Sie haben einen Brief vom Vermieter bekommen, Ihren Arbeitsvertrag auf dem Tisch — oder einfach das Gefühl, dass Sie jetzt einen Anwalt brauchen. Dann stoßen Sie online auf Angebote: hier eine kostenlose Ersteinschätzung, dort eine kostenpflichtige Erstberatung für 190 Euro. Ist das überhaupt der gleiche Dienst? Und darf ein Anwalt wirklich nichts berechnen?
Die Antwort steckt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — genauer in § 34 RVG. Diese Norm regelt, wie viel ein Anwalt für eine Beratung verlangen darf, legt aber ausdrücklich keine Mindestgebühr fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daraus 2017 die klare Konsequenz gezogen: Ein kostenloses Erstgespräch ist legal. Was das für Sie konkret bedeutet und wie Sie die verschiedenen Angebote richtig einordnen, zeigt dieser Beitrag.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG (Erstberatungsgebühr) |
| Höchstgebühr Verbraucher | 190 € netto (ca. 226 € brutto) |
| Kostenlose Beratung erlaubt? | Ja – BGH, 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 |
| Beratungshilfe Eigenanteil | 15 € (Beratungshilfeschein beim Amtsgericht) |
| Prozesskostenhilfe | Nur für laufende Gerichtsverfahren (§§ 114 ff. ZPO) |
Auf einen Blick
§ 34 RVG: Was kostet die Erstberatung für Verbraucher — maximal 190 Euro netto
§ 34 RVG regelt eine einfache Sache: Wenn ein Anwalt nur berät — also noch keinen Fall für Sie führt —, soll er vorher eine Gebührenvereinbarung treffen. Das heißt: Er soll schriftlich festlegen, was er berechnet. Fehlt eine solche Vereinbarung, richtet sich die Vergütung nach dem bürgerlichen Recht. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt dabei eine gesetzliche Obergrenze: maximal 190 Euro netto für die erste Beratung.
190 Euro netto — Höchstgrenze, kein Pauschaltarif
Die 190 Euro sind eine Obergrenze. Der Anwalt kann also weniger verlangen — oder bei einem ausdrücklichen Angebot auch gar nichts. Eine gesetzliche Mindestgebühr für Beratungsleistungen gibt es nicht. Anwaltliche Tätigkeit ist aber grundsätzlich entgeltlich. Unentgeltliche Beratung darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.
Geht die Beratung über ein erstes Gespräch hinaus, steigt die Obergrenze auf 250 Euro netto für den gesamten Beratungsauftrag. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie den Anwalt mehrfach konsultieren oder er ein schriftliches Gutachten erstellt.
Diese Kappungsgrenze entfällt, sobald der Anwalt auch außergerichtlich für Sie tätig wird. Schreibt er einen Brief an die Gegenseite oder führt er Verhandlungen, greifen andere Gebührentatbestände nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG.
| Situation | Gesetzliche Obergrenze (netto) |
|---|---|
| Erste Beratung (einmaliges Gespräch) | 190 Euro |
| Mehrere Beratungen oder schriftliches Gutachten | 250 Euro |
| Außergerichtliche Tätigkeit (z. B. Brief, Verhandlung) | Keine Deckelung — andere RVG-Tatbestände greifen |
Überblick: Obergrenzen nach § 34 RVG für Verbraucher
Haben Sie mit dem Anwalt schriftlich eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen, kann diese Deckelung vertraglich aufgehoben werden. In der Praxis kommt das häufig vor, wenn spezialisierte Kanzleien ein Stundenhonorar vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss jedoch schriftlich erfolgen und klar kommuniziert werden. Mündliche Absprachen allein reichen dafür nicht aus.
Ist ein kostenloses Erstgespräch beim Anwalt legal und erlaubt?
