Sie haben ein ungutes Gefühl: Ihr Anwalt meldet sich wochenlang nicht, erklärt seine Strategie nicht oder Sie haben schlicht kein Vertrauen mehr in die Zusammenarbeit. Das darf passieren — und Sie dürfen handeln. Gemäß § 627 BGB können Sie ein Anwaltsmandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen, weil das Gesetz das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ausdrücklich schützt.
Viele Menschen scheuen diesen Schritt, weil sie befürchten, ihren Fall zu gefährden, doppelt zahlen zu müssen oder sich rechtlich angreifbar zu machen. Diese Sorgen sind verständlich, aber in den meisten Situationen übertrieben. Ein geordneter Wechsel schadet Ihren Ansprüchen nicht — vorausgesetzt, Sie gehen strukturiert vor. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie genau, worauf es ankommt.
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| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Kündigungsrecht | Jederzeit, fristlos, ohne Grund (§ 627 Abs. 1 BGB) |
| Form der Kündigung | Formfrei; schriftlich per Einschreiben empfohlen |
| Kosten nach Kündigung | Nur für bereits erbrachte Leistungen (§ 628 BGB) |
| Unterlagenherausgabe | Pflicht des Anwalts (§§ 675, 667 BGB; § 50 BRAO) |
| Wechsel im Prozess | Möglich; Anzeige an Gericht und Gegenseite erforderlich (§§ 78, 87 ZPO) |
Auf einen Blick
Dürfen Sie Ihren Anwalt einfach kündigen?
Ja, und zwar jederzeit. Das Gesetz verlangt weder einen Grund noch eine Frist: Gemäß §§ 675, 627 Abs. 1 BGB können Sie das Mandatsverhältnis fristlos und ohne Begründung beenden, weil der Anwaltsvertrag als besonderer Geschäftsbesorgungsvertrag auf einem Vertrauensverhältnis basiert, das Sie nicht gegen Ihren Willen fortsetzen müssen.
Praktisch bedeutet das: Sie müssen Ihrem Anwalt nicht erklären, warum Sie wechseln. Es reicht, den Kündigungswunsch klar und nachweisbar zu erklären. Auch wenn der Mandatsvertrag ein bestimmtes Ziel — zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens — als Werkleistung vereinbart hat, ändert sich an Ihrem Kündigungsrecht dem Grunde nach nichts, wohl aber an der Kostenfrage.
Typische Kündigungsgründe in der Praxis sind mangelnde Erreichbarkeit, fehlende Kommunikation über den Verfahrensstand, Meinungsverschiedenheiten über die Strategie oder der schlichte Wunsch, eine auf Ihr Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei zu engagieren. All das berechtigt Sie zur Kündigung — selbst dann, wenn dem Anwalt kein Fehler vorzuwerfen ist.
Ein konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Mandantin aus Hamburg-Altona beauftragte eine Kanzlei mit ihrer Scheidung. Nach mehreren Wochen ohne Rückmeldung zum Verfahrensstand und fehlgeschlagenen Rückrufversuchen kündigte sie das Mandat schriftlich per Einschreiben. Zwei Wochen später übernahm eine neue, auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei — der Verfahrensstand war reibungslos übergeben und die gesetzlichen Fristen blieben gewahrt.
Beachten Sie: Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Auch Ihr Anwalt kann das Mandat kündigen — allerdings mit der Einschränkung, dass die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen darf (§ 627 Abs. 2 BGB). Eine Kündigung unmittelbar vor einem Gerichtstermin oder dem Ablauf einer wichtigen Frist wäre für den Anwalt problematisch und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Wie erklären Sie die Kündigung richtig?
Die Kündigung des Mandatsvertrages ist formfrei — das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer ein schriftliches Kündigungsschreiben, das Sie per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Das Schreiben sollte Ihren Namen und Ihre Anschrift, das Datum, eine klare Kündigungserklärung sowie die Mandats- oder Aktenzeichen-Nummer enthalten. Eine ausführliche Begründung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber dabei helfen, die Unterlagenübergabe zu beschleunigen, wenn Sie dem Anwalt mitteilen, dass Sie zeitnah eine neue Kanzlei beauftragen.
Hinweis zur Schriftform: Manche Quellen empfehlen die eigenhändige Unterschrift, weil das strenge Schriftformerfordernis des § 126 BGB gilt, wenn der Mandatsvertrag selbst Schriftform vereinbart hat. Im Zweifel verschicken Sie das Kündigungsschreiben unterschrieben per Post — so vermeiden Sie jedes Risiko.
