Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen, ein Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch oder ein Nachbar streitet sich mit Ihnen über den Gartenzaun — und Sie fragen sich: Brauche ich jetzt einen Anwalt, und was kostet mich das, bevor ich überhaupt weiß, ob der Fall Hand und Fuß hat? Die gute Nachricht: Sie müssen keinen Auftrag erteilen, um anwaltlichen Rat zu bekommen.
Zwischen dem ersten Telefonat mit einer Kanzlei und einem vollständigen Mandat liegen mehrere klar definierte Beratungsformen, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Welche für Sie passt, hängt von Ihrem Anliegen, Ihrem Budget und dem gewünschten Ergebnis ab.
Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Wege — von der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG über die kostenlose Ersteinschätzung auf Schwesterportalen bis zur staatlichen Beratungshilfe für einkommensschwache Personen — und zeigt, worauf Sie bei jedem Schritt achten sollten.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | max. 190 € netto nach § 34 RVG |
| Erweiterte Beratung | max. 250 € netto nach § 34 RVG |
| Beratungshilfe Eigenanteil | max. 15 € (Rest trägt Landeskasse) |
| Antrag Beratungshilfe | Amtsgericht des Wohnorts (BerHG) |
| Kostenlose Ersteinschätzung | rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de, firmenanwalt24.de |
Auf einen Blick
Was ist eine reine Beratung ohne Mandat — und was darf sie kosten?
Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen. Oder ein Arbeitsvertrag liegt auf dem Tisch. Vielleicht streiten Sie mit dem Nachbarn über den Gartenzaun. Sie fragen sich: Brauche ich einen Anwalt, und was kostet das? Die gute Nachricht: Eine Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Kein Mandat, keine automatische Beauftragung.
Man spricht hier von einer reinen Beratung ohne Mandat. Der Anwalt prüft Ihre Situation und nennt erste Handlungsoptionen. Er erklärt auch, ob sich ein weiteres Mandat lohnt. § 34 RVG regelt diese reine Beratung ausdrücklich getrennt von der späteren Mandatsarbeit.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für Privatpersonen gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag: 190 Euro netto für das erste Gespräch. Das gilt für Verbraucher nach § 13 BGB. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Insgesamt kann die Erstberatung also bis zu rund 226 Euro kosten.
Obergrenze, keine Mindestgebühr
Viele Kanzleien verlangen deutlich weniger als 190 Euro netto. Der Gesetzgeber legt nur eine Obergrenze fest, keine Mindestgebühr. Fragen Sie vor dem Gespräch einfach nach dem genauen Betrag. So wissen Sie vorher genau, was auf Sie zukommt.
Manchmal geht die Beratung über ein erstes Gespräch hinaus. Etwa wenn umfangreiche Unterlagen geprüft werden müssen. Dann gilt eine zweite Grenze: 250 Euro netto nach § 34 RVG. Ohne schriftliche Vergütungsvereinbarung darf dieser Betrag bei Verbrauchern nicht überschritten werden. Der Anwalt muss vorab auf eine solche Vereinbarung hinweisen.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis
Eine Angestellte erhält eine Abmahnung. Sie möchte wissen, ob diese wirksam ist – ohne gleich zu klagen. Sie bucht eine 45-minütige Erstberatung. Sie erhält eine klare Einschätzung und entscheidet danach selbst, ob sie ein Mandat erteilt. Kosten: 120 Euro netto, deutlich unter der gesetzlichen Grenze.
Beratungsgebühr kann angerechnet werden
Erteilen Sie nach der Beratung ein Mandat, kann die gezahlte Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen auf die spätere Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angerechnet werden. Fragen Sie Ihren Anwalt danach am besten schon im ersten Gespräch.
| Situation | Höchstbetrag netto | Mit 19 % USt. (brutto) |
|---|---|---|
| Erstes Beratungsgespräch | 190 € | ca. 226 € |
| Erweiterte Beratung (z. B. mit Unterlagenprüfung) | 250 € | ca. 298 € |
| Tatsächlich verlangte Gebühr (Beispiel) | 120 € | ca. 143 € |
Kosten der anwaltlichen Erstberatung im Überblick (§ 34 RVG, Verbraucher)
Vorsicht: Aus Beratung kann ein Mandat werden
Bitten Sie den Anwalt, für Sie tätig zu werden – etwa einen Brief zu schreiben oder Fristen zu wahren – entsteht daraus oft schon ein Mandat. Klären Sie vorab, ob es bei der reinen Beratung bleibt oder ob weitere Kosten entstehen.
