Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen, ein Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch oder ein Nachbar streitet sich mit Ihnen über den Gartenzaun — und Sie fragen sich: Brauche ich jetzt einen Anwalt, und was kostet mich das, bevor ich überhaupt weiß, ob der Fall Hand und Fuß hat? Die gute Nachricht: Sie müssen keinen Auftrag erteilen, um anwaltlichen Rat zu bekommen.
Zwischen dem ersten Telefonat mit einer Kanzlei und einem vollständigen Mandat liegen mehrere klar definierte Beratungsformen, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Welche für Sie passt, hängt von Ihrem Anliegen, Ihrem Budget und dem gewünschten Ergebnis ab.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Wege — von der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG über die kostenlose Ersteinschätzung auf Schwesterportalen bis zur staatlichen Beratungshilfe für einkommensschwache Personen — und zeigt, worauf Sie bei jedem Schritt achten sollten.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | max. 190 € netto nach § 34 RVG |
| Erweiterte Beratung | max. 250 € netto nach § 34 RVG |
| Beratungshilfe Eigenanteil | max. 15 € (Rest trägt Landeskasse) |
| Antrag Beratungshilfe | Amtsgericht des Wohnorts (BerHG) |
| Kostenlose Ersteinschätzung | rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de, firmenanwalt24.de |
Auf einen Blick
Was ist eine anwaltliche Erstberatung — und was darf sie kosten?
Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen, ein Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch oder ein Nachbar streitet mit Ihnen über den Gartenzaun — und Sie fragen sich: Brauche ich jetzt eine anwaltliche Erstberatung, und was kostet sie? Die gute Nachricht: Eine Erstberatung beim Anwalt verpflichtet Sie zu gar nichts. Kein Mandat, keine automatische Beauftragung.
Eine Erstberatung ohne Mandat ist ein rechtlich eigenständiges Gespräch. Der Anwalt ordnet Ihre Situation ein, nennt erste Handlungsoptionen und erklärt, ob eine weitere Beauftragung sinnvoll wäre. § 34 RVG regelt diese reine Beratungstätigkeit ausdrücklich getrennt von der späteren Mandatsarbeit.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für Privatpersonen — also Verbraucher im Sinne von § 13 BGB — gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. In der Summe kann die Erstberatung beim Rechtsanwalt also bis zu rund 226 Euro kosten.
Obergrenze, keine Mindestgebühr
Viele Kanzleien verlangen deutlich weniger als 190 Euro netto. Der Gesetzgeber hat nur eine Obergrenze festgelegt — keine Mindestgebühr. Fragen Sie vor dem Gespräch einfach nach dem genauen Betrag. Sie wissen dann vorher genau, was auf Sie zukommt.
Geht die Beratung über ein erstes Gespräch hinaus — etwa weil umfangreiche Unterlagen ausgewertet werden — gilt eine zweite Kappungsgrenze von 250 Euro netto nach § 34 RVG. Auch hier gilt: Ohne schriftliche Vergütungsvereinbarung darf dieser Betrag bei Verbrauchern nicht überschritten werden. Der Anwalt ist verpflichtet, vorab auf eine solche Vereinbarung hinzuwirken.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis
Ein typisches Beispiel: Eine Angestellte erhält eine Abmahnung vom Arbeitgeber und möchte wissen, ob diese rechtlich wirksam ist — ohne sofort Klage einreichen zu wollen. Sie bucht eine 45-minütige Erstberatung, erhält eine klare Einschätzung zur Wirksamkeit der Abmahnung und kann danach selbst entscheiden, ob sie ein Mandat erteilt. Die Kosten: 120 Euro netto — weit unterhalb der gesetzlichen Grenze.
Beratungsgebühr kann angerechnet werden
Erteilen Sie nach der Beratung doch ein Mandat, kann die gezahlte Beratungsgebühr unter bestimmten Voraussetzungen auf die spätere Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angerechnet werden. Fragen Sie Ihren Anwalt hierzu ausdrücklich — am besten schon beim ersten Gespräch.
| Situation | Höchstbetrag netto | Mit 19 % USt. (brutto) |
|---|---|---|
| Erstes Beratungsgespräch | 190 € | ca. 226 € |
| Erweiterte Beratung (z. B. mit Unterlagenprüfung) | 250 € | ca. 298 € |
| Tatsächlich verlangte Gebühr (Beispiel) | 120 € | ca. 143 € |
Kosten der anwaltlichen Erstberatung im Überblick (§ 34 RVG, Verbraucher)
Telefonberatung und Video-Beratung: Wie läuft das ab, was kostet es?