Nach der Kündigung hat Ihr bisheriger Anwalt die Pflicht, Ihnen sämtliche Unterlagen herauszugeben, die er zur Bearbeitung erhalten hat oder aus dem Mandat erlangte (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB; § 50 Abs. 2, 3 BRAO). Dazu gehören Ihre Original-Dokumente, Korrespondenz mit Behörden oder der Gegenseite sowie Schriftsätze. Interne Notizen der Kanzlei sind nicht herausgabepflichtig.
Fordern Sie die Unterlagen aktiv und schriftlich an — am besten gleichzeitig mit der Kündigung oder unmittelbar danach. Je schneller Ihre neue Anwältin oder Ihr neuer Anwalt die Akte hat, desto weniger Zeitdruck entsteht.
Praxis-Tipp
Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen, weil § 627 BGB das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt schützt.
Was zahlen Sie nach einer Kündigung noch?
Die Kündigung beendet das Mandat, aber nicht rückwirkend: Sie schulden die Vergütung für alle Leistungen, die Ihr Anwalt bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbracht hat (§ 628 BGB). Gebühren für noch nicht begonnene Tätigkeiten fallen hingegen nicht mehr an.
Bei einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen die Gebühren in der Regel mit bestimmten Verfahrensschritten — etwa mit Einreichung eines Schriftsatzes oder der Durchführung eines Gerichtstermins. Welche Gebühren konkret angefallen sind, hängt vom Stand des Mandats ab. Ihr Anwalt muss Ihnen darüber eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegen.
Hat Ihr Anwalt durch eigenes vertragswidriges Verhalten zur Kündigung Anlass gegeben, kann sich das auf die Vergütung auswirken: Sind seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für Sie ohne Wert, steht ihm nach § 628 Abs. 1 S. 2 BGB kein Vergütungsanspruch insoweit zu. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie dadurch gezwungen sind, einen neuen Anwalt für dieselben Schritte neu zu beauftragen.
Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den bisherigen Anwalt wegen einer Pflichtverletzung nur dann besteht, wenn das vertragswidrige Verhalten einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erklärt wurde (§ 626 Abs. 2 BGB). Versäumen Sie diese Frist, entfällt der Schadensersatzanspruch — so hat es der BGH mit Urteil des IX. Zivilsenats entschieden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie frühzeitig, ob der Wechsel gedeckt ist und ob die Versicherung bei der Kostenübernahme für den neuen Anwalt zustimmen muss. Viele Versicherungen erkennen einen Wechsel an, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen — sprechen Sie das offen mit Ihrer Versicherung ab.
Wichtig zu wissen
Die Kündigung befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen des Anwalts gemäß § 628 BGB — künftige Gebühren entstehen jedoch nicht mehr.
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Anwalt wechseln während eines Prozesses: Was müssen Sie beachten?
Ein Anwaltswechsel ist auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass der neue Anwalt den Verfahrensstand sofort prüft, die laufenden Fristen kontrolliert und die Mandatsübernahme dem Gericht und der Gegenseite anzeigt.
Im Zivilprozess mit Anwaltszwang gilt eine Besonderheit: Die Kündigung des alten Anwalts wird nach außen — also gegenüber Gericht und Prozessgegner — erst dann wirksam, wenn die Bestellung des neuen Anwalts angezeigt wird (§§ 78, 87 Abs. 1 ZPO). Bis dahin bleibt die Prozessvollmacht des bisherigen Anwalts formal bestehen, was bedeutet: Zustellungen gehen weiterhin an ihn, und er ist verpflichtet, Sie darüber unverzüglich zu informieren.
Der BGH hat mit Beschluss vom 23. Juni 2022 – VII ZB 58/21 klargestellt, dass ein kurz vor einem Gerichtstermin neu mandatierter Anwalt mangelnde Terminvorbereitung nur dann als Entschuldigung für eine Terminsverlegung geltend machen kann, wenn der Anwaltswechsel ohne Verschulden der Partei erfolgte und die Partei danach alles Zumutbare unternommen hat, um rechtzeitig eine neue Vertretung zu finden.
