Ein Bescheid vom Jobcenter, ein Streit mit dem Vermieter, eine unklare Kündigung — und dann die Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten? Das Beratungshilfegesetz (BerHG) gibt Menschen mit geringem Einkommen eine klare Antwort: Ja, Sie können. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten weitgehend, Sie zahlen in der Regel nur eine Eigenbeteiligung von 15 Euro.
Beratungshilfe ist keine Almosen-Lösung, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. § 1 BerHG stellt sicher, dass finanzielle Engpässe niemanden daran hindern, seine Rechte wahrzunehmen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein — und kann damit zu einem Anwalt seiner Wahl gehen.
Bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben, lohnt sich ein Blick auf die Beratungshilfe. Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie außerdem eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Situation — das ist etwas anderes als die kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG (maximal 190 Euro netto). Für Unternehmensrechtsfragen steht firmenanwalt24.de bereit.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 1 ff. BerHG, § 44 RVG |
| Eigenbeteiligung | 15 Euro (kann erlassen werden) |
| Einkommensgrenze | Einsetzbares Einkommen unter 20 Euro/Monat nach Freibeträgen |
| Antragsstelle | Amtsgericht am Wohnsitz (Rechtsantragsstelle) |
| Nachträglicher Antrag | Möglich, aber nur innerhalb von 4 Wochen nach Beratungsbeginn (§ 6 Abs. 2 BerHG) |
Beratungshilfe auf einen Blick
Was ist Beratungshilfe und wer steckt dahinter?
Beratungshilfe ist staatlich finanzierte Rechtsberatung. Sie richtet sich an Menschen, die sich eine normale Anwaltsberatung nicht leisten können. Grundlage ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es soll allen Bürgern den gleichen Zugang zum Recht sichern – unabhängig vom Einkommen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Beratung und Vertretung. Beratungshilfe umfasst laut § 2 Abs. 1 BerHG das Gespräch mit dem Anwalt. Sie umfasst aber auch mehr: Briefe an die Gegenseite, Verhandlungen, Schriftsätze. Eine Vertretung wird nötig, wenn Sie Ihre Rechte nach der Beratung nicht allein durchsetzen können – etwa weil der Fall zu komplex ist.
Beratungshilfe vs. Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe endet dort, wo ein Gerichtsverfahren beginnt. Läuft bereits eine Klage oder ein förmliches Verfahren, greift stattdessen Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) – in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe. Beide Instrumente ergänzen sich, überschneiden sich aber nicht.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt. Diesen können nach § 3 BerHG nicht nur Rechtsanwälte einlösen. Auch Rechtsbeistände mit Kammermitgliedschaft sowie in bestimmten Bereichen Steuerberater und Rentenberater dürfen Beratungshilfe leisten. Manchmal reicht schon eine einfache Auskunft direkt beim Amtsgericht, um Ihr Anliegen zu klären.
Sonderfall Hamburg und Bremen
In Hamburg und Bremen gibt es keine klassische Beratungshilfe. Stattdessen greift dort die öffentliche Rechtsberatung nach § 12 BerHG. Wenn Sie in einer dieser Städte wohnen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Beratungsstelle statt an das Amtsgericht.
Beratungshilfe: Wer hat Anspruch – und welche Einkommensgrenze gilt?
Anspruch auf Beratungshilfe haben Sie, wenn Sie eine Rechtsberatung finanziell nicht selbst tragen können. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt. Damit zahlen Sie beim Anwalt nur noch eine geringe Eigenbeteiligung.
Die entscheidende Zahl: Bleiben nach Abzug aller Freibeträge weniger als 20 Euro monatlich übrig, besteht in der Regel Anspruch. Beziehen Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, gilt diese Voraussetzung meist automatisch als erfüllt.
Bei der Berechnung werden bestimmte Ausgaben abgezogen: Werbungskosten, Miete, Unterhaltszahlungen sowie Freibeträge für Sie selbst und für Personen, die in Ihrem Haushalt leben und die Sie unterhalten. Die genauen Freibeträge legt das Bundesministerium der Justiz jährlich neu fest – aktuell mit der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026, gültig seit dem 1. Januar 2026. Diese Werte gelten auch für die Bedürftigkeitsprüfung bei der Beratungshilfe.
| Einkommensfaktor | Wirkung auf Ihren Anspruch |
|---|---|
| Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen | Bedürftigkeit gilt meist automatisch als nachgewiesen |
| Einsetzbares Einkommen unter 20 Euro/Monat | Anspruch besteht in der Regel |
| Miete, Unterhalt, Werbungskosten | Werden vom Einkommen abgezogen |
| Freibetrag für Sie und unterhaltsberechtigte Haushaltsmitglieder | Erhöht Ihren anrechnungsfreien Betrag |
Vereinfachte Übersicht zur Einkommensprüfung bei der Beratungshilfe
Zwei weitere Voraussetzungen prüft das Amtsgericht zusätzlich. Erstens: Es darf keine andere zumutbare Hilfe geben. Sind Sie zum Beispiel Mitglied in einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft, müssen Sie sich zuerst dort beraten lassen – das schließt Beratungshilfe meist aus. Zweitens: Ihr Anliegen darf nicht mutwillig sein, also nicht offensichtlich aussichtslos oder übertrieben.
