Das Schreiben liegt auf dem Tisch, der Nachbar pocht auf sein Recht, oder der Arbeitgeber hat eine Kündigung ausgesprochen — und Sie fragen sich: Lohnt sich überhaupt ein Anwalt, bevor ich weiß, wie mein Fall steht? Diese Unsicherheit kennen viele. Die gute Nachricht: Sie können einen Anwalt befragen, ohne sofort ein Mandat zu erteilen. Entscheidend ist jedoch, wann ein solches Gespräch kostenlos bleibt und wann es Geld kostet.
Der Gesetzgeber hat in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) klare Obergrenzen für die Kosten einer Erstberatung festgelegt, die Sie als Verbraucher schützen. Daneben gibt es unverbindliche Ersteinschätzungen, die von manchen Kanzleien und Portalen kostenlos angeboten werden — ohne dass dabei bereits ein Mandatsverhältnis entsteht. Wer den Unterschied kennt, trifft die für sich richtige Entscheidung.
Dieser Artikel erklärt Ihnen den rechtlichen Rahmen, typische Kosten, die Schweigepflicht bereits vor Mandatserteilung und den Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung Obergrenze | max. 190 € netto (§ 34 RVG) |
| Umfassende Beratung | max. 250 € netto (§ 34 RVG) |
| Schweigepflicht | ab erstem Kontakt (§ 43a BRAO) |
| Beratungshilfe | 15 € Eigenbeteiligung, Schein beim Amtsgericht |
| Mandat nötig? | Nein — Ersteinschätzung kostenlos möglich |
Auf einen Blick
Was ist der Unterschied zwischen Ersteinschätzung und Erstberatung?
Eine Ersteinschätzung ist eine allgemeine, häufig kostenlose Orientierungshilfe: Der Anwalt oder ein Portal teilt Ihnen mit, ob Ihr Anliegen grundsätzlich rechtlich relevant ist, ob ein Mandat sinnvoll wäre und in welches Rechtsgebiet Ihr Fall fällt. Eine Erstberatung geht weiter — sie umfasst die konkrete Prüfung Ihres Falls, eine erste rechtliche Einschätzung der Chancen und Risiken sowie Hinweise auf mögliche nächste Schritte.
Bei einer unverbindlichen Anfrage — ob per Kontaktformular, E-Mail oder kurzen Telefonat — entsteht noch kein Vertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei. Sie fordern die Kanzlei lediglich dazu auf zu prüfen, ob sie Ihren Fall übernehmen kann und ob ein Mandat sinnvoll ist. Erst wenn der Anwalt sich konkret mit Ihrem Fall auseinandersetzt, erste Unterlagen sichtet und Ihnen einen Rat erteilt, beginnt die kostenpflichtige Erstberatung im Sinne des § 34 RVG.
Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatzklagen) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung einholen, bevor Sie sich für eine klassische Erstberatung entscheiden. Das ist ausdrücklich kein Ersatz für die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG, sondern eine vorgelagerte Orientierungsstufe ohne Kostenrisiko.
Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Selbstständige aus Hamburg-Eimsbüttel füllte ein Online-Formular aus und schilderte kurz, dass ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen wollte. Die Kanzlei antwortete mit einer allgemeinen Einschätzung, dass mietrechtliche Ansprüche grundsätzlich bestehen könnten, und bot ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch für konkrete Klärung an. Kosten entstanden erst mit dem gebuchten Termin — nicht durch die erste Anfrage.
Was darf eine Erstberatung beim Anwalt kosten?
Für Verbraucher gilt gemäß § 34 RVG eine klare gesetzliche Obergrenze: Die Erstberatung darf ohne separate Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro netto kosten. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent ergibt das einen maximalen Bruttobetrag von 226,10 Euro. Diese Deckelung gilt unabhängig davon, ob das Gespräch in der Kanzlei, am Telefon oder per Videocall stattfindet.
Geht die Beratung über das erste Gespräch hinaus — etwa weil umfangreiche Unterlagen gesichtet werden oder mehrere Termine nötig sind — steigt die Obergrenze auf 250 Euro netto für den gesamten Beratungsauftrag. Wird eine schriftliche Ausarbeitung oder ein Gutachten erstellt, fällt diese ebenfalls unter die 250-Euro-Grenze. Überschreitet der Anwalt diese Beträge, ist dafür nach § 3a RVG eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung in Textform erforderlich.
Viele Kanzleien verlangen deutlich weniger als die gesetzliche Höchstgrenze. Bei einfachen Fragen oder niedrigem Streitwert können die tatsächlichen Kosten erheblich unter 190 Euro liegen. Umgekehrt kann bei sehr hohem Streitwert eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein, die über die gesetzliche Obergrenze hinausgeht — jedoch nur, wenn Sie dem ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Fragen Sie daher vor dem Gespräch konkret nach dem Preis.
Wichtig: Die 190-Euro-Deckelung gilt nur für Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB. Wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger in einer gewerblichen Angelegenheit beraten werden, greift diese Schutzvorschrift nicht — hier können Anwälte frei vereinbarte oder nach Stundenhonorar berechnete Gebühren verlangen. Klären Sie also vor dem Termin, in welcher Eigenschaft Sie die Beratung einholen.
Ein anschauliches Urteil zum Thema Kostentransparenz: Das AG Essen hat mit Urteil vom 05.12.2012, Az. 17 C 226/12, entschieden, dass die konkreten Umstände des Beratungsgesprächs — insbesondere Umfang und Komplexität — maßgeblich dafür sind, ob eine einfache Erstberatung oder eine umfassende Beratung vorliegt, die eine höhere Vergütung rechtfertigt.
Praxis-Tipp
Eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher darf gemäß § 34 RVG höchstens 190 Euro netto kosten — bei fehlender Vergütungsvereinbarung ist dieser Betrag gesetzlich gedeckelt.
Gilt die anwaltliche Schweigepflicht schon vor dem Mandat?
Ja, die anwaltliche Schweigepflicht greift bereits ab dem ersten Kontakt — unabhängig davon, ob später ein Mandat zustande kommt. Alles, was Sie dem Anwalt in Ausübung seines Berufs mitteilen, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie § 2 Abs. 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Das bedeutet: Wenn Sie einem Anwalt Ihren Fall schildern und er das Mandat danach ablehnt, darf er Ihre Informationen trotzdem nicht weitergeben. Die Schweigepflicht erstreckt sich zudem auf alle Kanzleimitarbeiter — der Anwalt ist verpflichtet, auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich zur Verschwiegenheit anzuhalten.
Eine Besonderheit, die vielen nicht bekannt ist: Bevor ein Anwalt Ihren Fall annimmt, prüft er, ob eine sogenannte Interessenkollision vorliegt. Das passiert, wenn Personen oder Unternehmen, die Ihr Anliegen betrifft, bereits früher Mandanten der Kanzlei waren — oder aktuell von ihr vertreten werden. In solchen Fällen muss der Anwalt das Mandat ablehnen. Das ist kein Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern eine berufsrechtliche Pflicht zum Schutz aller Beteiligten.
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Behörden. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass Anwälte etwa gegenüber dem Jobcenter keine Auskünfte über ihre Mandanten erteilen dürfen. Sie können also offen und vollständig mit Ihrem Anwalt sprechen — das Gespräch bleibt vertraulich, auch wenn Sie sich danach gegen ein Mandat entscheiden.
Wichtig zu wissen
Eine unverbindliche Kontaktaufnahme oder Ersteinschätzung begründet noch kein Mandatsverhältnis und ist daher häufig kostenlos — erst das konkrete Beratungsgespräch löst eine Gebühr aus.
Jetzt den passenden Anwalt finden
Sie wissen nun, was eine Erstberatung kosten darf und welche Rechte Sie haben. Der nächste Schritt: den richtigen Anwalt für Ihr Thema finden — transparent, mit klaren Kosten vorab.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine telefonische oder schnelle Auskunft?
Eine telefonische Erstberatung ist rechtlich gleichwertig mit einem persönlichen Kanzleigespräch. Der Anwalt haftet für seine Auskunft genauso wie bei einem Termin vor Ort — bei einem Fehler muss er für entstandene Schäden einstehen. Das Gespräch dauert häufig zwischen 30 Minuten und einer Stunde, kann aber je nach Fallkomplexität auch kürzer ausfallen.
Neben klassischen Kanzleien gibt es Anwaltshotlines, bei denen Sie für einen Minutenpreis sofort mit einem Anwalt sprechen. Solche Angebote eignen sich gut für überschaubare und klar umrissene Fragen — also etwa für die Einschätzung, ob ein Bescheid anfechtbar ist oder ob eine bestimmte Klausel im Vertrag wirksam ist. Bei Fällen, die von schriftlichen Unterlagen abhängen — beispielsweise Vertragsauslegungen oder umfangreiche Sachverhalte — stoßen Telefonhotlines schnell an ihre Grenzen.
Achten Sie bei Hotlines darauf, dass der Anwalt vor Gesprächsbeginn seinen Namen nennt und Sie über die Kosten informiert. Das ist berufsrechtlich nach § 49b Abs. 5 BRAO vorgeschrieben. Wenn ein Anwalt diese Informationen nicht gibt, sollten Sie das Gespräch kurz unterbrechen und nachfragen. Notieren Sie sich außerdem die wichtigsten Aussagen des Gesprächs — im Streitfall ist das hilfreich.
Eine sinnvolle Vorbereitung spart Zeit und damit Geld: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit — Verträge, Bescheide, Schreiben der Gegenseite. Formulieren Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen und notieren Sie die konkreten Fragen, die Sie klären wollen. Je präziser Sie Ihren Fall schildern, desto zielführender kann der Anwalt in der verfügbaren Zeit beraten. Für Privatrecht-Themen können Sie vorab eine kostenlose Ersteinschätzung auf rechtsanwalt24.de einholen.
Wer übernimmt die Kosten? Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel auch die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung — allerdings abhängig vom Versicherungsumfang und vom betroffenen Rechtsgebiet. Klären Sie vor dem Beratungstermin direkt mit Ihrer Versicherung, ob Deckungsschutz besteht. Viele Versicherungen stellen dafür eine kostenlose Deckungsschutzanfrage bereit, die Sie vorab stellen können.
Wer sich eine Erstberatung finanziell nicht leisten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht — er berechtigt Sie, einen Anwalt Ihrer Wahl aufzusuchen, der dann direkt mit der Staatskasse abrechnet. Mit einem Beratungshilfeschein zahlen Sie in der Regel lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro.
Auch Verbraucherzentralen können im Rahmen ihrer Zuständigkeit rechtliche Auskünfte erteilen — das ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ausdrücklich erlaubt. Diese Beratung ist häufig kostenlos oder sehr günstig, deckt aber nicht alle Rechtsgebiete ab und ersetzt keine individuelle anwaltliche Vertretung. Für spezialisierte oder komplexe Fälle ist ein Fachanwalt die sicherere Wahl.
Ein typisches Szenario: Ein Rentner aus dem Münchner Umland erhielt einen Bescheid vom Finanzamt und wollte wissen, ob er Einspruch einlegen sollte. Er beantragte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, suchte damit einen Steuerrechtler auf und klärte innerhalb einer Stunde seine Optionen — für eine Eigenbeteiligung von 15 Euro. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung zu § 34 RVG wiederholt betont, dass die Erstberatungsgebühr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB darstellt und Verbraucher wirksam schützt, vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2015 – IX ZR 40/15.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher darf gemäß § 34 RVG höchstens 190 Euro netto kosten — bei fehlender Vergütungsvereinbarung ist dieser Betrag gesetzlich gedeckelt.
- Eine unverbindliche Kontaktaufnahme oder Ersteinschätzung begründet noch kein Mandatsverhältnis und ist daher häufig kostenlos — erst das konkrete Beratungsgespräch löst eine Gebühr aus.
- Die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a BRAO gilt bereits ab dem ersten Kontakt — auch dann, wenn kein Mandat erteilt wird.
- Wer eine Rechtsschutzversicherung hat oder finanziell hilfebedürftig ist, kann die Kosten einer Erstberatung häufig erstattet bekommen oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
- Telefonische Erstberatungen sind rechtlich genauso verbindlich wie persönliche Kanzleigespräche — der Anwalt haftet in beiden Fällen für seine Auskunft.
Einen Anwalt zu fragen, ohne sofort ein Mandat zu erteilen, ist nicht nur erlaubt — es ist der kluge erste Schritt. Eine kostenlose Ersteinschätzung auf Portalen wie rechtsanwalt24.de gibt Ihnen Orientierung, bevor Sie entscheiden, ob eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG sinnvoll ist. Die gesetzliche Kostenobergrenze von 190 Euro netto für Verbraucher schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Die Schweigepflicht gilt ab dem ersten Wort. Und ob Sie telefonieren, ein Formular ausfüllen oder persönlich in die Kanzlei kommen — solange Sie kein Mandat erteilen, gehen Sie kein Risiko ein.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.