Sie haben einen Brief vom Arbeitgeber bekommen, ein Schreiben einer Behörde liegt auf dem Tisch – und Sie fragen sich, ob Sie jetzt einen Anwalt brauchen und was dann überhaupt passiert. Diese Unsicherheit ist völlig normal. Die meisten Menschen beauftragen in ihrem Leben nur selten einen Anwalt und wissen schlicht nicht, wie ein Mandat konkret abläuft.
Ein Mandat ist nichts anderes als ein Auftragsverhältnis: Sie beauftragen einen Anwalt, Ihren Fall rechtlich zu prüfen und für Sie tätig zu werden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen jeden Schritt – von der ersten Kontaktaufnahme über die Vollmacht und die Kostenfrage bis hin zum Abschluss des Mandats. So wissen Sie genau, was Sie erwartet, bevor Sie das erste Gespräch führen.
Ob Sie ein Problem im Mietrecht, im Arbeitsrecht oder bei einem Behördenbescheid haben: Der grundsätzliche Ablauf eines Mandats ist in Deutschland immer ähnlich. Die Schritte unterscheiden sich nur darin, ob Ihr Anwalt nur außergerichtlich tätig wird oder ob es bis vor Gericht geht.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 675 BGB (Anwaltsvertrag), § 34 RVG (Erstberatung) |
| Erstberatungskosten | max. 190 Euro netto für Verbraucher (§ 34 RVG) |
| Vollmacht | schriftlich, §§ 81 ff. ZPO bei Gerichtsverfahren |
| Kündigung möglich | jederzeit, Widerruf schriftlich (§ 627 BGB) |
| Schweigepflicht | umfassend, §§ 1, 2 BORA |
Mandatsablauf auf einen Blick
Was passiert bei der ersten Kontaktaufnahme und der Erstberatung?
Bei der ersten Kontaktaufnahme schildern Sie dem Anwalt kurz Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Termin. Auf dieser Basis entscheidet der Anwalt, ob er den Fall übernehmen kann, und Sie entscheiden, ob Sie ihm vertrauen. Die Erstberatung selbst begründet noch kein Mandat.
Im Erstberatungsgespräch erläutert der Anwalt Ihre rechtliche Situation, zeigt Handlungsoptionen auf und weist auf Risiken sowie mögliche Kosten hin. Eine Erstberatung dauert in der Regel 30 Minuten bis zu einer Stunde und kann telefonisch, per Videocall oder persönlich stattfinden. Sie gehen dabei noch keine weitere Verpflichtung ein.
Die Kosten der Erstberatung sind für Verbraucher gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf ein Anwalt für das erste Beratungsgespräch maximal 190 Euro netto in Rechnung stellen. Für die gesamte Beratungsleistung ohne Mandat gilt eine Obergrenze von 250 Euro netto. Viele Kanzleien bieten aber auch günstigere Pauschalen oder Festpreise an – fragen Sie ruhig vorab nach.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Ihr Fall überhaupt anwaltliche Hilfe erfordert, können Sie auf Schwesterportalen wie rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatzklagen) oder firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen einholen – ohne dass dabei bereits ein kostenpflichtiges Mandat entsteht. Das ist ein sinnvoller erster Orientierungsschritt, bevor Sie eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG buchen.
Haben Sie nach dem Gespräch das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, und möchten den Anwalt beauftragen, teilen Sie ihm das mit. Damit ist der Weg zum eigentlichen Mandatsvertrag geebnet.
Was sind Mandatsvertrag und Vollmacht – und was unterscheidet sie?
Der Mandatsvertrag ist das rechtliche Fundament Ihrer Zusammenarbeit mit dem Anwalt. Er kommt zustande, wenn Sie den Anwalt beauftragen, für Sie tätig zu werden, und dieser den Auftrag annimmt – rechtlich handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Dieser Vertrag regelt das Innenverhältnis: also Pflichten, Vergütung und den Umfang der Tätigkeit.
Die Vollmacht ist davon zu unterscheiden: Sie ermächtigt den Anwalt, gegenüber Dritten – Behörden, Gerichten oder der Gegenseite – rechtswirksam in Ihrem Namen zu handeln. In der Praxis erteilen Sie beides gleichzeitig. Sie unterschreiben ein Vollmachtsformular, das dem Anwalt erlaubt, Schreiben zu verfassen, Verhandlungen zu führen und gegebenenfalls Klage einzureichen.
