Fristen entscheidend sein.
Seien Sie im Gespräch offen und vollständig. Der Anwalt unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht — alles, was Sie ihm erzählen, bleibt vertraulich. Beschönigen Sie nichts und verschweigen Sie auch für Sie unangenehme Umstände nicht. Nur mit einem vollständigen Bild der Situation kann der Anwalt Ihnen wirklich helfen. Wenn Sie juristische Fachbegriffe nicht verstehen, fragen Sie nach — das ist Ihr gutes Recht und ein vernünftiger Anwalt erklärt Ihnen alles geduldig.
Machen Sie sich schließlich vor dem Gespräch Gedanken darüber, was Sie eigentlich erreichen möchten: Geht es Ihnen um eine schnelle Einigung, um Schadenersatz, um die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens oder um das Durchsetzen eines bestimmten Anspruchs? Je klarer Ihr Ziel ist, desto zielgerichteter kann der Anwalt mit Ihnen eine Strategie entwickeln.
Wer zahlt die Erstberatung? Rechtsschutz, Beratungshilfe und Festpreise
Viele Menschen schrecken vor der Erstberatung zurück, weil sie die Kosten scheuen. Dabei gibt es mehrere Wege, wie die Gebühr ganz oder teilweise übernommen wird. Die häufigste Option ist eine Rechtsschutzversicherung: Wenn der Versicherungsfall in Ihren Deckungsbereich fällt — zum Beispiel Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht —, übernimmt die Versicherung die Kosten der Erstberatung in der Regel vollständig oder nach Abzug einer Selbstbeteiligung. Informieren Sie sich vor dem Termin bei Ihrer Versicherung und sagen Sie dem Anwalt Bescheid, damit er die Abrechnung korrekt vornehmen kann.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt und sich die Kosten nicht leisten kann, hat Anspruch auf staatliche Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Der Beratungsschein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt — oft sogar noch am selben Tag. Mit diesem Schein beträgt Ihr Eigenanteil beim Anwalt in der Regel nur 15 Euro, auf den der Anwalt bei Bedarf auch verzichten kann. Das Antragsverfahren ist unkompliziert und dauert meist nur wenige Minuten.
Eine zunehmend verbreitete Alternative zu stündlich abgerechneten Beratungskosten sind Festpreispakete: Dabei wissen Sie vor dem Gespräch genau, was die Beratung kostet — unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer. Dieses Transparenzprinzip nimmt die Unsicherheit heraus, die viele Menschen vom Gang zum Anwalt abhält. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung einfach direkt nach: Viele Kanzleien nennen Ihnen gerne vorab einen festen Betrag.
Es lohnt sich auch zu fragen, ob die Erstberatungsgebühr auf ein späteres Mandat angerechnet wird. Viele Anwälte praktizieren dies: Die 190 Euro werden dann von der späteren Geschäftsgebühr abgezogen, wenn Sie dem Anwalt nach der Erstberatung tatsächlich einen Auftrag erteilen. So zahlen Sie die Erstberatung im Ergebnis nicht doppelt. Lassen Sie sich diese Vereinbarung im Zweifel schriftlich bestätigen.
Eine Erstberatung beim Anwalt ist kein Schritt ins Ungewisse — sie ist eine klar geregelte, preistransparente Dienstleistung, die Ihnen in einer unübersichtlichen Situation Orientierung gibt. Der gesetzliche Höchstbetrag von 190 Euro netto nach § 34 RVG schützt Sie vor überhöhten Gebühren, und mit Beratungshilfe oder Rechtsschutzversicherung können die Kosten oft erheblich reduziert oder ganz übernommen werden. Bereiten Sie sich gut vor, bringen Sie Ihre Unterlagen mit, stellen Sie Ihre Fragen — und lassen Sie sich danach Zeit für die Entscheidung, wie es weitergeht. Kein seriöser Anwalt erwartet von Ihnen, sofort zu unterschreiben.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.