Ja, ein kostenloses Erstgespräch ist legal. Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 ausdrücklich bestätigt. § 34 RVG schreibt keine Mindestgebühr für die Erstberatung vor. Ein Anwalt verstößt also nicht gegen das Gebührenrecht, wenn er ganz auf eine Gebühr verzichtet.
Dem Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde: Eine Kanzlei hatte in einer Zeitungsanzeige mit kostenloser Erstberatung nach Verkehrsunfällen geworben. Die zuständige Rechtsanwaltskammer erteilte daraufhin eine Ermahnung. Sie sah darin einen Verstoß gegen das anwaltliche Gebührenrecht. Der BGH hob diese Ermahnung auf. Er stellte klar: § 4 Abs. 1 RVG begrenzt zwar grundsätzlich die Unterschreitung gesetzlicher Gebühren. Auf Beratungsgebühren nach § 34 RVG ist diese Regelung jedoch schlicht nicht anwendbar.
Kurz zusammengefasst
Ein kostenloses Erstgespräch beim Anwalt ist rechtlich zulässig. Der BGH hat mit Urteil vom 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 klargestellt: § 34 RVG schreibt keine Mindestgebühr vor. Ein Anwalt darf also kostenlos beraten — muss es aber nicht.
In der Praxis bieten vor allem Kanzleien mit einem klaren Themenschwerpunkt solche Gespräche an: Fluggastrechte, Abmahnungen, Verkehrsrecht oder Verbraucherschutz. Das wirtschaftliche Modell dahinter ist Mengengeschäft. Die Kanzlei prüft schnell, ob ein Fall Erfolgsaussichten hat. Das kostenlose Gespräch rechnet sie als Akquisitionskosten. Für Sie als Ratsuchende ist das kein Nachteil — solange Sie wissen, was ein kurzes kostenloses Gespräch leisten kann und was nicht.
Was ist im kostenlosen Erstgespräch enthalten — und was nicht?
Ein kostenloses Erstgespräch dauert typischerweise 15 bis 30 Minuten. Es findet häufig telefonisch oder per Video statt. Sie bekommen eine grobe Ersteinschätzung: Haben Sie überhaupt einen Fall? Lohnt sich weiteres Vorgehen? Was wären sinnvolle nächste Schritte?
Kostenloses Erstgespräch vs. kostenpflichtige Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch
- Grobe Einschätzung: Haben Sie einen Fall?
- Kurzer Überblick über mögliche nächste Schritte
- Meist 15–30 Minuten, telefonisch oder per Video
- Kein schriftliches Ergebnis
- Keine belastbare Prognose zum Verfahrensausgang
Kostenpflichtige Erstberatung (max. 190 € netto nach § 34 RVG)
- Detaillierte Analyse Ihres konkreten Falles
- Schriftliche Stellungnahme möglich
- Einschätzung zu Fristen und Handlungsoptionen
- Belastbare Prognose zum weiteren Vorgehen
- Grundlage für eine fundierte Entscheidung
Wichtig zu wissen
Grundsätzlich gilt: Anwaltliche Tätigkeit ist entgeltlich. Ein kostenloses Gespräch darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden. Viele Kanzleien bieten es freiwillig an — ein Anspruch darauf besteht nicht. Wenn Sie eine vollständige Beratung wünschen, ist die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG der richtige Rahmen. Der gesetzliche Höchstsatz liegt bei 190 Euro netto.
Unsicher, ob Ihr Fall einen Anwalt braucht?
Starten Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung — zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de für Privatrecht, kitaplatzklage.de für Kita- und Schulthemen oder firmenanwalt24.de für Unternehmensrecht. Danach wissen Sie, welcher Schritt für Sie sinnvoll ist.
Erstgespräch oder Erstberatung – was ist der genaue Unterschied?
Das kostenlose Erstgespräch und die kostenpflichtige Erstberatung sind zwei verschiedene Formate. Rechtlich und inhaltlich unterscheiden sie sich deutlich.