Telefonische und per Videocall durchgeführte Beratungen sind vollwertige anwaltliche Erstberatungen im Sinne des § 34 RVG — der gesetzliche Höchstbetrag von 190 Euro netto für Verbraucher gilt unabhängig davon, ob das Gespräch persönlich in der Kanzlei, am Telefon oder per Video stattfindet. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass unter den Begriff 'Gespräch' im Sinne dieser Vorschrift auch ein telefonischer wechselseitiger Austausch fällt.
Für Sie als Ratsuchenden bedeutet das: Sie können sich in vielen Fällen den Weg in die Kanzlei sparen. Eine Telefonberatung dauert typischerweise 20 bis 45 Minuten, eine Video-Beratung häufig ähnlich lang. Vorab sollten Sie Ihre Unterlagen griffbereit haben — Bescheide, Verträge, Schreiben — damit der Anwalt Ihren Fall konkret einschätzen kann.
Bei der schriftlichen Beratung — also wenn Sie Ihren Fall per E-Mail schildern und eine schriftliche Einschätzung zurückbekommen — greift die 190-Euro-Kappungsgrenze hingegen nicht automatisch. Eine schriftliche Beratung fällt nach dem Wortlaut des § 34 RVG nicht unter die Erstberatungsregelung, sodass hier eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung besonders wichtig ist.
Praktischer Tipp: Klären Sie vor jedem Beratungsgespräch schriftlich, ob es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG handelt, wie hoch die vereinbarte Gebühr ist und ob danach automatisch ein Mandat entsteht. Seriöse Kanzleien bestätigen dies vor dem Gespräch — bei Festpreis-Angeboten sehen Sie den Betrag bereits im Buchungsprozess.
Online-Portale bieten zunehmend strukturierte Beratungsformate an, bei denen Sie Ihr Anliegen in einem Formular beschreiben und innerhalb weniger Werktage eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung erhalten. Das ist bequem, aber vergleichen Sie vorab die Konditionen — manche Angebote sind Ersteinschätzungen ohne Rechtsverbindlichkeit, andere kostenpflichtige Beratungen im Sinne des RVG.
Praxis-Tipp
Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt — ohne vorherige Gebührenvereinbarung darf kein Anwalt mehr verlangen.
Kostenlose Ersteinschätzung oder kostenpflichtige Erstberatung beim Anwalt — was ist der Unterschied?
Viele Menschen suchen nach einer kostenlosen Erstberatung beim Anwalt — und stoßen dabei auf zwei sehr unterschiedliche Angebote. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Ersteinschätzung vs. Erstberatung: Was ist was?
Kostenlose Ersteinschätzung
- Unverbindliche Orientierungshilfe
- Kein Mandatsverhältnis, keine Rechnung
- Grobe Einordnung: Liegt ein Rechtsproblem vor?
- Keine volle anwaltliche Haftung
- Geeignet als erster Schritt
Kostenpflichtige Erstberatung (§ 34 RVG)
- Vollwertige anwaltliche Leistung
- Höchstbetrag: 190 € netto (ca. 226 € brutto)
- Vollständige Prüfung Ihres Falls
- Anwaltliche Haftung für die Aussagen
- Nötig, wenn Sie rechtliche Schritte planen
Eine kostenlose Ersteinschätzung ist kein Ersatz für die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe: Ein Anwalt oder qualifizierter Jurist ordnet Ihre Frage grob ein und sagt Ihnen, ob und in welchem Rechtsgebiet Handlungsbedarf besteht. Kein Mandat, keine Rechnung.
Genau diese Möglichkeit bieten die Schwesterportale dieses Angebots kostenfrei an. Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung für private Rechtsangelegenheiten in vielen Rechtsgebieten. Bei Fragen rund um Kita-Platz oder Studienplatzvergabe ist kitaplatzklage.de die richtige Adresse. Für unternehmerische Fragen steht firmenanwalt24.de bereit. Diese Einschätzung ersetzt keine vollständige Beratung — gibt Ihnen aber eine klare Orientierung, ob sich eine weitere Verfolgung lohnt.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 € netto. Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Weitere kostenlose Beratungsangebote: Gewerkschaft und Mieterverein
Auch Gewerkschaftsmitglieder können im Arbeitsrecht oft kostenlos beraten werden — allerdings ausschließlich über die Gewerkschaft und begrenzt auf arbeitsrechtliche Fragen. Ähnliches gilt für Mietervereins-Mitglieder im Mietrecht. Diese Angebote sind inhaltlich begrenzt, aber für den jeweiligen Bereich häufig gut geeignet.
Wenn die kostenlose Einschätzung nicht mehr reicht
Wollen Sie auf Basis einer Einschätzung konkrete rechtliche Schritte unternehmen, sollten Sie anschließend eine kostenpflichtige Beratung nach § 34 RVG buchen. Erst dann liegt eine vollwertige anwaltliche Prüfung mit entsprechender Haftung vor.
Vorsicht bei unseriösen Angeboten
Wird eine Beratung als kostenlos beworben, aber anschließend gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet oder mit späteren Gebühren verrechnet, ist das unzulässig. Ein Anwalt, der eine kostenlose Leistung verspricht und sie dann doch abrechnet, verstößt gegen berufsrechtliche Grundsätze.
Wichtig zu wissen
Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat. Erstberatung, Telefonberatung und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen — sie können ohne eine nachfolgende Beauftragung erbracht werden.
Ihr Anliegen, Ihr Rechtsgebiet — jetzt passenden Anwalt finden
Suchen Sie eine Kanzlei, die transparent über Kosten informiert und Erstberatungen zu klaren Konditionen anbietet? Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie unverbindlich.
Beratungshilfe: Anwaltlichen Rat für 15 Euro — so funktioniert das staatliche Angebot
Wer sich eine Erstberatung beim Anwalt finanziell nicht leisten kann, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Beratungshilfe — geregelt im Beratungshilfegesetz (BerHG). Mit einem Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts können Sie jeden zugelassenen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen. Sie zahlen dabei maximal 15 Euro aus eigener Tasche. Den Rest rechnet der Anwalt direkt mit der Landeskasse ab.
So beantragen Sie den Beratungshilfeschein
Den Schein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts — persönlich in der Rechtsantragsstelle, per Post oder über das Justizportal online. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. Das ist kein bürokratischer Hürdenlauf, sondern ein alltäglicher Vorgang.
Wichtig: Schein vor dem ersten Gespräch beantragen
Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Ihrem ersten Gespräch mit dem Anwalt. Eine nachträgliche Beantragung ist zwar innerhalb von vier Wochen nach dem Erstkontakt möglich — birgt aber das Risiko, bei Ablehnung die Kosten selbst tragen zu müssen.
Für welche Rechtsbereiche gilt die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Angelegenheiten in den meisten Rechtsgebieten: Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht und weitere. Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:
- In Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren deckt die Beratungshilfe ausschließlich die Beratung ab — keine außergerichtliche Vertretung.
- In Hamburg und Bremen gibt es keine Beratungshilfe im klassischen Sinne. Dort existiert stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung. Als Bewohner dieser Bundesländer wenden Sie sich direkt an die zuständige Beratungsstelle Ihrer Stadt.
Was der Schein konkret abdeckt
Mit dem ausgestellten Schein können Sie jeden zugelassenen Anwalt aufsuchen. Dieser ist verpflichtet, Sie zu beraten. Bei Bedarf sind auch mehrere Gespräche zur selben Sache mit demselben Schein möglich. Der Anwalt kann auf Basis der Beratungshilfe außerdem Schreiben für Sie aufsetzen und Sie außergerichtlich vertreten — sofern das für Ihren Fall notwendig ist.
„Ein typisches Szenario: Jemand erhält einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter und möchte wissen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Er beantragt am Montagmorgen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, erhält ihn noch am selben Tag und sucht nachmittags eine Kanzlei auf. Die Eigenleistung: 15 Euro. Am Ende hat er eine fundierte Einschätzung zur Erfolgsaussicht — ohne einen wesentlichen Betrag ausgegeben zu haben.“
Alle Details zum Antragsprozess
Wer genau Anspruch auf Beratungshilfe hat, welche Einkommensgrenzen gelten und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber: Beratungshilfe beantragen — wer hat Anspruch, wie läuft es ab?
Nach der Beratung: Wann lohnt es sich, ein Mandat zu erteilen?
Ein Mandat erteilen Sie dann, wenn Ihr Fall über eine reine Einschätzung hinausgeht. Das ist der Moment, in dem der Anwalt für Sie nach außen tätig werden soll: einen Brief an die Gegenseite schreiben, mit einer Behörde verhandeln oder Sie vor Gericht vertreten. Ab diesem Punkt entsteht die sogenannte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit.
Erstberatung ≠ Mandat
Eine anwaltliche Erstberatung begründet noch kein Mandatsverhältnis. Sie können nach dem Gespräch frei entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen — oder nicht. Kein Unterschreiben, kein Mandat.
Das Gespräch nach der Erstberatung sollte eine klare Antwort liefern: Welche konkreten Schritte schlägt der Anwalt vor — und was kosten sie? Ein seriöser Anwalt nennt Ihnen vor der Beauftragung eine Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot. Bei Festpreismodellen wissen Sie vorher genau, was die weitere Bearbeitung kostet. Das schafft Planungssicherheit und nimmt die Angst vor unerwarteten Rechnungen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie vor der Mandatserteilung, ob Ihr Fall vom Versicherungsschutz erfasst ist. Viele Versicherungen erstatten auch die Kosten der Erstberatung — entweder direkt oder nach Einreichen der Rechnung. Lassen Sie sich vom Anwalt beim Stellen der Deckungsanfrage helfen. Das gehört zum Service einer gut geführten Kanzlei.
Die Qualität der Erstberatung ist nicht nur eine Kostenfrage. Sie zeigt Ihnen auch, ob Sie mit diesem Anwalt gut zusammenarbeiten können. Stimmt die Chemie nicht, können Sie nach der Beratung ohne Konsequenzen eine andere Kanzlei wählen. Ein Mandatsverhältnis entsteht nach einer Erstberatung nicht automatisch.
Wenn Sie nach der Beratung unsicher sind, ob Sie ein Mandat erteilen wollen — das ist vollkommen legitim. Bitten Sie um eine schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Optionen und der damit verbundenen Kosten. Viele Kanzleien bieten das standardmäßig an. Erst wenn Sie das vollständige Bild vor sich haben, sollten Sie unterschreiben.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt — ohne vorherige Gebührenvereinbarung darf kein Anwalt mehr verlangen.
- Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat: Erstberatung, Telefonberatung und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen, die ohne nachfolgende Beauftragung erbracht werden.
- Wer sich eine Erstberatung nicht leisten kann, hat beim zuständigen Amtsgericht Anspruch auf Beratungshilfe — die Eigenleistung beträgt dann maximal 15 Euro.
- Telefonische und Video-Beratung fallen ebenfalls unter § 34 RVG: Der gesetzliche Höchstbetrag gilt unabhängig davon, ob die Beratung persönlich, telefonisch oder per Videocall stattfindet.
- Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung — ohne Mandatsverhältnis — bieten die Portale rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) an.
So gehen Sie jetzt vor
- 1Bedarf klären: Überlegen Sie: Brauchen Sie nur eine erste Einschätzung — oder soll der Anwalt aktiv für Sie handeln? Das bestimmt, ob eine Erstberatung reicht oder ein Mandat sinnvoll ist.
- 2Kostenlose Ersteinschätzung nutzen: Für eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung ohne Mandat und ohne Rechnung können Sie das Formular auf rechtsanwalt24.de nutzen.
- 3Vollwertige Erstberatung buchen: Wenn Sie eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG möchten, klären Sie die Gebühr vorab schriftlich — maximal 190 Euro netto sind gesetzlich erlaubt.
- 4Beratungshilfe beantragen: Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, beantragen Sie den Beratungshilfeschein vor dem Gespräch beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Dann zahlen Sie nur 15 Euro Eigenanteil.
- 5Mandat erst nach Kostentransparenz erteilen: Unterschreiben Sie den Mandatsvertrag erst, wenn Sie eine schriftliche Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot vorliegen haben. So entstehen keine Überraschungen.
Rechtsgebiet wählen und Ersteinschätzung starten
Noch unsicher, ob Ihr Fall ein Mandat braucht? Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und erhalten Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung — ohne Anmeldung, ohne Mandat.
Jetzt Rechtsgebiet wählenEinen Anwalt zu fragen kostet nicht zwingend viel — und es verpflichtet Sie zu gar nichts, solange Sie kein Mandat erteilen. Die Erstberatung nach § 34 RVG schützt Sie als Verbraucher mit einer klaren Kostenobergrenze, die Beratungshilfe sichert auch einkommensschwachen Personen Zugang zu anwaltlichem Rat. Wer zunächst ohne Kosten orientieren möchte, findet auf rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de und firmenanwalt24.de unverbindliche Ersteinschätzungen — als erster Schritt, bevor Geld fließt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.