Sie haben einen Bescheid bekommen, einen Streit mit dem Vermieter oder eine Kündigung auf dem Tisch — und fragen sich: Wie läuft das eigentlich ab, wenn man zum Anwalt geht? Was passiert als erstes, was kostet es, und wie lange dauert das alles? Die Unsicherheit vor dem ersten Anwaltskontakt ist völlig normal, und die meisten Menschen machen diese Erfahrung nur selten im Leben.
Ein Mandat folgt einem klaren Ablauf: Erstanfrage, Erstberatung, Mandatsvertrag, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit, Abrechnung und Abschluss. Jede dieser Phasen hat feste Regeln — für Kosten, Fristen und Ihre Rechte als Mandantin oder Mandant. Wenn Sie diesen Ablauf kennen, verlieren Anwaltsbesuche ihren Schrecken.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen den gesamten Weg von der ersten Anfrage bis zur Aktenübergabe am Ende des Mandats. Er gilt für Privatpersonen in Deutschland, die zum ersten Mal oder nach langer Zeit wieder rechtliche Unterstützung suchen.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung Kosten | Max. 190 € netto (§ 34 RVG, Verbraucher) |
| Vertragsgrundlage | § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) |
| Schweigepflicht | § 43a BRAO – gilt auch nach Mandatsende |
| Unterlagen-Herausgabe | §§ 667, 675 BGB, § 50 BRAO – Pflicht bei Mandatsende |
| Kostenhilfe | Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) oder Beratungshilfe |
Mandatsablauf auf einen Blick
Erster Kontakt und Erstberatung: So läuft der Einstieg ab
Der erste Schritt ist unkompliziert: Sie nehmen formlos Kontakt auf — per Telefon, E-Mail oder Online-Formular. Sie schildern Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Die Kanzlei meldet sich zurück und vereinbart einen Termin für die Erstberatung. Dieser Erstkontakt begründet noch kein Mandatsverhältnis und ist in der Regel kostenfrei.
Die Erstberatung dauert typischerweise 30 bis 60 Minuten. Der Anwalt hört zu, fragt nach und ordnet die Rechtslage ein. Er erklärt Ihnen, welche Optionen Sie haben und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit — zum Beispiel Bescheide, Verträge oder Schriftverkehr. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto präziser fällt die erste Einschätzung aus.
Was darf die Erstberatung kosten?
Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt. Nach § 34 RVG darf der Anwalt für das erste Beratungsgespräch maximal 190 Euro netto berechnen. Werden darüber hinaus umfangreiche Unterlagen geprüft, gilt eine zweite Obergrenze von 250 Euro netto für den gesamten reinen Beratungsauftrag. Für Unternehmer gelten diese Obergrenzen nicht.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Arbeitnehmerin suchte wegen einer Kündigung eine Kanzlei auf. Im Erstgespräch legte sie ihr Kündigungsschreiben und ihren Arbeitsvertrag vor. Der Anwalt gab ihr eine erste Einschätzung, erläuterte mögliche Fristen und nannte die voraussichtlichen Kosten. Nach 45 Minuten verließ sie die Kanzlei mit einem klaren Handlungsplan. Für arbeitsrechtliche Fragen dieser Art finden Sie auf rechtsanwalt24.de eine kostenlose Ersteinschätzung.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Holen Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung möglichst vor dem Erstgespräch ein. Viele Versicherungen übernehmen auch die Erstberatungsgebühr. Das kostet Sie nichts — und erspart Ihnen möglicherweise den gesamten Eigenanteil.
Wenn Sie die Kosten der Erstberatung scheuen, gibt es eine kostenfreie Alternative: Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht allgemein), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei eine erste Einschätzung Ihres Falls. So wissen Sie schon vorher, ob und wie ein Anwalt helfen kann — bevor Sie Geld ausgeben.
Mandatsvertrag und Vollmacht: Was bedeutet das für Sie?
Sobald Sie den Anwalt beauftragen, kommt ein Mandatsvertrag zustande. Rechtlich handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Das bedeutet: Der Anwalt schuldet Ihnen sorgfältige Arbeit — aber keinen bestimmten Ausgang Ihres Falls.
Gleichzeitig unterschreiben Sie eine Vollmacht. Sie ermächtigt den Anwalt, in Ihrem Namen zu handeln: Schreiben zu verfassen, Verhandlungen zu führen oder Sie vor Gericht zu vertreten. Die Vollmacht kann eng gefasst sein — zum Beispiel nur für eine bestimmte Angelegenheit. Oder sie gilt weiter. Lesen Sie das Dokument vor der Unterschrift genau. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Wussten Sie? Sie können den Auftrag begrenzen.
Viele Erstmandanten wissen nicht: Sie müssen keinen Generalauftrag erteilen. Sie können das Mandat auf einen bestimmten Schritt beschränken — zum Beispiel nur auf die Prüfung eines Vertrags oder nur auf eine außergerichtliche Einigung. Sprechen Sie das beim ersten Gespräch offen an.
Ein wichtiger Schutzpunkt: Wenn der Anwaltsvertrag außerhalb der Kanzlei geschlossen wird — etwa rein digital über ein dafür eingerichtetes System — kann das Fernabsatzrecht nach §§ 312 ff. BGB greifen. In diesem Fall haben Sie unter Umständen ein Widerrufsrecht. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie unterschreiben.
Kosten schriftlich festhalten — vor dem ersten Tätigwerden
Vereinbaren Sie die Kostenstruktur schriftlich, bevor der Anwalt für Sie aktiv wird. Viele Kanzleien arbeiten mit Festpreisen für klar umrissene Leistungen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit. Gibt es keinen Festpreis, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihrer Sache ab. Eine klare Vereinbarung vorab schützt vor späteren Überraschungen.
Rechtsschutzversicherung? Erst Deckungszusage einholen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, melden Sie den Fall vor Mandatsbeginn bei Ihrer Versicherung an. Holen Sie die Deckungszusage ein — das kostet nichts und kann Ihren gesamten Eigenanteil sparen. Die Versicherung zahlt dann die Anwaltskosten direkt an die Kanzlei. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung beim Anwalt kostet für Verbraucher gemäß § 34 RVG maximal 190 Euro netto. Dieser gesetzliche Höchstbetrag gilt bundesweit. Er kann nicht überschritten werden. Davon zu unterscheiden ist die kostenlose Ersteinschätzung, die Sie unverbindlich und ohne Mandat zum Beispiel auf rechtsanwalt24.de erhalten.
Was macht der Anwalt außergerichtlich für Sie?
Die meisten Mandate werden außergerichtlich gelöst — ohne Klage, ohne Verhandlung. Der Anwalt schreibt die Gegenseite an, prüft Verträge, verhandelt Einigungen und formuliert Erklärungen in Ihrem Namen. Das ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Konkret sieht das so aus: Der Anwalt sichtet Ihre Unterlagen und recherchiert die Rechtslage. Dann entwirft er Schreiben an Behörden, Vermieter, Arbeitgeber oder Versicherungen und bespricht mit Ihnen jeden Schritt. Für diese Tätigkeit fällt nach dem RVG eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Deren Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit — also dem wirtschaftlichen Wert des Streits. Anders als bei der reinen Erstberatung ist dieser Wert jetzt ausschlaggebend.
Ein Beispiel aus der Praxis: Jemand erhält eine Kündigung und wendet sich an einen Anwalt. Der prüft die Unterlagen, stellt Mängel fest und schreibt die Gegenseite an. Bereits wenige Wochen später gibt es eine außergerichtliche Einigung — ohne ein Gericht zu bemühen. Solche Ergebnisse sind außergerichtlich häufig erreichbar. Für eine kostenlose erste Einschätzung in Ihrem konkreten Fall können Sie sich an rechtsanwalt24.de wenden.
Einigungen immer schriftlich festhalten
Auch wenn die Gegenseite kooperativ ist: Halten Sie jede Einigung schriftlich fest. Der Anwalt entwirft dafür eine Einigungsvereinbarung oder einen Vergleich, den beide Seiten unterschreiben. So ist die Sache verbindlich geregelt — und Sie haben ein Dokument, auf das Sie sich später berufen können.
Scheitert die außergerichtliche Einigung, berät der Anwalt Sie, ob eine Klage sinnvoll ist. Er erklärt die Erfolgsaussichten, die voraussichtlichen Kosten und die Dauer des Verfahrens. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen. Kein seriöser Anwalt drängt Sie zur Klage, wenn die Lage das nicht rechtfertigt.
Wichtig zu wissen: Sie können den Auftrag an Ihren Anwalt von Anfang an eingrenzen. Sie müssen kein Vollmandat erteilen. Möglich ist zum Beispiel, nur einen Vertrag prüfen zu lassen oder nur die außergerichtliche Phase zu beauftragen. Viele Erstmandanten wissen das nicht — dabei ist es völlig üblich.
Wichtig zu wissen: Erfolgspflicht gibt es nicht
Der Anwaltsvertrag ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Das bedeutet: Der Anwalt ist zur sorgfältigen Bearbeitung verpflichtet — nicht aber zu einem bestimmten Ergebnis. Versprechen Sie sich also keine Garantien, und misstrauen Sie Anwälten, die solche machen.
Jetzt den passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden
Sie wissen jetzt, wie ein Mandat abläuft. Der nächste Schritt ist einfach: Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie mit einer unverbindlichen Anfrage — transparent, ohne Kostenfallen.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab — und was kostet es?
Manchmal lässt sich ein Streit nicht außergerichtlich lösen. Dann reicht Ihr Anwalt die Klage oder den Antrag beim zuständigen Gericht ein. Für Streitwerte bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht nach § 78 ZPO. Ihr Anwalt übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite.
Wer trägt die Kosten — und was kommt auf Sie zu?
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren beider Seiten zusammen. Wer gewinnt, bekommt seine Kosten in der Regel von der Gegenseite erstattet. Wer verliert, trägt beide Seiten. Bei einem gemischten Ergebnis werden die Kosten nach dem Verhältnis des Obsiegens aufgeteilt. Das Kostenrisiko ist daher ein wichtiger Faktor, wenn Sie über eine Klage nachdenken.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Holen Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung möglichst vor dem Erstgespräch ein. Viele Versicherungen übernehmen auch die Erstberatungsgebühr. Das kostet Sie nichts — und erspart Ihnen möglicherweise den gesamten Eigenanteil.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: Unterstützung bei knappem Budget
Wer sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten kann, hat unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO. Das Gericht übernimmt dann die Verfahrenskosten vorläufig — der Anwalt wird über die Staatskasse vergütet.
Für außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Sie beantragen diese beim zuständigen Amtsgericht — dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie direkt bei einem Anwalt einlösen können. Ihr Eigenanteil beträgt in der Regel 15 Euro.
Mandat abgeben oder Anwalt wechseln: So funktioniert es
Sie können das Mandat jederzeit abgeben — also den Anwaltsvertrag kündigen. Das regelt § 626 BGB für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und § 627 BGB für die jederzeitige Kündigung, sofern dadurch kein unzeitiger Schaden entsteht. Ihr neuer Anwalt übernimmt die Akte nahtlos.
Informieren Sie Ihren bisherigen Anwalt frühzeitig über einen geplanten Wechsel — damit keine Fristen versäumt werden. Bis ein neuer Anwalt bestellt ist, muss der bisherige seine Vollmacht aufrechterhalten und Zustellungen des Gerichts entgegennehmen und an Sie weiterleiten.
Was passiert, wenn der Anwalt das Mandat niederlegt?
Auch Ihr Anwalt kann das Mandat beenden — nach § 627 BGB grundsätzlich jederzeit, solange kein unzeitiger Schaden für Sie entsteht. In einem laufenden Gerichtsverfahren muss er dabei besonders sorgfältig vorgehen. Sie erhalten dann Ihre Unterlagen zurück und können sich einen neuen Anwalt suchen.
Häufige Fragen zum Gerichtsverfahren und Mandat
- Wie gebe ich ein Mandat ab? Sie kündigen den Anwaltsvertrag formlos — am besten schriftlich. § 626 BGB (wichtiger Grund) oder § 627 BGB (jederzeitige Kündigung) regeln das. Teilen Sie Ihrem Anwalt den Wechsel rechtzeitig mit, damit keine Fristen gerissen werden.
- Was kostet ein Gerichtsverfahren ungefähr? Das hängt vom Streitwert ab. Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Streitwert von 3.000 Euro können Gesamtkosten von mehreren Hundert Euro entstehen — im Verlustfall für beide Seiten.
- Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe? Prozesskostenhilfe gilt für gerichtliche Verfahren. Beratungshilfe deckt außergerichtliche Beratung ab. Beide setzen Bedürftigkeit voraus. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht.
- Kann ich das Mandat auf einen bestimmten Schritt begrenzen? Ja. Sie können zum Beispiel beauftragen, dass Ihr Anwalt nur einen Vertrag prüft oder nur außergerichtlich tätig wird. Sprechen Sie das direkt beim Erstgespräch an.
- Was passiert mit meinen Unterlagen nach Mandatsende? Ihr Anwalt gibt Ihnen alle Originaldokumente zurück. Die Handakte darf er nach den berufsrechtlichen Regelungen für eine bestimmte Frist aufbewahren.
Jetzt den passenden Anwalt finden
Sie wissen jetzt, wie ein Gerichtsverfahren abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen können. Der nächste Schritt: einen Anwalt finden, der zu Ihrem Anliegen passt — mit transparenter Kostenstruktur.
Wie endet ein Mandat — und was passiert mit Ihren Unterlagen?
Ein Mandat kann auf verschiedene Wege enden: durch den erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit, durch einen Vergleich, durch beiderseitige Einigung oder durch Kündigung. In jedem Fall informiert Sie Ihr Anwalt schriftlich über das Ergebnis, erklärt Ihnen die nächsten Schritte und beantwortet Ihre abschließenden Fragen.
Das Mandat abgeben oder kündigen — Ihre Optionen
Möchten Sie das Mandat abgeben — also den Anwaltsvertrag beenden — können Sie das grundsätzlich jederzeit tun. Nach § 627 BGB dürfen Sie den Vertrag ohne besonderen Grund kündigen, solange dadurch kein Schaden für Sie entsteht. Wichtig: Kündigen Sie nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt, zum Beispiel kurz vor einem Gerichtstermin. Auch Ihr Anwalt kann das Mandat niederlegen — er muss Sie dabei jedoch so rechtzeitig informieren, dass Sie einen neuen Anwalt beauftragen können.
Mandat kündigen — so geht das
Kündigen Sie den Anwaltsvertrag immer schriftlich und per E-Mail oder Brief. So haben Sie einen Nachweis. Bitten Sie gleichzeitig um Herausgabe Ihrer Unterlagen. Ihr Anwalt ist verpflichtet, Ihnen diese auszuhändigen — unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt ist.
Ihre Unterlagen nach Mandatsende
Nach Mandatsende haben Sie das Recht, alle Ihre Unterlagen zurückzuerhalten. Die Herausgabepflicht ergibt sich aus §§ 675 Abs. 1, 667 BGB sowie § 50 Abs. 2 und 3 BRAO. Ihr Anwalt muss Ihnen alles aushändigen, was er zur Bearbeitung Ihres Mandats von Ihnen erhalten hat — oder was er in Ihrem Namen erlangt hat. Interne Notizen des Anwalts gehören dagegen nicht dazu, sie sind sein Arbeitsmaterial.
Schweigepflicht gilt auch nach Mandatsende
Alles, was Sie Ihrem Anwalt mitgeteilt haben, bleibt dauerhaft vertraulich. Nach § 43a Abs. 2 BRAO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BORA darf Ihr Anwalt keine Informationen aus dem Mandatsverhältnis weitergeben — weder an Behörden noch an andere Parteien. Das gilt auch dann, wenn das Mandat längst beendet ist. Sie können Ihren Anwalt ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie das möchten — das müssen Sie aber aktiv und schriftlich tun.
Die Abschlussrechnung prüfen
Am Ende des Mandats erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Prüfen Sie diese in Ruhe: Jede Rechnung muss die angefallenen Gebühren nachvollziehbar aufschlüsseln — entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis der individuell vereinbarten Vergütung. Haben Sie Fragen zur Rechnung, können Sie Auskunft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer verlangen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, reicht Ihr Anwalt die Rechnung in der Regel direkt bei der Versicherung ein.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Holen Sie die Deckungszusage Ihrer Versicherung möglichst vor dem Erstgespräch ein. Viele Versicherungen übernehmen auch die Erstberatungsgebühr. Das kostet Sie nichts — und erspart möglicherweise den gesamten Eigenanteil.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die Erstberatung kostet für Verbraucher gemäß § 34 RVG maximal 190 Euro netto — das gilt bundesweit.
- Der Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Ihr Anwalt schuldet sorgfältige Arbeit — aber kein bestimmtes Ergebnis.
- Sie können das Mandat jederzeit abgeben — eine Kündigung ist nach § 627 BGB grundsätzlich jederzeit möglich.
- Nach Mandatsende ist Ihr Anwalt verpflichtet, Ihnen alle Unterlagen herauszugeben (§§ 675, 667 BGB, § 50 BRAO).
- Die Schweigepflicht nach § 43a BRAO gilt auch nach Mandatsende — alles, was Sie mitgeteilt haben, bleibt vertraulich.
- Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
Der Ablauf eines Mandats folgt klaren Regeln — von der Erstanfrage über den Mandatsvertrag und die außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit bis zum Abschluss und der Aktenrückgabe. Wenn Sie diesen Ablauf kennen, können Sie informiert entscheiden, wann und wie Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, was es kostet und welche Rechte Sie dabei haben. Die Schwellenangst vor dem ersten Anwaltskontakt ist verständlich — aber unbegründet, sobald man weiß, was einen erwartet.