Häufige Fragen zur reinen Beratung
- Muss ich nach der Erstberatung ein Mandat erteilen? Nein, die Beratung ist rechtlich eigenständig und verpflichtet Sie zu nichts.
- Was kostet die Erstberatung höchstens? Bei Verbrauchern maximal 190 Euro netto, in Ausnahmefällen bis 250 Euro netto.
- Wird die Beratungsgebühr auf ein späteres Mandat angerechnet? Das ist möglich, aber nicht automatisch. Fragen Sie gezielt danach.
Telefonberatung und Video-Beratung: Ablauf und Kosten
Telefon- und Video-Beratung sind vollwertige Erstberatungen nach § 34 RVG. Der Höchstbetrag von 190 Euro netto gilt für Verbraucher immer – egal ob das Gespräch in der Kanzlei, am Telefon oder per Video stattfindet. Der BGH hat klargestellt: Auch ein Telefonat zählt als Gespräch im Sinne dieser Vorschrift.
Für Sie bedeutet das: Sie sparen sich oft den Weg in die Kanzlei. Eine Telefonberatung dauert meist 20 bis 45 Minuten. Eine Video-Beratung ist ähnlich lang. Legen Sie vorher Ihre Unterlagen bereit – Bescheide, Verträge, Schreiben. So kann der Anwalt Ihren Fall gezielt einschätzen.
Und was ist eine reine Beratung ohne Mandat?
Eine reine Beratung ist rechtlich klar abgegrenzt: Der Anwalt schätzt Ihre Situation ein, gibt erste Hinweise – ein Mandat entsteht dadurch nicht automatisch. Genau diese reine Beratung ist es, die unter die 190-Euro-Grenze fällt, solange sie mündlich erfolgt.
Bei schriftlicher Beratung – Sie schildern Ihren Fall per E-Mail und bekommen eine schriftliche Einschätzung – gilt die 190-Euro-Grenze nicht automatisch. Der Wortlaut des § 34 RVG erfasst schriftliche Beratung nicht. Hier ist eine klare Vergütungsvereinbarung besonders wichtig.
Vorsicht: Aus Beratung kann ein Mandat werden
Wenn Sie den Anwalt bitten, für Sie tätig zu werden – etwa ein Schreiben zu verfassen oder eine Frist zu wahren –, kann daraus ungewollt ein volles Mandat entstehen. Fragen Sie im Zweifel nach: Bleibt es bei der reinen Beratung, oder wird bereits ein Mandat begründet?
Praktischer Tipp: Klären Sie vor jedem Gespräch schriftlich drei Dinge. Erstens: Handelt es sich um eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG? Zweitens: Wie hoch ist die vereinbarte Gebühr? Drittens: Entsteht danach automatisch ein Mandat? Seriöse Kanzleien bestätigen das vorab. Bei Festpreis-Angeboten sehen Sie den Betrag bereits bei der Buchung.
Online-Portale bieten zunehmend strukturierte Formate an: Sie schildern Ihr Anliegen im Formular und erhalten innerhalb weniger Werktage eine Rückmeldung. Das ist bequem – vergleichen Sie aber vorher die Konditionen. Manche Angebote sind unverbindliche Ersteinschätzungen, andere kostenpflichtige Beratungen nach RVG. Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung ohne Mandat finden Sie etwa über unser Schwesterportal Advofleet Rechtsanwalt24.
Praxis-Tipp
Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt. Ohne vorherige Gebührenvereinbarung darf kein Anwalt mehr verlangen.
Häufige Fragen zur Telefon- und Video-Beratung
- Kostet eine Videoberatung genauso viel wie ein Kanzleitermin? Ja, es gilt dieselbe 190-Euro-Grenze nach § 34 RVG.