Keine Beratungshilfe gibt es, wenn in derselben Sache bereits ein Gerichtsverfahren läuft oder gelaufen ist. Auch bei ausländischem Recht ohne Bezug zu Deutschland ist sie ausgeschlossen (§ 2 Abs. 3 BerHG). In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren deckt Beratungshilfe nur die Beratung ab, nicht die Vertretung nach außen (§ 2 Abs. 2 BerHG).
Sonderfall Hamburg und Bremen
In Hamburg und Bremen läuft die Unterstützung nicht über Beratungshilfe, sondern über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle. Wenn Sie dort wohnen, wenden Sie sich direkt an diese Stelle statt an das Amtsgericht.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine alleinerziehende Mutter aus Hamburg-Altona erhielt einen Bescheid vom Jobcenter – ihr Bürgergeld wurde spürbar gekürzt. Weil sie Bürgergeld bezog, war ihre Bedürftigkeit sofort klar. Der Antrag auf Beratungshilfe wurde bewilligt. Mit dem Berechtigungsschein ging sie zu einem Anwalt, der den Widerspruch nach § 83 SGG für sie formulierte. Ihre Gesamtkosten: 15 Euro.
Praxis-Tipp
Beratungshilfe nach § 1 BerHG deckt die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung für Menschen mit geringem Einkommen. Sie zahlen dabei nur 15 Euro Eigenbeteiligung an den Anwalt.
Wie lange gilt der Beratungshilfeschein?
Der Beratungshilfeschein hat kein festes Ablaufdatum. Reichen Sie ihn dennoch möglichst zügig, am besten innerhalb weniger Wochen, beim Anwalt ein, damit er noch aktuell zu Ihrem Anliegen passt.
Beratungshilfe beantragen: So kommen Sie Schritt für Schritt zum Berechtigungsschein
In wenigen Schritten zum Beratungshilfeschein
- 1Amtsgericht am Wohnort aufsuchen: Stellen Sie den Antrag bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts an Ihrem Hauptwohnsitz (§ 4 Abs. 1 BerHG). Mündlich vor Ort, schriftlich oder online über service.justiz.de.
- 2Unterlagen mitbringen: Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise (Gehalt, Bürgergeld, Rente), Belege zu laufenden Kosten und Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem, etwa ein Schreiben der Gegenseite.
- 3Berechtigungsschein erhalten: Bei mündlicher Antragstellung entscheidet das Amtsgericht oft sofort. Mit vollständigen Unterlagen geht es schneller.
- 4Anwalt aufsuchen und Schein vorlegen: Sie wählen einen Anwalt frei aus und übergeben ihm den Schein im Original. Er rechnet direkt mit der Landeskasse ab.
Der mündliche Antrag direkt am Amtsgericht gilt als unkompliziertester Weg. Denn dort entscheidet man oft sofort über die Bewilligung.
Vollständige Unterlagen sparen Zeit
Wer alle Belege gleich mitbringt, vermeidet Rückfragen. Das beschleunigt die Entscheidung spürbar.
Manche Kanzleien beantragen den Beratungsschein für den Anwalt auch nachträglich für Sie. Das geht laut § 6 Abs. 2 BerHG nur innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratung. Dabei tragen Sie ein Risiko: Lehnt das Amtsgericht ab, zahlen Sie die Anwaltskosten selbst. Sicherer ist es, den Schein vor dem Anwaltsgespräch zu besorgen.
Ihre Eigenbeteiligung beträgt in der Regel 15 Euro gemäß § 44 RVG. In Ausnahmefällen kann sie erlassen werden. Lehnt das Amtsgericht Ihren Antrag ab, können Sie Erinnerung nach § 7 BerHG einlegen. Darüber entscheidet dann ein Richter.
Wer hat Anspruch?
Bleiben nach Abzug aller Freibeträge weniger als 20 Euro einsetzbares Einkommen übrig, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger sind in der Regel automatisch berechtigt.
Häufige Fragen zur Beratungshilfe
- Wie lange ist ein Beratungshilfeschein gültig? Ein festes Verfallsdatum gibt es nicht. Reichen Sie ihn aber zügig ein, am besten innerhalb von vier Wochen nach Ausstellung.
- In Hamburg und Bremen gibt es die Beratungshilfe nicht in dieser Form – dort greift die Öffentliche Rechtsberatung. Fragen Sie dort direkt bei der zuständigen Stelle nach.
- Auch mit laufendem Verfahren können Sie noch nachträglich einen Schein beantragen, wenn Sie die Vier-Wochen-Frist einhalten.
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Ob Beratungshilfe, Festpreis-Mandat oder Erstberatung: Finden Sie jetzt den Anwalt, der zu Ihrer Situation passt — klar in den Kosten, verständlich im Ablauf.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Für welche Rechtsgebiete gilt der Beratungsschein?
Die Beratungshilfe gilt gemäß § 2 Abs. 2 BerHG in fast allen Rechtsangelegenheiten. Das ist deutlich breiter, als viele denken.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt. Abgedeckt sind: Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen zu Miete, Scheidung, Unterhalt, Verkehrsunfällen, Bürgergeld-Bescheiden, BAföG oder einer Kündigung? Dann gehen Sie mit dem Beratungsschein zum Anwalt. Sie zahlen nur 15 Euro selbst.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter erhält eine fristlose Kündigung. Er glaubt, der Vermieter hat die Fristen nicht eingehalten. Da er Bürgergeld bezieht, beantragt er beim Amtsgericht den Beratungsschein. Der Anwalt prüft die Kündigung und schreibt einen Widerspruch. Kosten für den Mieter: 15 Euro. Für tiefergehende Mietrechtsfragen finden Sie weitere Informationen bei Advofleet Rechtsanwalt24.
Wo gelten Einschränkungen?
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es eine wichtige Grenze. Der Beratungsschein deckt nur das Beratungsgespräch ab. Eine außergerichtliche Vertretung ist damit nicht möglich. Wer im Strafverfahren umfassend vertreten werden möchte, braucht eine Pflichtverteidigerbeiordnung nach §§ 140 ff. StPO. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren tragen Sie die Vertretungskosten meist selbst, solange kein Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht.
Widerspruch gegen Behördenbescheide: ein häufiger Anwendungsfall
Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsbescheide gehören zu den häufigsten Fällen der Beratungshilfe. Sie laufen außergerichtlich ab und fallen vollständig unter § 2 Abs. 1 S. 1 BerHG. Der Anwalt berät nicht nur. Er formuliert auch den Widerspruch und übernimmt die Korrespondenz mit der Behörde.
Geht die Sache später vor Gericht, endet die Beratungshilfe. Dann beginnt das Terrain der Prozesskostenhilfe — ein verwandtes, aber eigenständiges Instrument.
Gilt der Beratungsschein auch bei Auslandsbezug?
Ein häufiges Missverständnis: Beratungshilfe gilt grundsätzlich nicht, wenn ausschließlich ausländisches Recht gilt und kein Bezug zu Deutschland besteht. Wohnen Sie hier und hat Ihr Fall trotzdem Auslandsbezug, ist Beratungshilfe im Einzelfall dennoch möglich. Fragen Sie an der Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts nach.
Beratungsschein oder Berechtigungsschein — was ist der Unterschied?
Im Gesetz heißt das Dokument 'Berechtigungsschein'. Im Alltag sagen die meisten Menschen 'Beratungsschein'. Gemeint ist dasselbe: das Dokument vom Amtsgericht, das Sie beim Anwalt vorlegen.
Wie lange ist der Beratungsschein gültig?
Der Beratungsschein hat kein festes gesetzliches Verfallsdatum. Reichen Sie ihn trotzdem zügig beim Anwalt ein — am besten innerhalb weniger Wochen nach der Ausstellung.
Beratungsschein, Rechtsschutzversicherung oder Erstberatung: Was passt wann?
Beratungshilfe passt, wenn Sie wenig Einkommen haben und noch kein Gerichtsverfahren läuft. Sie beantragen dafür beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Anwalt. Offiziell heißt er Berechtigungsschein. Beratungshilfe ersetzt keine Rechtsschutzversicherung. Sie ist das staatliche Angebot für Menschen ohne Versicherungsschutz. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bekommt in der Regel keine Beratungshilfe. Der Grund: Es gibt bereits eine zumutbare Alternative. Das schließt § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ausdrücklich aus.
Die klassische Erstberatung nach § 34 RVG kostet maximal 190 Euro netto. Das gilt unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie ist sinnvoll, wenn Sie über der Einkommensgrenze für Beratungshilfe liegen, aber noch kein Vollmandat wollen. Sie zahlen einen festen Betrag und erhalten dafür eine erste, qualifizierte Einschätzung. Der BGH hat klargestellt: Auch am Telefon oder per E-Mail kann ein vollwertiger Anwaltsvertrag entstehen. Für Sie heißt das: Ein Mandat besteht erst, wenn Sie und der Anwalt sich ausdrücklich einig sind. Das bloße Warten auf eine Deckungszusage reicht dafür nicht.
Beratungsschein oder Erstberatung — ein kurzer Überblick
Beratungsschein (Beratungshilfe): Sie zahlen 15 Euro, den Rest übernimmt der Staat — nur für Menschen mit geringem Einkommen, außergerichtlich. Erstberatung nach § 34 RVG: maximal 190 Euro netto, für alle, unabhängig vom Einkommen — sinnvoll für eine erste qualifizierte Einschätzung ohne Vollmandat.
Von der kostenpflichtigen Erstberatung unterscheidet sich die kostenlose Ersteinschätzung. Diese gibt es unverbindlich und ohne Mandat auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatzrecht) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht). Sie kostet nichts und bindet Sie zu nichts. Sie hilft Ihnen einzuschätzen, welche Beratungsform zu Ihrem Fall passt: Beratungsschein, kostenpflichtige Erstberatung oder Vollmandat.
Drei Wege zur Anwaltsberatung im Überblick
Beratungsschein (Beratungshilfe)
- Für Menschen mit geringem Einkommen
- Eigenbeteiligung: 15 Euro
- Beantragung beim Amtsgericht
- Nur außergerichtlich
- Fast alle Rechtsgebiete möglich
Erstberatung § 34 RVG
- Für alle — unabhängig vom Einkommen
- Maximal 190 Euro netto
- Direkt beim Anwalt vereinbaren
- Außergerichtlich, kein Vollmandat
- Fester, gedeckelter Preis
Kostenlose Ersteinschätzung
- Für alle — kein Antrag nötig
- Kostenlos und unverbindlich
- Über die Schwesterportale
- Kein Mandat, kein Risiko
- Hilft bei der Orientierung
Beratungshilfeschein: Einkommensgrenze und Voraussetzungen
- Beratungshilfe nach § 1 BerHG deckt die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung für Menschen mit geringem Einkommen. Sie zahlen dabei nur 15 Euro Eigenbeteiligung an den Anwalt.
- Anspruch besteht, wenn nach Abzug aller Freibeträge weniger als 20 Euro einsetzbares Einkommen bleiben. Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger sind meist automatisch anspruchsberechtigt.
- Den Beratungsschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts — mündlich, schriftlich oder online über service.justiz.de.
- Der Schein gilt für fast alle Rechtsgebiete außergerichtlich: Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht. In Strafsachen ist nur Beratung möglich, keine Vertretung.
- Ein gesetzliches Verfallsdatum gibt es nicht. Reichen Sie den Schein aber zügig ein, am besten innerhalb von vier Wochen nach Ausstellung.
- Kommt es zum Gerichtsverfahren, greift der Beratungsschein nicht mehr. Dann brauchen Sie stattdessen Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO.
- In Hamburg und Bremen gibt es keine Beratungshilfe nach BerHG. Dort läuft die Unterstützung über die Öffentliche Rechtsberatung — fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle vor Ort nach.
So gehen Sie jetzt vor
Schritt 1: Prüfen Sie kurz, ob Ihr Einkommen unter der Grenze liegt — ein Bürgergeld- oder Sozialhilfebescheid reicht als Nachweis. Schritt 2: Gehen Sie zur Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts und holen Sie Ihren Beratungsschein. Bringen Sie Personalausweis, Einkommensnachweis und Unterlagen zu Ihrem Rechtsproblem mit. Schritt 3: Noch unsicher, ob Ihr Fall überhaupt einen Anwalt braucht? Auf rechtsanwalt24.de erhalten Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung — ohne Mandat und ohne Risiko.
Häufige Fragen zu Beratungshilfe und Beratungs
Beratungshilfe ist keine Ausnahme für Extremfälle, sondern ein alltagstaugliches Instrument für alle, die finanzielle Engpässe haben und trotzdem ihre Rechte durchsetzen wollen. Entscheidend ist, dass Sie den Berechtigungsschein möglichst vor dem ersten Anwaltsgespräch beim zuständigen Amtsgericht beantragen — das gibt Ihnen Planungssicherheit und verhindert unerwartete Kosten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt, lohnt sich ein kurzes Gespräch am Amtsgericht oder eine unverbindliche Ersteinschätzung auf rechtsanwalt24.de, bevor Sie formelle Schritte einleiten.