Der Anwaltsvertrag selbst ist gesetzlich nicht formbedürftig – er kann theoretisch auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten entstehen. In der Praxis wird jedoch stets die Schriftform genutzt, weil sie für beide Seiten Rechtssicherheit schafft. Insbesondere wenn später Streit über den Umfang des Mandats entsteht, ist die schriftlich erteilte Vollmacht ein entscheidendes Dokument.
Sie können Ihrem Anwalt auch ein beschränktes Mandat erteilen. Wenn Sie ihn beispielsweise nur beauftragen, einen Vertragstext zu prüfen, bedeutet das nicht, dass er automatisch berechtigt ist, in Ihrem Namen eine Klage einzureichen. Der genaue Umfang des Mandats sollte deshalb beim Beauftragen klar besprochen und schriftlich festgehalten werden.
Praxisbeispiel: Eine Buchhalterin aus Frankfurt erhielt von ihrem Vermieter eine Eigenbedarfskündigung. Sie beauftragte einen Anwalt ausdrücklich nur damit, das Schreiben zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen – kein Prozessmandat. Nach vier Wochen lag ein anwaltliches Antwortschreiben vor, das den Vermieter zur Rücknahme der Kündigung bewog. Das Mandat endete damit ohne Gerichtsverfahren.
Praxis-Tipp
Die Erstberatung begründet noch kein Mandat – erst wenn Sie den Anwalt ausdrücklich beauftragen, kommt ein rechtswirksamer Anwaltsvertrag nach § 675 BGB zustande.
Was kostet ein Mandat – und wann wird abgerechnet?
Die Kosten eines Mandats hängen maßgeblich davon ab, ob Ihr Anwalt nur außergerichtlich tätig wird oder ob es zum Gerichtsverfahren kommt. Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei der Streitwert Ihrer Angelegenheit die Höhe der gesetzlichen Gebühren bestimmt.
Für außergerichtliche Tätigkeiten – etwa das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite oder das Führen von Verhandlungen – fällt nach dem RVG eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Zusätzlich entsteht bei einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung eine Einigungsgebühr. Viele Kanzleien bieten hier Festpreispakete an, bei denen Sie vor Beauftragung genau wissen, was die Leistung kostet. Das ist der transparenteste Weg für Sie als Mandant.
Alternativ zur Abrechnung nach RVG kann Ihr Anwalt eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Ihnen schließen – etwa ein Pauschalhonorar für überschaubare Fälle oder ein Zeithonorar bei aufwändigen Angelegenheiten. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Besteht keine Vereinbarung, greift das gesetzliche Vergütungsrecht.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Fall gedeckt ist – Ihr Anwalt kann dabei helfen. Haben Sie ein geringes Einkommen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen: Der Staat übernimmt dann die Beratungskosten ganz oder teilweise. Für Gerichtsverfahren gibt es die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO.
Die Rechnung erhalten Sie in der Regel am Ende des Mandats oder nach Abschluss eines konkreten Verfahrensabschnitts. Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig: Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufstellung der abgerechneten Gebühren und Auslagen zu verlangen.
Wichtig zu wissen
Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher sind nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto begrenzt – viele Kanzleien bieten zudem Festpreispakete oder kostenlose Ersteinschätzungen an.
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Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie läuft die Bearbeitung Ihres Falls ab – und wie bleiben Sie informiert?
Sobald das Mandat erteilt und die Vollmacht unterschrieben ist, beginnt der Anwalt mit der Bearbeitung. Er zeigt gegenüber Behörden, Gerichten oder der Gegenseite die Vertretung an und nimmt erste rechtliche Schritte vor – etwa das Anfordern von Akten, das Prüfen von Fristen oder das Verfassen eines ersten Schreibens an die andere Seite.
Ihr Anwalt ist verpflichtet, Sie über alle wesentlichen Vorgänge in Ihrem Fall zu informieren. Er muss Sie über eingegangene Schreiben, wichtige Fristen und den Stand der Verhandlungen auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt aufnehmen – scheuen Sie sich nicht, nachzufragen. Eine vertrauensvolle Kommunikation ist die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Ihr Anwalt unterliegt der strikten Schweigepflicht nach §§ 1, 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Alles, was Sie ihm mitteilen, bleibt vertraulich – auch gegenüber Behörden und Gerichten. Diese Schweigepflicht gilt umfassend für sämtliche Informationen, die Ihnen im Rahmen des Mandats bekannt werden. Sie können also offen sprechen.
Wenn Ihr Fall außergerichtlich gelöst werden soll, verhandelt Ihr Anwalt mit der Gegenseite und unterbreitet Ihnen Einigungsvorschläge zur Entscheidung. Kein Vergleich wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen. Sie behalten die Kontrolle über alle wesentlichen Entscheidungen in Ihrem Fall.
Kommt es zum Gerichtsverfahren, benötigt Ihr Anwalt eine Prozessvollmacht nach §§ 81 ff. ZPO. Diese erlaubt ihm, alle prozessualen Handlungen vorzunehmen: Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Vergleiche abzuschließen und Rechtsmittel einzulegen. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Anwälte ihre Mandanten umfassend und erschöpfend über den Stand des Verfahrens und bestehende Risiken aufklären müssen – etwa BGH, Urteil vom 13.03.2008 – IX ZR 136/07 zur anwaltlichen Hinweispflicht.
Wie endet ein Mandat – und was passiert danach?
Ein Mandat endet, wenn das Ziel erreicht ist: durch eine außergerichtliche Einigung, ein rechtskräftiges Urteil, eine Entscheidung einer Behörde oder eine ausdrückliche Beendigungserklärung beider Seiten. Nach Abschluss erhalten Sie eine Abschlussrechnung, in der sämtliche angefallenen Gebühren und Auslagen aufgeführt sind.
Sie haben das Recht, das Mandat jederzeit zu kündigen und die Vollmacht zu widerrufen – Sie sind nicht dauerhaft an einen Anwalt gebunden. Der Widerruf sollte in der gleichen Form erfolgen, wie die Vollmacht ursprünglich erteilt wurde, also in der Regel schriftlich und direkt an den Anwalt gerichtet. Achten Sie darauf, laufende Fristen nicht zu versäumen, wenn Sie mitten in einem Verfahren wechseln möchten.
Auch der Anwalt kann das Mandat kündigen, allerdings nicht zur Unzeit und nicht so, dass Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. Das folgt aus den allgemeinen Grundsätzen des Dienstvertragsrechts nach § 627 BGB. In der Praxis kündigt ein Anwalt das Mandat etwa dann, wenn ein Interessenkonflikt entsteht oder die Vertrauensbasis nachhaltig gestört ist.
Haben Sie nach Abschluss noch Fragen zur Abrechnung, können Sie von Ihrem Anwalt eine detaillierte Kostenaufstellung verlangen. Sind Sie der Meinung, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist oder die Abrechnung nicht stimmt, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13.03.2008 – IX ZR 136/07 zudem klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine anwaltliche Pflichtverletzung zu Schadensersatz führen kann.
Bewahren Sie alle Unterlagen aus dem Mandat gut auf – Schriftsätze, Urteile, Vergleiche und die Abschlussrechnung. Diese Dokumente können bei späteren Auseinandersetzungen oder für steuerliche Zwecke wichtig sein. Ihr Anwalt ist verpflichtet, Ihre Akte für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, bevor er sie vernichten darf.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die Erstberatung begründet noch kein Mandat – erst wenn Sie den Anwalt ausdrücklich beauftragen, kommt ein rechtswirksamer Anwaltsvertrag nach § 675 BGB zustande.
- Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher sind nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto begrenzt – viele Kanzleien bieten zudem Festpreispakete oder kostenlose Ersteinschätzungen an.
- Mit der Vollmacht ermächtigen Sie Ihren Anwalt, gegenüber Dritten – etwa Behörden, Gerichten oder der Gegenseite – rechtswirksam für Sie zu handeln.
- Sie können ein Mandat jederzeit kündigen und die Vollmacht widerrufen – Sie sind nicht dauerhaft an einen einmal gewählten Anwalt gebunden.
- Der Mandatsabschluss erfolgt entweder durch eine außergerichtliche Einigung, ein Urteil oder eine formelle Beendigungserklärung – danach erhalten Sie eine abschließende Abrechnung.
Ein Anwaltsmandat ist kein undurchdringliches Bürokratie-Labyrinth, sondern ein klar strukturiertes Auftragsverhältnis mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Wenn Sie wissen, dass die Erstberatung unverbindlich ist, die Vollmacht genau das abdeckt, was Sie vereinbaren, und Sie jederzeit kündigen können, verliert der erste Schritt zum Anwalt viel von seiner Einschüchterung. Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig anwaltlich prüfen – viele Probleme lassen sich außergerichtlich lösen, wenn sie rechtzeitig angegangen werden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft – mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.