- Entsteht durch ein Telefonat automatisch ein Mandat? Nein, solange es bei der reinen Beratung bleibt und Sie den Anwalt nicht mit weiteren Schritten beauftragen.
- Ist eine schriftliche Einschätzung per E-Mail auch gedeckelt? Nicht automatisch – hier sollten Sie vorab eine feste Gebühr vereinbaren.
Kostenlose Ersteinschätzung oder kostenpflichtige Erstberatung beim Anwalt — was ist der Unterschied?
Viele Menschen suchen nach einer kostenlosen Erstberatung beim Anwalt — und stoßen dabei auf zwei sehr unterschiedliche Angebote. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Ersteinschätzung vs. Erstberatung: Was ist was?
Kostenlose Ersteinschätzung
- Unverbindliche Orientierungshilfe
- Kein Mandatsverhältnis, keine Rechnung
- Grobe Einordnung: Liegt ein Rechtsproblem vor?
- Keine volle anwaltliche Haftung
- Geeignet als erster Schritt
Kostenpflichtige Erstberatung (§ 34 RVG)
- Vollwertige anwaltliche Leistung
- Höchstbetrag: 190 € netto (ca. 226 € brutto)
- Vollständige Prüfung Ihres Falls
- Anwaltliche Haftung für die Aussagen
- Nötig, wenn Sie rechtliche Schritte planen
Eine kostenlose Ersteinschätzung ist kein Ersatz für die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG. Sie ist eine unverbindliche Orientierungshilfe: Ein Anwalt oder qualifizierter Jurist ordnet Ihre Frage grob ein und sagt Ihnen, ob und in welchem Rechtsgebiet Handlungsbedarf besteht. Kein Mandat, keine Rechnung.
Genau diese Möglichkeit bieten die Schwesterportale dieses Angebots kostenfrei an. Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung für private Rechtsangelegenheiten in vielen Rechtsgebieten. Bei Fragen rund um Kita-Platz oder Studienplatzvergabe ist kitaplatzklage.de die richtige Adresse. Für unternehmerische Fragen steht firmenanwalt24.de bereit. Diese Einschätzung ersetzt keine vollständige Beratung — gibt Ihnen aber eine klare Orientierung, ob sich eine weitere Verfolgung lohnt.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 € netto. Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Weitere kostenlose Beratungsangebote: Gewerkschaft und Mieterverein
Auch Gewerkschaftsmitglieder können im Arbeitsrecht oft kostenlos beraten werden — allerdings ausschließlich über die Gewerkschaft und begrenzt auf arbeitsrechtliche Fragen. Ähnliches gilt für Mietervereins-Mitglieder im Mietrecht. Diese Angebote sind inhaltlich begrenzt, aber für den jeweiligen Bereich häufig gut geeignet.
Wenn die kostenlose Einschätzung nicht mehr reicht
Wollen Sie auf Basis einer Einschätzung konkrete rechtliche Schritte unternehmen, sollten Sie anschließend eine kostenpflichtige Beratung nach § 34 RVG buchen. Erst dann liegt eine vollwertige anwaltliche Prüfung mit entsprechender Haftung vor.
Vorsicht bei unseriösen Angeboten
Wird eine Beratung als kostenlos beworben, aber anschließend gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet oder mit späteren Gebühren verrechnet, ist das unzulässig. Ein Anwalt, der eine kostenlose Leistung verspricht und sie dann doch abrechnet, verstößt gegen berufsrechtliche Grundsätze.
Wichtig zu wissen
Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat. Erstberatung, Telefonberatung und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen — sie können ohne eine nachfolgende Beauftragung erbracht werden.
Ihr Anliegen, Ihr Rechtsgebiet — jetzt passenden Anwalt finden
Suchen Sie eine Kanzlei, die transparent über Kosten informiert und Erstberatungen zu klaren Konditionen anbietet? Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie unverbindlich.
Beratungshilfe: Anwaltlicher Rat für 15 Euro — so funktioniert das staatliche Angebot
Können Sie sich eine Erstberatung beim Anwalt finanziell nicht leisten? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beratungshilfe. Geregelt ist das im Beratungshilfegesetz (BerHG).