Erstgespräch vs. Erstberatung – auf einen Blick
Kostenloses Erstgespräch
- Unverbindlich – kein Mandat wird begründet
- Der Anwalt hört zu und schätzt grob ein
- Kein Anspruch auf rechtliche Handlungsempfehlung
- Kanzlei entscheidet, ob sie den Fall annimmt
- Dauer: oft 10–20 Minuten
- Kosten: in der Regel kostenlos
Kostenpflichtige Erstberatung (§ 34 RVG)
- Gebührenpflichtige anwaltliche Dienstleistung
- Sie schildern Ihren Fall vollständig
- Sie erhalten eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage
- Anwalt empfiehlt nächste Schritte
- Dauer: meist 30–60 Minuten
- Kosten: maximal 190 Euro netto (gesetzlicher Höchstsatz)
Wichtig: 190 Euro netto ist der Höchstsatz
Die Erstberatung nach § 34 RVG ist für Privatpersonen auf maximal 190 Euro netto gedeckelt. Ohne schriftliche Gebührenvereinbarung ist jeder höhere Betrag unzulässig.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor: Sie haben eine außerordentliche Kündigung erhalten. Sie rufen bei einer Kanzlei an, die ein kostenloses Erstgespräch anbietet. In diesen 20 Minuten erfahren Sie: Eine Kündigungsschutzklage wäre grundsätzlich möglich.
Das ist wertvoll – aber noch keine belastbare Einschätzung. Erst in der anschließenden kostenpflichtigen Erstberatung erfahren Sie, welche Fristen in Ihrer Situation gelten und welche Handlungsoptionen Sie konkret haben. Für Fragen rund um Kündigung und Arbeitsrecht finden Sie auf rechtsanwalt24.de eine passende kostenlose Ersteinschätzung.
„Das erste Gespräch gab mir Orientierung. Die Erstberatung gab mir Handlungssicherheit.“
Was passiert in der kostenpflichtigen Erstberatung?
Die Erstberatung nach § 34 RVG ist eine überschlägige Einstiegsberatung. Sie dauert meist 30 bis 60 Minuten.
- Der Anwalt prüft Ihre Unterlagen.
- Er erklärt die Rechtslage bezogen auf Ihren konkreten Fall.
- Er empfiehlt die nächsten Schritte.
- Am Ende wissen Sie: Wie soll ich vorgehen – und was kostet das ungefähr?
Grundsätzlich gilt: Anwaltliche Tätigkeit ist entgeltlich. Unentgeltliche Beratung darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden – auch wenn § 34 RVG keine Mindestgebühr vorschreibt.
Sinnvoller Zweischritt: erst orientieren, dann beraten
Aus Verbrauchersicht ist die Entscheidung kein Entweder-oder. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um sich zu orientieren und eine Kanzlei kennenzulernen. Wechseln Sie dann zur kostenpflichtigen Erstberatung, wenn Sie eine belastbare Einschätzung für Ihre Situation brauchen.
Kostenlose Ersteinschätzung – bevor Sie Geld ausgeben
Auf den Schwesterportalen von advofleet.de können Sie Ihr Anliegen zuerst kostenlos und unverbindlich einschätzen lassen: rechtsanwalt24.de für Privatrecht, kitaplatzklage.de für Kita- und Schulthemen, firmenanwalt24.de für Unternehmensrecht. Diese kostenlose Ersteinschätzung ist nicht identisch mit der kostenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG – sie hilft Ihnen nur, den nächsten Schritt besser einzuschätzen.
Jetzt den passenden Anwalt finden
Sie wissen jetzt, was ein Erstgespräch kostet – und was es leisten kann. Finden Sie über advofleet.de den Anwalt, der zu Ihrem Anliegen passt, mit klaren Preisen vor dem ersten Gespräch.
Was kostet die Erstberatung — und wer übernimmt die Kosten?