Beauftragen Sie den neuen Anwalt daher so früh wie möglich nach der Kündigung — nicht erst kurz vor dem nächsten Termin. Je früher die neue Kanzlei die Handakte erhält und sich einarbeiten kann, desto geringer ist das Risiko, dass ein Termin platzt oder eine Frist versäumt wird. Der neue Anwalt sollte als erste Maßnahme alle laufenden Fristen eigenständig prüfen und fristwahrendes Handeln sicherstellen.
Zur Kostenfrage beim Wechsel im Prozess: Gemäß § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Anwälte gegenüber der Gegenseite nur insoweit erstattungsfähig, als sie die Kosten eines einzigen Anwalts nicht übersteigen — es sei denn, der Wechsel war unvermeidbar. Der BGH hat das in seiner Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Mehrkosten durch den Wechsel tragen Sie in der Regel selbst, sofern Sie keinen triftigen, nachweisbaren Grund für den Wechsel offenlegen.
So finden Sie den richtigen neuen Anwalt
Bevor Sie das alte Mandat kündigen, sollten Sie idealerweise bereits wissen, wer das Mandat übernimmt. Ein paralleles Vorgehen — Kündigung und Suche nach einem neuen Anwalt zur selben Zeit — ist möglich, aber riskant, wenn Fristen laufen.
Holen Sie zunächst eine anwaltliche Zweitmeinung ein: Viele Kanzleien bieten eine erste Einschätzung an, ob ein Wechsel in Ihrer Situation sinnvoll ist und wer für Ihr Rechtsgebiet besonders geeignet wäre. Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für privatrechtliche Themen, auf firmenanwalt24.de für unternehmensrechtliche Fragen. Diese Einschätzung ist nicht dasselbe wie eine kostenpflichtige anwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG — sie hilft Ihnen aber, den nächsten Schritt einzuschätzen, bevor Kosten entstehen.
Achten Sie bei der Wahl des neuen Anwalts auf dessen Schwerpunkte: Ein Anwalt, der auf Ihr konkretes Rechtsgebiet spezialisiert ist, arbeitet sich schneller ein und erkennt Risiken, die Generalistinnen und Generalisten möglicherweise übersehen. Fragen Sie gezielt, ob die Kanzlei Erfahrung mit vergleichbaren Fällen hat und wie die Mandatskommunikation organisiert ist.
Klären Sie vor Mandatsbeginn die Kosten transparent: Seriöse Kanzleien nennen Ihnen vor Mandatsannahme die voraussichtlichen Gebühren nach RVG oder ein Festpreisangebot. Das schützt Sie davor, am Ende mit einer unerwarteten Abrechnung konfrontiert zu werden. Advofleet.de arbeitet mit dem Festpreismodell — Sie wissen also vorab genau, was die Beratung kostet.
Informieren Sie Ihren neuen Anwalt vollständig über den bisherigen Verfahrensstand, übergeben Sie alle Unterlagen, die Sie selbst haben, und listen Sie alle bekannten Fristen und Termine auf. Je vollständiger die Übergabe, desto reibungsloser die Übernahme — und desto geringer das Risiko, dass durch den Wechsel Nachteile entstehen.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Sie können ein Anwaltsmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen, weil § 627 BGB das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt schützt.
- Die Kündigung befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen des Anwalts gemäß § 628 BGB — künftige Gebühren entstehen jedoch nicht mehr.
- Ein Anwaltswechsel ist auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens möglich, erfordert aber eine sorgfältige Übergabe laufender Fristen und Verfahrensschritte an den neuen Anwalt.
- Mehrkosten durch den Wechsel trägt in der Regel die wechselnde Partei selbst — nur wenn der Anwalt durch eigenes Fehlverhalten zur Kündigung Anlass gegeben hat, kann Schadensersatz verlangt werden.
- Beim Zivilprozess mit Anwaltszwang wird die Kündigung des alten Anwalts erst wirksam, wenn Gericht und Gegenseite die Bestellung des neuen Anwalts angezeigt bekommen (§§ 78, 87 ZPO).
Ein Anwaltswechsel ist kein Drama — er ist Ihr gutes Recht. Wer das Vertrauen in seine rechtliche Vertretung verloren hat, sollte nicht zögern: Ein geordneter Wechsel mit sorgfältiger Unterlagenübergabe und rechtzeitiger Beauftragung eines neuen Anwalts schützt Ihre Ansprüche. Die entscheidenden Stellschrauben sind Fristen, Prozessvollmacht und die Kostenfrage — wer diese drei Punkte im Blick behält, macht keinen Fehler.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen zu Ihrem Mandat oder einem geplanten Wechsel wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.