Mit einem Beratungshilfeschein vom zuständigen Amtsgericht suchen Sie jeden zugelassenen Anwalt Ihrer Wahl auf. Sie zahlen maximal 15 Euro selbst. Den Rest rechnet der Anwalt direkt mit der Landeskasse ab.
So beantragen Sie den Beratungshilfeschein
Den Schein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Das geht persönlich in der Rechtsantragsstelle, per Post oder online über das Justizportal. Die Mitarbeiter helfen Ihnen beim Ausfüllen. Das ist kein bürokratischer Hürdenlauf, sondern ein alltäglicher Vorgang.
Wichtig: Schein vor dem ersten Gespräch beantragen
Stellen Sie den Antrag am besten vor Ihrem ersten Gespräch mit dem Anwalt. Eine nachträgliche Beantragung ist zwar innerhalb von vier Wochen nach dem Erstkontakt möglich. Bei Ablehnung tragen Sie dann aber die Kosten selbst.
Für welche Rechtsbereiche gilt die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Angelegenheiten in den meisten Rechtsgebieten: Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Sozialrecht und mehr. Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:
- In Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren deckt die Beratungshilfe nur die Beratung ab — keine außergerichtliche Vertretung.
- In Hamburg und Bremen gibt es keine klassische Beratungshilfe. Dort gibt es stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Beratungsstelle Ihrer Stadt.
Was der Schein konkret abdeckt
Mit dem Schein können Sie jeden zugelassenen Anwalt aufsuchen. Er ist verpflichtet, Sie zu beraten. Bei Bedarf sind auch mehrere Gespräche zur selben Sache mit demselben Schein möglich. Der Anwalt kann außerdem Schreiben für Sie aufsetzen und Sie außergerichtlich vertreten, wenn Ihr Fall das erfordert.
„Ein Widerspruchsbescheid vom Jobcenter kommt ins Haus. Am Montagmorgen wird der Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt und noch am selben Tag ausgestellt. Nachmittags folgt der Termin in der Kanzlei. Eigenleistung: 15 Euro. Ergebnis: eine fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.“
Alle Details zum Antragsprozess
Wer genau Anspruch auf Beratungshilfe hat, welche Einkommensgrenzen gelten und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber: Beratungshilfe beantragen — wer hat Anspruch, wie läuft es ab?
Häufige Fragen zur Beratungshilfe
- Was kostet Beratungshilfe? Sie zahlen maximal 15 Euro selbst, den Rest übernimmt die Landeskasse.
- Deckt der Schein auch eine Vertretung ab? Ja, außergerichtlich – sofern Ihr Fall das erfordert. In Strafsachen gilt das nicht.
- Wo beantrage ich den Schein? Beim Amtsgericht Ihres Wohnorts, persönlich, per Post oder online über das Justizportal.
Nach der Beratung: Wann lohnt sich ein Mandat?
Ein Mandat lohnt sich, wenn Ihr Fall mehr braucht als eine Einschätzung. Der Anwalt soll dann nach außen handeln: einen Brief schreiben, mit einer Behörde sprechen oder Sie vor Gericht vertreten. Ab diesem Punkt entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit.
Erstberatung ≠ Mandat
Eine Erstberatung begründet noch kein Mandat. Nach dem Gespräch entscheiden Sie frei, ob Sie den Anwalt beauftragen. Ohne Unterschrift kein Mandat.
Das Gespräch nach der Erstberatung sollte eine klare Antwort liefern: Welche Schritte schlägt der Anwalt vor? Was kosten sie? Ein seriöser Anwalt nennt vor der Beauftragung eine Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot. So wissen Sie vorher genau, was die weitere Bearbeitung kostet. Das schafft Planungssicherheit und nimmt die Angst vor unerwarteten Rechnungen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Prüfen Sie vor der Mandatserteilung, ob Ihr Fall versichert ist. Viele Versicherungen erstatten auch die Erstberatung. Lassen Sie sich vom Anwalt bei der Deckungsanfrage helfen. Das gehört zum Service einer guten Kanzlei.
Die Erstberatung zeigt Ihnen auch, ob die Zusammenarbeit passt. Stimmt die Chemie nicht, wählen Sie ohne Konsequenzen eine andere Kanzlei. Ein Mandat entsteht nach einer Beratung nicht automatisch.
Vorsicht bei konkludentem Handeln
Ein Mandat kann auch entstehen, ohne dass Sie unterschreiben – zum Beispiel, wenn Sie den Anwalt bitten, für Sie einen Schriftsatz zu verfassen oder Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. Klären Sie deshalb vor jedem Schritt, ob es sich noch um Beratung handelt oder schon um Beauftragung.
Sind Sie nach der Beratung unsicher? Das ist völlig normal. Bitten Sie um eine schriftliche Zusammenfassung der Optionen und Kosten. Viele Kanzleien bieten das an. Erst mit dem vollständigen Bild sollten Sie unterschreiben.
Häufige Fragen zur reinen Beratung
- Was kostet eine reine Beratung ohne Mandat? Nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto für Verbraucher, sofern keine andere Gebühr vereinbart wurde.
- Hafte ich für weitere Kosten nach der Beratung? Nein. Ohne Mandat entstehen keine weiteren Gebühren – erst mit der Beauftragung beginnt die Kostenpflicht für weitere Schritte.
- Wie unterscheidet sich Beratung von Mandat? Bei der Beratung erhalten Sie eine Einschätzung. Beim Mandat wird der Anwalt aktiv für Sie tätig, etwa gegenüber Gerichten oder Behörden.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto begrenzt.
- Ein Mandat ist keine Voraussetzung für anwaltlichen Rat: Erstberatung, Telefon- und Online-Beratung sind eigenständige Leistungen ohne Mandat.
- Wer sich eine Erstberatung nicht leisten kann, hat beim Amtsgericht Anspruch auf Beratungshilfe – Eigenanteil maximal 15 Euro.
- Der gesetzliche Höchstbetrag gilt auch für telefonische und Video-Beratung – unabhängig von der Gesprächsform.
- Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung ohne Mandat bieten die Schwesterportale Advofleet Rechtsanwalt24 (Privatrecht), Advofleet Kitaplatzklage (Kita- und Studienplatz) sowie Advofleet Firmenanwalt24 (Unternehmensrecht).
So gehen Sie jetzt vor
- 1Bedarf klären: Brauchen Sie nur eine Einschätzung – oder soll der Anwalt aktiv handeln? Das entscheidet, ob eine Erstberatung reicht oder ein Mandat sinnvoll ist.
- 2Kostenlose Ersteinschätzung nutzen: Für eine unverbindliche Ersteinschätzung ohne Mandat und Rechnung nutzen Sie das Formular auf Advofleet Rechtsanwalt24.
- 3Vollwertige Erstberatung buchen: Möchten Sie eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG? Klären Sie die Gebühr vorab schriftlich – maximal 190 Euro netto sind erlaubt.
- 4Beratungshilfe beantragen: Können Sie die Kosten nicht tragen? Beantragen Sie den Beratungshilfeschein vor dem Gespräch beim Amtsgericht. Dann zahlen Sie nur 15 Euro Eigenanteil.
- 5Mandat erst nach Kostentransparenz erteilen: Unterschreiben Sie erst, wenn eine schriftliche Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot vorliegt. So gibt es keine Überraschungen.
Rechtsgebiet wählen und Ersteinschätzung starten
Noch unsicher, ob Ihr Fall ein Mandat braucht? Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und erhalten Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung – ohne Anmeldung, ohne Mandat.
Jetzt Rechtsgebiet wählenEinen Anwalt zu fragen kostet nicht zwingend viel — und es verpflichtet Sie zu gar nichts, solange Sie kein Mandat erteilen. Die Erstberatung nach § 34 RVG schützt Sie als Verbraucher mit einer klaren Kostenobergrenze, die Beratungshilfe sichert auch einkommensschwachen Personen Zugang zu anwaltlichem Rat. Wer zunächst ohne Kosten orientieren möchte, findet auf rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de und firmenanwalt24.de unverbindliche Ersteinschätzungen — als erster Schritt, bevor Geld fließt.
Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung —