Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen, ein Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch oder ein Nachbar streitet sich mit Ihnen über den Gartenzaun — und Sie fragen sich: Brauche ich jetzt einen Anwalt, und was kostet mich das, bevor ich überhaupt weiß, ob der Fall Hand und Fuß hat? Die gute Nachricht: Sie müssen keinen Auftrag erteilen, um anwaltlichen Rat zu bekommen.
Zwischen dem ersten Telefonat mit einer Kanzlei und einem vollständigen Mandat liegen mehrere klar definierte Beratungsformen, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Welche für Sie passt, hängt von Ihrem Anliegen, Ihrem Budget und dem gewünschten Ergebnis ab.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Wege — von der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG über die kostenlose Ersteinschätzung auf Schwesterportalen bis zur staatlichen Beratungshilfe für einkommensschwache Personen — und zeigt, worauf Sie bei jedem Schritt achten sollten.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | max. 190 € netto nach § 34 RVG |
| Erweiterte Beratung | max. 250 € netto nach § 34 RVG |
| Beratungshilfe Eigenanteil | max. 15 € (Rest trägt Landeskasse) |
| Antrag Beratungshilfe | Amtsgericht des Wohnorts (BerHG) |
| Kostenlose Ersteinschätzung | rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de, firmenanwalt24.de |
Auf einen Blick
Was ist eine Erstberatung ohne Mandat — und was darf sie kosten?
Eine Erstberatung ohne Mandat ist ein rechtlich eigenständiges Gespräch, bei dem der Anwalt Ihre Situation einordnet, erste Handlungsoptionen nennt und Ihnen erklärt, ob und wie eine weitere Beauftragung sinnvoll wäre — ohne dass Sie dabei irgendeinen Auftrag erteilen müssen. § 34 RVG regelt diese reine Beratungstätigkeit ausdrücklich getrennt von der späteren Mandatsarbeit.
Für Privatpersonen, also Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, sodass die Erstberatung Sie in der Summe bis zu rund 226 Euro kosten kann. Viele Kanzleien verlangen deutlich weniger — der Gesetzgeber hat nur eine Obergrenze, keine Mindestgebühr festgelegt.
Geht die Beratung über ein erstes Gespräch hinaus, etwa weil umfangreiche Unterlagen ausgewertet werden, greift eine zweite Kappungsgrenze von 250 Euro netto nach § 34 RVG. Auch hier gilt: Ohne schriftliche Vergütungsvereinbarung darf dieser Betrag bei Verbrauchern nicht überschritten werden. Der Anwalt ist verpflichtet, vorab auf eine solche Vereinbarung hinzuwirken.
Ein konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Angestellte aus München-Schwabing erhielt eine Abmahnung vom Arbeitgeber und wollte wissen, ob diese rechtlich wirksam ist — ohne sofort Klage einreichen zu wollen. Sie buchte eine 45-minütige Erstberatung, erhielt eine klare Einschätzung zur Wirksamkeit der Abmahnung und konnte danach selbst entscheiden, ob sie ein Mandat erteilt. Die Kosten: vereinbarte 120 Euro netto, weit unterhalb der gesetzlichen Grenze.
Wichtig: Erteilen Sie nach der Beratung doch ein Mandat, kann die gezahlte Beratungsgebühr unter bestimmten Voraussetzungen auf die spätere Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angerechnet werden — fragen Sie Ihren Anwalt hierzu ausdrücklich.
Telefonberatung und Video-Beratung: Wie läuft das ab, was kostet es?
Telefonische und per Videocall durchgeführte Beratungen sind vollwertige anwaltliche Erstberatungen im Sinne des § 34 RVG — der gesetzliche Höchstbetrag von 190 Euro netto für Verbraucher gilt unabhängig davon, ob das Gespräch persönlich in der Kanzlei, am Telefon oder per Video stattfindet. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass unter den Begriff 'Gespräch' im Sinne dieser Vorschrift auch ein telefonischer wechselseitiger Austausch fällt.
Für Sie als Ratsuchenden bedeutet das: Sie können sich in vielen Fällen den Weg in die Kanzlei sparen. Eine Telefonberatung dauert typischerweise 20 bis 45 Minuten, eine Video-Beratung häufig ähnlich lang. Vorab sollten Sie Ihre Unterlagen griffbereit haben — Bescheide, Verträge, Schreiben — damit der Anwalt Ihren Fall konkret einschätzen kann.
Bei der schriftlichen Beratung — also wenn Sie Ihren Fall per E-Mail schildern und eine schriftliche Einschätzung zurückbekommen — greift die 190-Euro-Kappungsgrenze hingegen nicht automatisch. Eine schriftliche Beratung fällt nach dem Wortlaut des § 34 RVG nicht unter die Erstberatungsregelung, sodass hier eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung besonders wichtig ist.
Praktischer Tipp: Klären Sie vor jedem Beratungsgespräch schriftlich, ob es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG handelt, wie hoch die vereinbarte Gebühr ist und ob danach automatisch ein Mandat entsteht. Seriöse Kanzleien bestätigen dies vor dem Gespräch — bei Festpreis-Angeboten sehen Sie den Betrag bereits im Buchungsprozess.
Online-Portale bieten zunehmend strukturierte Beratungsformate an, bei denen Sie Ihr Anliegen in einem Formular beschreiben und innerhalb weniger Werktage eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung erhalten. Das ist bequem, aber vergleichen Sie vorab die Konditionen — manche Angebote sind Ersteinschätzungen ohne Rechtsverbindlichkeit, andere kostenpflichtige Beratungen im Sinne des RVG.
Praxis-Tipp
Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt — ohne vorherige Gebührenvereinbarung darf kein Anwalt mehr verlangen.
Kostenlose Ersteinschätzung: Wo bekommen Sie unverbindlichen Rat, bevor Sie zahlen?
Eine kostenlose Ersteinschätzung ist keine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG — sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe, bei der ein Anwalt oder ein qualifizierter Jurist Ihre Frage grob einordnet und Ihnen sagt, ob und in welchem Rechtsgebiet Handlungsbedarf besteht. Kein Mandatsverhältnis, keine Rechnung.
Die Schwesterportale dieses Angebots stellen genau diese Möglichkeit kostenfrei bereit: Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung für private Rechtsangelegenheiten in vielen Rechtsgebieten. Für Fragen rund um Kita-Platz oder Studienplatzvergabe steht kitaplatzklage.de zur Verfügung, für unternehmerische Fragen firmenanwalt24.de. Die Einschätzung dort ersetzt keine vollständige Beratung, gibt Ihnen aber eine klare Orientierung, ob Ihr Fall weiterzuverfolgen lohnt.
Auch Gewerkschaftsmitglieder können im Bereich Arbeitsrecht oft kostenlose Beratung in Anspruch nehmen — allerdings ausschließlich innerhalb der Gewerkschaft und begrenzt auf arbeitsrechtliche Fragen. Ähnliches gilt für Mietervereins-Mitglieder im Mietrecht. Diese Angebote sind inhaltlich begrenzt, aber für den jeweiligen Bereich häufig gut geeignet.
Der entscheidende Unterschied: Eine kostenlose Ersteinschätzung ist keine vollständige Prüfung Ihres Falles und begründet keine Anwaltshaftung für die Richtigkeit der Aussagen. Wenn Sie auf Basis dieser Einschätzung konkrete rechtliche Schritte unternehmen wollen, sollten Sie anschließend eine kostenpflichtige Beratung nach § 34 RVG buchen — dann liegt eine vollwertige anwaltliche Prüfung mit entsprechender Haftung vor.
Vorsicht bei vermeintlich 'kostenlosen' Angeboten auf weniger seriösen Portalen: Wird die Beratung kostenlos beworben, aber anschließend gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet oder mit späteren Gebühren verrechnet, ist das unzulässig. Ein Anwalt, der eine kostenlose Leistung verspricht und sie dann doch abrechnet, verstößt gegen berufsrechtliche Grundsätze.
Wichtig zu wissen
Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat: Erstberatung, Telefonberatung und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen, die ohne nachfolgende Beauftragung erbracht werden.
Ihr Anliegen, Ihr Rechtsgebiet — jetzt passenden Anwalt finden
Suchen Sie eine Kanzlei, die transparent über Kosten informiert und Erstberatungen zu klaren Konditionen anbietet? Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie unverbindlich.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Beratungshilfe: Anwaltlichen Rat für 15 Euro — so funktioniert das staatliche Angebot
Wer sich eine Erstberatung finanziell nicht leisten kann, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Beratungshilfe — geregelt im Beratungshilfegesetz (BerHG). Mit einem Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen und werden beraten, ohne die volle Gebühr selbst tragen zu müssen. Die Eigenleistung beträgt maximal 15 Euro; den Rest rechnet der Anwalt direkt mit der Landeskasse ab.
Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts — persönlich in der Rechtsantragsstelle, per Post oder über das Justizportal online. Die Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor dem ersten Gespräch mit dem Anwalt. Eine nachträgliche Beantragung ist zwar innerhalb von vier Wochen nach dem Erstkontakt möglich, birgt aber das Risiko, bei Ablehnung selbst zahlen zu müssen.
Die Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Angelegenheiten in den meisten Rechtsgebieten — Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht und weitere. In Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren deckt sie ausschließlich die Beratung ab, nicht die außergerichtliche Vertretung. In Hamburg und Bremen gibt es keine Beratungshilfe im klassischen Sinne — dort existiert stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung.
Sind Sie berechtigt, dürfen Sie mit dem ausgestellten Schein jeden zugelassenen Anwalt aufsuchen — dieser ist verpflichtet, Sie zu beraten. Mit demselben Schein können bei Bedarf auch mehrere Gespräche zur selben Sache geführt werden. Der Anwalt kann auf Basis der Beratungshilfe auch Schreiben für Sie aufsetzen und Sie außergerichtlich vertreten, sofern das für Ihren Fall notwendig ist.
Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Rentner aus dem Ruhrgebiet erhielt einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter und wollte wissen, ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte. Er beantragte am Montagmorgen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, erhielt ihn noch am selben Tag und suchte nachmittags eine Kanzlei auf. Die Eigenleistung: 15 Euro. Nach vier Wochen hatte er eine fundierte Einschätzung zur Erfolgsaussicht seines Widerspruchs — ohne einen wesentlichen Betrag ausgegeben zu haben.
Nach der Beratung: Wann lohnt es sich, ein Mandat zu erteilen?
Ein Mandat erteilen Sie dann, wenn Ihr Fall über eine reine Einschätzung hinausgeht — also wenn der Anwalt für Sie nach außen tätig werden soll: einen Brief an die Gegenseite schreiben, mit einer Behörde verhandeln oder Sie vor Gericht vertreten. Ab diesem Moment entsteht die sogenannte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, die sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit richtet.
Das Gespräch nach der Erstberatung sollte immer die Frage beantworten: Welche konkreten Schritte schlägt der Anwalt vor, und was kosten sie? Ein seriöser Anwalt nennt Ihnen vor der Beauftragung eine Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot. Bei Festpreismodellen wissen Sie vorher genau, was die weitere Bearbeitung kostet — das schafft Planungssicherheit und nimmt die Angst vor überraschenden Rechnungen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie vor der Mandatserteilung, ob Ihr Fall vom Versicherungsschutz erfasst ist. Viele Versicherungen erstatten auch die Kosten der Erstberatung — entweder direkt oder nach Einreichen der Rechnung. Lassen Sie sich vom Anwalt dabei helfen, die Deckungsanfrage zu stellen; das gehört zum Service einer gut geführten Kanzlei.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Rechtsprechung — etwa im Urteil vom 22.10.2019 — grundsätzliche Fragen zur Vergütungspflicht bei Beratungsgesprächen behandelt und dabei betont, dass das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant eine wesentliche Grundlage jedes Beratungsverhältnisses ist. Das zeigt: Die Qualität der Erstberatung ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage, ob Sie mit dem Anwalt gut zusammenarbeiten können.
Wenn Sie nach der Beratung unsicher sind, ob Sie ein Mandat erteilen wollen, ist das vollkommen legitim. Bitten Sie um eine schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Optionen und der damit verbundenen Kosten — viele Kanzleien bieten das standardmäßig an. Erst wenn Sie das Bild vollständig vor sich haben, sollten Sie unterschreiben.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt — ohne vorherige Gebührenvereinbarung darf kein Anwalt mehr verlangen.
- Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat: Erstberatung, Telefonberatung und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen, die ohne nachfolgende Beauftragung erbracht werden.
- Wer sich eine Erstberatung nicht leisten kann, hat beim zuständigen Amtsgericht Anspruch auf Beratungshilfe — die Eigenleistung beträgt dann maximal 15 Euro.
- Telefonische und Video-Beratung fallen ebenfalls unter § 34 RVG: Der gesetzliche Höchstbetrag gilt unabhängig davon, ob die Beratung persönlich, telefonisch oder per Videocall stattfindet.
- Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung — ohne Mandatsverhältnis — bieten die Portale rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) an.
Einen Anwalt zu fragen kostet nicht zwingend viel — und es verpflichtet Sie zu gar nichts, solange Sie kein Mandat erteilen. Die Erstberatung nach § 34 RVG schützt Sie als Verbraucher mit einer klaren Kostenobergrenze, die Beratungshilfe sichert auch einkommensschwachen Personen Zugang zu anwaltlichem Rat. Wer zunächst ohne Kosten orientieren möchte, findet auf rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de und firmenanwalt24.de unverbindliche Ersteinschätzungen — als erster Schritt, bevor Geld fließt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.