§ 34 RVG: Maximal 190 Euro netto für Verbraucher
Ohne schriftliche Gebührenvereinbarung gilt ein gesetzlicher Höchstsatz: Die Erstberatung darf für Privatpersonen maximal 190 Euro netto kosten. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das rund 226 Euro brutto.
Das ist die gesetzliche Obergrenze — kein automatischer Standardpreis. Viele Kanzleien berechnen weniger, vor allem bei einfachen Fragen oder kurzen Gesprächen. Fragen Sie ruhig vorher nach, was die Beratung kostet. Ein seriöser Anwalt nennt Ihnen den Preis vorab.
Grundsatz: Anwaltliche Beratung ist entgeltlich
Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich entgeltlich. Unentgeltliche Beratung darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden — auch wenn § 34 RVG keine Mindestgebühr festlegt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie vor der Erstberatung, ob diese die Kosten übernimmt. Nicht jeder Vertrag deckt jedes Rechtsgebiet ab.
So klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
- 1Deckungsanfrage stellen: Rufen Sie vor der Beratung Ihre Rechtsschutzversicherung an — oder nutzen Sie deren App. Schildern Sie kurz, um welches Thema es geht. Die Versicherung bestätigt dann schriftlich, ob der Fall gedeckt ist.
- 2Ausschlüsse prüfen: Manche Rechtsgebiete sind typischerweise ausgeschlossen, zum Beispiel Vorsatzdelikte oder bestimmte Vertragsstreitigkeiten. Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
- 3Eigene Beratungshotline nutzen: Viele Versicherer bieten selbst eine telefonische Rechtsberatung als Vertragsleistung an. Das ist kein Mandat, aber oft ein guter erster Schritt.
Tipp: Deckungsanfrage immer schriftlich bestätigen lassen
Eine mündliche Zusage reicht nicht. Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich oder per E-Mail bestätigen — das schützt Sie vor unerwarteten Eigenkosten.
Beratungshilfe: Erstberatung für 15 Euro Eigenanteil
Wenn Sie sich eine Erstberatung finanziell nicht leisten können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe. Die gesetzliche Grundlage ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).
Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Danach darf der Anwalt nur noch 15 Euro Eigenanteil verlangen. Den Rest übernimmt die Staatskasse.
- Beratungshilfe gilt nur für außergerichtliche Beratung.
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sind ausgenommen.
- Den Antrag stellen Sie persönlich beim Amtsgericht — bringen Sie Einkommensnachweise mit.
- Der Anwalt muss den Schein anerkennen, bevor die Beratung beginnt.
Prozesskostenhilfe: Nur für laufende Gerichtsverfahren
Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO ist etwas anderes als Beratungshilfe. Sie greift nicht für die Erstberatung. Sie kommt erst bei einem laufenden Gerichtsverfahren in Betracht.
PKH übernimmt dann die Gerichtskosten und — je nach Bewilligung — auch die Anwaltskosten im Prozess. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Gericht, am besten frühzeitig.
Beratungshilfe vs. Prozesskostenhilfe — der Unterschied auf einen Blick
Beratungshilfe
- Für außergerichtliche Beratung
- 15 Euro Eigenanteil
- Antrag beim Amtsgericht
- Gilt nicht für alle Rechtsgebiete
- Kein laufendes Verfahren nötig
Prozesskostenhilfe
- Nur für laufende Gerichtsverfahren
- Übernimmt Gerichts- und ggf. Anwaltskosten
- Antrag beim zuständigen Gericht
- Einkommensabhängig
- Kein Eigenanteil von 15 Euro
Ihr nächster Schritt
Sie möchten wissen, ob Ihr Fall für eine Erstberatung geeignet ist? Starten Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung — zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita und Schule) oder firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht). Danach wissen Sie genau, ob und welche Art von Beratung für Sie sinnvoll ist.
So nutzen Sie die Erstberatung optimal: Ihre Vorbereitung Schritt für Schritt
Eine Erstberatung ist dann am wertvollsten, wenn Sie gut vorbereitet hineingehen. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit — oder schicken Sie sie vorab. Gemeint sind Verträge, Bescheide, Schriftwechsel und Fotos. Alles, was den Sachverhalt belegt. Je konkreter der Anwalt Ihren Fall einschätzen kann, desto hilfreicher ist die Beratung. Eine gute Vorbereitung spart außerdem Zeit. Das schont Ihr Budget, wenn die Beratung nach Stunden abgerechnet wird.
Formulieren Sie Ihr Anliegen klar und chronologisch: Was ist passiert? Wann? Mit wem? Und was ist Ihr Ziel? Wollen Sie Schadensersatz? Eine Kündigung abwenden? Einen Bescheid anfechten? Oder einfach wissen, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben? Ein klar formuliertes Ziel hilft dem Anwalt, die Beratungszeit effizient zu nutzen und konkrete Empfehlungen zu geben.
Fragen Sie zu Beginn des Gesprächs, ob und wie viel die Beratung kostet. Grundsätzlich gilt: Anwaltliche Tätigkeit ist entgeltlich. Unentgeltliche Beratung darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden — auch wenn § 34 RVG keine Mindestgebühr vorschreibt. Wenn keine Kostentransparenz besteht, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über den vereinbarten Preis — bevor das Gespräch beginnt.
Nach der Erstberatung sollten Sie schriftlich festhalten, was der Anwalt empfohlen hat und welche Fristen er genannt hat. Nicht jeder Anwalt erstellt automatisch ein Beratungsprotokoll. Wenn der Anwalt konkrete Fristen nennt — zum Beispiel im Arbeits-, Verwaltungs- oder Strafrecht — notieren Sie diese sofort. Versäumte Fristen können auch eine gute Rechtsposition nachträglich erheblich erschweren. Für rechtsgebietsspezifische Fragen, etwa rund um Kündigung oder Bescheide, finden Sie auf rechtsanwalt24.de eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Ein kostenloses Erstgespräch beim Anwalt ist rechtlich zulässig: § 34 RVG schreibt keine Mindestgebühr vor.
- Die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG ist für Privatpersonen auf maximal 190 Euro netto gedeckelt — alles darüber wäre ohne schriftliche Gebührenvereinbarung unzulässig.
- Kostenloses Erstgespräch und kostenpflichtige Erstberatung sind inhaltlich verschieden: Beim kostenlosen Gespräch erhalten Sie eine grobe Einschätzung. Bei der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Analyse.
- Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de und firmenanwalt24.de erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung — bevor Sie eine kostenpflichtige Beratung beauftragen.
- Wer Beratungshilfe beantragt, zahlt beim Anwalt lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro. Die übrigen Kosten der Erstberatung übernimmt die Staatskasse.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen noch nicht, ob Ihr Fall eine Erstberatung braucht? Starten Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung — zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita und Schule) oder firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht). Danach wissen Sie, ob und welche Art von Beratung für Sie sinnvoll ist.
Passenden Anwalt finden
Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie direkt — transparent, mit klaren Kosten vor Mandatsbeginn.
Die Unterscheidung zwischen kostenlosem Erstgespräch und kostenpflichtiger Erstberatung ist kein Werbetrick, sondern ein rechtlich klar geregeltes System: § 34 RVG legt eine Höchstgebühr fest, aber keine Mindestgebühr. Der BGH hat 2017 mit dem Urteil AnwZ (Brfg) 42/16 bestätigt, dass kostenlose Angebote vollständig legal sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Orientierung — und wechseln Sie zur kostenpflichtigen Erstberatung, wenn Sie eine belastbare Rechtseinschätzung für Ihre konkrete Situation brauchen. Wer finanzielle Hürden hat, sollte Beratungshilfe beim Amtsgericht prüfen.
Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung —