Sie haben Post vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder einen Streit mit dem Arbeitgeber – und fragen sich, ob das ein Fall für einen Anwalt ist und was das Gespräch kosten wird. Diese Unsicherheit ist völlig normal. Die meisten Menschen, die zum ersten Mal eine Kanzlei aufsuchen, wissen weder, wie lange der Termin dauert, noch was sie genau erwartet.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was bei einer anwaltlichen Erstberatung passiert, wie lange sie in der Praxis dauert, was der Gesetzgeber an Kosten erlaubt – und welche einfachen Vorbereitungsschritte dafür sorgen, dass Sie in einer Stunde so viel Klarheit wie möglich gewinnen.
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| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Typische Dauer | 30–60 Minuten, bei komplexen Fällen bis 90 Minuten |
| Kosten (Verbraucher) | max. 190 € netto (§ 34 RVG), zzgl. 19 % MwSt. + max. 20 € Pauschale |
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) |
| Beratungshilfe | Eigenanteil max. 15 € (Berechtigungsschein beim Amtsgericht) |
| Anrechnung bei Mandat | Erstberatungsgebühr wird häufig auf Folgekosten angerechnet |
Auf einen Blick: Erstberatung beim Anwalt
Was ist eine Erstberatung beim Anwalt – und was kostet das Erstgespräch wirklich?
Eine Erstberatung – oft auch Erstgespräch genannt – ist eine pauschale Einstiegsberatung beim Anwalt. Sie dauert meist 30 bis 60 Minuten. Für Verbraucher kostet sie maximal 190 Euro netto nach § 34 RVG, also rund 226 Euro brutto zzgl. Auslagen. In diesem Gespräch verschafft sich der Anwalt ein erstes Bild Ihres Falls und zeigt Ihnen mögliche nächste Schritte auf.
Der Anwalt muss dafür noch nicht alles bis ins letzte Detail recherchiert haben. Er benennt die wesentlichen rechtlichen Punkte und ordnet Ihre Situation ein. Eine abschließende Bewertung aller Erfolgsaussichten gehört noch nicht dazu.
§ 34 RVG unterscheidet ausdrücklich zwischen dem ersten Beratungsgespräch und einer weitergehenden Beratung. Zur Erstberatung gehört keine schriftliche Zusammenfassung. Auch ein umfangreicher Schriftsatz ist nicht enthalten. Eine vollständige Prüfung aller Erfolgsaussichten fällt ebenfalls nicht darunter. Briefe an die Gegenseite, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder die Prüfung einer kompletten Vertragsakte gehören ebenso wenig zur Erstberatung. Diese Leistungen werden separat abgerechnet.
Das bekommen Sie in jedem Fall
Nach dem Gespräch haben Sie eine erste Einschätzung Ihrer Rechtslage. Dazu gehören ein Überblick über realistische nächste Schritte, Hinweise auf laufende Fristen und eine Kostenperspektive für das weitere Vorgehen. Ob Ihr Fall außergerichtlich oder gerichtlich weiterläuft, entscheiden Sie danach selbst.
Ein typisches Beispiel: Jemand erhält einen Bescheid über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld. Er weiß nicht, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. In einem Erstgespräch von rund 40 Minuten prüft der Anwalt die Berechnungsgrundlage der Behörde. Er stellt fest, ob sich die Berechnung angreifen lässt und ob die Widerspruchsfrist noch läuft. Die Mandantin kann danach gezielt handeln – ganz ohne vorheriges Gutachten.
Auch ein telefonisches oder ein Video-Erstgespräch gilt nach § 34 RVG als vollwertige Erstberatung. Voraussetzung ist ein wechselseitiger mündlicher Austausch. Eine reine E-Mail-Korrespondenz zählt dagegen nicht als gesetzliche Erstberatung. Sie wird anders abgerechnet.
Erstberatungsgebühr ist nicht gleich Gerichtskosten
Die Erstberatungsgebühr (maximal 190 Euro netto, rund 226 Euro brutto) betrifft nur das Erstgespräch mit dem Anwalt. Gerichtskosten sind davon unabhängig. Sie fallen erst an, wenn tatsächlich eine Klage eingereicht wird, und richten sich nach dem Streitwert. Beide Kostenarten sollten Sie nicht verwechseln.
Erstberatung: Was ist enthalten – und was nicht?
Enthalten
- Erste Einschätzung Ihrer Rechtslage
- Überblick über mögliche nächste Schritte
- Hinweise auf laufende Fristen
- Kostenperspektive für das weitere Vorgehen
- Telefonisch oder per Video möglich (§ 34 RVG)
Nicht enthalten
- Schriftliche Zusammenfassung oder Gutachten
- Briefe oder Schriftsätze an die Gegenseite
- Vollständige Vertragsanalyse
- Einleitung eines Gerichtsverfahrens
- Reine E-Mail-Kommunikation ohne mündlichen Austausch
Häufige Fragen zur anwaltlichen Erstberatung
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt? Für Verbraucher maximal 190 Euro netto nach § 34 RVG, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
- Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Anwalt? Meist 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang des Anliegens.
- Gilt die 190-Euro-Grenze auch für Unternehmen? Nein, die Kappungsgrenze nach § 34 RVG gilt nur für Verbraucher. Selbstständige und Gewerbetreibende vereinbaren die Erstberatungsgebühr frei mit dem Anwalt.
Klarheit über die Kosten der weiteren Vertretung
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Wie lange dauert das Erstgespräch beim Anwalt?
Kurz gesagt: Ein Erstgespräch beim Anwalt – auch Erstberatung genannt – dauert meist 30 bis 60 Minuten. Für Verbraucher kostet es maximal 190 Euro netto nach § 34 RVG. Eine gesetzliche Zeitvorgabe für das Beratungsgespräch gibt es nicht. § 34 RVG regelt nur den Kostenrahmen, nicht die Dauer.
Bei komplexeren Sachverhalten kann das Gespräch auch 90 Minuten dauern. Das betrifft zum Beispiel Familienrecht oder Erbrecht, oder Fälle mit viel Schriftverkehr. Drei Dinge bestimmen die tatsächliche Dauer: die Komplexität Ihres Falls, Ihre Vorbereitung und der Arbeitsstil der Kanzlei.
Ein einfacher Fall – etwa die Frage, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollten – lässt sich oft in 20 bis 30 Minuten klären. Voraussetzung: Sie haben alle Unterlagen dabei. Ein familienrechtlicher Konflikt mit mehreren Streitpunkten braucht dagegen häufig ein volles Erstgespräch von 60 bis 90 Minuten.
Wichtig zur Abrechnung
Die Erstberatungsgebühr ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt – unabhängig von der Gesprächsdauer. Der Anwalt darf nach § 34 RVG nie mehr als 190 Euro netto verlangen, auch wenn das Gespräch länger als eine Stunde dauert. Umgekehrt kann auch ein kurzes Gespräch von 15 Minuten die volle Gebühr auslösen, wenn dabei eine vollständige Beratung stattgefunden hat.
Erstberatungsgebühr ist keine Gerichtskosten
Verwechseln Sie die Erstberatungsgebühr nicht mit Gerichtskosten. Gerichtskosten fallen erst an, wenn tatsächlich eine Klage eingereicht wird. Sie richten sich nach dem Streitwert und haben mit der Erstberatung nichts zu tun.
Mit guter Vorbereitung nutzen Sie das Beratungsgespräch optimal. Schreiben Sie vorher auf: Wann ist was passiert? Welche Schreiben gibt es? Wer ist beteiligt? Je klarer Sie Ihren Fall schildern, desto mehr Zeit bleibt für die rechtliche Einschätzung – und für Ihre Fragen. Gut zu wissen: Auch gegenüber einer Begleitperson gilt die anwaltliche Schweigepflicht nur dann, wenn sie ausdrücklich entbunden wurde.
Ein typisches Beispiel: Sie erhalten einen Bescheid über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld und wissen nicht, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. In einer Erstberatung von rund 40 Minuten kann ein Anwalt die Berechnungsgrundlage der Behörde prüfen. Er schätzt ein, ob noch eine Widerspruchsfrist läuft und wie die Erfolgsaussichten stehen.
Praxis-Tipp
Ein anwaltliches Erstgespräch dauert in der Praxis meist 30 bis 60 Minuten – bei komplexen Fällen bis zu 90 Minuten. Mit guter Vorbereitung holen Sie das Maximum aus der verfügbaren Zeit heraus.
Häufige Fragen zur Dauer des Erstgesprächs
- Wie lange dauert eine Erstberatung beim Anwalt? Meist 30 bis 60 Minuten, bei komplexen Fällen bis zu 90 Minuten.
- Kostet ein längeres Gespräch automatisch mehr? Nein – die Gebühr ist für Verbraucher auf maximal 190 Euro netto gedeckelt, unabhängig von der Dauer.
- Wie bereite ich mich am besten vor? Bringen Sie alle Unterlagen mit und notieren Sie sich vorab die wichtigsten Fragen und Ereignisse in zeitlicher Reihenfolge.
Klarheit über die Kosten der weiteren Vertretung
Nach der Erstberatung stellt sich oft die Frage: Was kostet die weitere Vertretung? Auf advofleet.de finden Sie Festpreis-Angebote, bei denen Sie vorab genau wissen, was die Beauftragung kostet – ohne Stundensätze.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt? (max. 190 € netto nach § 34 RVG)
Gesetzliche Kostenobergrenze für Verbraucher
Für ein Erstgespräch – auch Erstberatung genannt – gilt nach § 34 RVG ein Höchstbetrag: 190 Euro netto. Mehr darf kein Anwalt verlangen, sofern Sie keine abweichende Vergütungsvereinbarung unterschrieben haben.
Sie fragen sich, was ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet? Kurz gesagt: Ein Erstgespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten. Für Verbraucher kostet es maximal 190 Euro netto. Diese Grenze gilt bundesweit und für jedes Rechtsgebiet.
Diese Obergrenze gilt für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB – also für Privatpersonen. Nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG darf die Erstberatungsgebühr 190 Euro netto nicht übersteigen. Hinzu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer und eine mögliche Kommunikationspauschale von bis zu 20 Euro (Nr. 7002 VV RVG). Insgesamt zahlen Sie damit maximal rund 249 bis 250 Euro brutto.
Für Selbstständige gilt diese Grenze nicht
Die Kappungsgrenze von 190 Euro gilt nur für Verbraucher. Sind Sie selbstständig oder gewerblich tätig und geht es um eine berufliche Angelegenheit, kann der Anwalt für die Erstberatung ein höheres Honorar vereinbaren. Fragen Sie in diesem Fall vorab konkret nach den Kosten.
Häufige Fragen zur Erstberatung
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt? Maximal 190 Euro netto, zuzüglich Mehrwertsteuer und einer möglichen Auslagenpauschale. Brutto sind das rund 249 bis 250 Euro.
- Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Anwalt? In der Regel 30 bis 60 Minuten.
- Gilt die Kostengrenze für jedes Rechtsgebiet? Ja, sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Wer zahlt, wenn Sie die Erstberatung nicht bezahlen können?
Können Sie die Kosten für ein anwaltliches Erstgespräch nicht aufbringen? Dann gibt es staatliche Unterstützung. Sie stellen dafür beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe.
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Den legen Sie dem Anwalt vor dem Termin vor. Die Kanzlei rechnet dann direkt mit dem Staat ab. Sie zahlen nur eine Eigenbeteiligung von maximal 15 Euro. In Härtefällen kann der Anwalt sogar darauf verzichten.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) deckt nur die außergerichtliche Beratung ab. Sobald ein Gerichtsverfahren beginnt, greift stattdessen die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Sie ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen, einen Prozess zu führen, ohne die Kosten vorab zu tragen.
| Merkmal | Beratungshilfe | Prozesskostenhilfe |
|---|---|---|
| Gilt für | Außergerichtliche Beratung | Gerichtsverfahren |
| Eigenanteil | Max. 15 Euro (oder Erlass) | Abhängig vom Einkommen, ggf. Raten |
| Antragsort | Amtsgericht (Wohnort) | Prozessgericht |
| Rechtsgrundlage | Beratungshilfegesetz (BerHG) | §§ 114 ff. ZPO |
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe im Vergleich
Es gibt weitere kostengünstige Wege zu erster Orientierung. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, beraten Sie viele Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos. Mitglieder eines Mietervereins erhalten ähnliche Unterstützung bei mietrechtlichen Themen. Diese Angebote ersetzen keine individuelle Kanzleiberatung. Als erste Einordnung sind sie aber wertvoll.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Anliegen überhaupt eine bezahlte Erstberatung rechtfertigt? Dann nutzen Sie zunächst die kostenlosen Ersteinschätzungen von Advofleet Rechtsanwalt24, Advofleet Kitaplatzklage oder Advofleet Firmenanwalt24. Diese unverbindlichen Einschätzungen zeigen Ihnen, wie groß Ihr Problem tatsächlich ist – bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Beratung entscheiden.
Erstberatung und Gerichtskosten sind zwei Paar Schuhe
Die Erstberatungsgebühr (maximal 190 Euro netto, brutto etwa 226 Euro zzgl. Auslagenpauschale) ist unabhängig von späteren Gerichtskosten. Gerichtskosten fallen erst an, wenn tatsächlich Klage eingereicht wird, und richten sich nach dem Streitwert.
Klarheit über die Kosten der weiteren Vertretung
Wenn Sie nach dem Erstgespräch wissen möchten, was eine Beauftragung kostet: Auf advofleet.de finden Sie Festpreis-Angebote mit klaren Kosten vor Mandatsbeginn.
So bereiten Sie sich auf die Erstberatung beim Anwalt vor – und holen das Maximum heraus
Anwältinnen und Anwälte nennen den ersten Termin oft Erstberatung. Im Alltag sprechen die meisten Menschen vom Erstgespräch. Gemeint ist dasselbe: Ihr erster Kontakt mit dem Anwalt zu Ihrem Fall.
Je strukturierter Sie erscheinen, desto mehr Beratungstiefe bekommen Sie für Ihr Geld. Ihr Anwalt braucht zunächst einen klaren Überblick über den Sachverhalt. Was ein solches Beratungsgespräch beim Anwalt an Kosten verursacht, hängt auch davon ab, wie viel Zeit für Rückfragen verloren geht. Je weniger Zeit dafür nötig ist, desto früher kommt die eigentliche rechtliche Einschätzung.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Verträge, Bescheide, Schriftwechsel mit der Gegenseite, E-Mails, Fotos und Zeugenangaben. Erstellen Sie zusätzlich eine kurze Chronologie – am besten auf einer DIN-A4-Seite. Wann ist was passiert? Wer hat was gesagt oder geschrieben? Diese Übersicht spart in der Praxis zehn bis zwanzig Minuten Sachverhaltsaufnahme. Die gewonnene Zeit gehört dann Ihren Fragen.
Notieren Sie Ihre Fragen schon vorher. Was wollen Sie am Ende des Gesprächs wissen? Typisch sind diese Fragen: Habe ich einen Anspruch – oder stehe ich in der Pflicht? Welche Fristen laufen? Was würde eine vollständige Vertretung kosten, und gibt es eine günstigere Alternative? Mit einer Liste vergessen Sie nichts Wichtiges.
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ihr Anwalt muss nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Ihre Identität prüfen. Falls vorhanden: Bringen Sie auch Ihre Rechtsschutzpolice und eine bereits eingeholte Deckungszusage mit Schadennummer mit. So klärt die Kanzlei die Abrechnung sofort – Sie müssen nichts vorstrecken.
Wenn Sie sich unsicher fühlen, nehmen Sie ruhig eine Vertrauensperson mit. Sie kann Notizen machen und Ihnen helfen, das Gespräch danach zu rekapitulieren. Anwältinnen und Anwälte begrüßen das meist: Eine gut vorbereitete Mandantschaft erleichtert die Arbeit auf beiden Seiten. Gut zu wissen: Die anwaltliche Schweigepflicht gilt gegenüber Ihrer Begleitung nur, wenn Sie diese ausdrücklich entbunden haben oder die Person als Gehilfe am Mandat beteiligt ist.
Ihre Checkliste für das Erstgespräch beim Anwalt
Was Sie vorbereiten – auf einen Blick
Das nehme ich mit
- Personalausweis oder Reisepass (Pflicht nach GwG)
- Alle relevanten Unterlagen: Verträge, Bescheide, E-Mails, Fotos
- Kurze Chronologie der Ereignisse (eine DIN-A4-Seite genügt)
- Rechtsschutzpolice und Deckungszusage mit Schadennummer (falls vorhanden)
- Vertrauensperson als Unterstützung (optional, aber hilfreich)
Das frage ich
- Habe ich einen Anspruch – oder stehe ich in der Pflicht?
- Welche Fristen laufen, und wann müsste ich handeln?
- Was kostet eine vollständige Vertretung – und gibt es Alternativen?
- Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Anwaltskosten angerechnet?
- Gibt es einen Festpreis für meinen Fall?
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt? Dauer und Kosten im Überblick
Ein Erstgespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten, bei komplexen Fällen bis zu 90 Minuten. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf ein Anwalt höchstens 190 Euro netto verlangen, solange keine abweichende Vergütungsvereinbarung besteht. Zusätzlich fällt meist eine kleine Auslagenpauschale an. Brutto und mit Auslagen liegen Sie damit meist im Bereich von rund 220 bis 250 Euro. Mit einem Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht zahlen Sie dagegen nur einen Eigenanteil von maximal 15 Euro. Für Selbstständige und Gewerbetreibende gilt die 190-Euro-Grenze nicht – hier gelten die individuell vereinbarten Sätze. Erteilen Sie nach dem Gespräch ein Mandat, rechnen viele Kanzleien die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten an – Sie zahlen also nicht doppelt.
Häufige Fragen zur anwaltlichen Erstberatung
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt? Für Verbraucher höchstens 190 Euro netto nach § 34 RVG, zuzüglich Auslagen. Mit Beratungshilfeschein oft nur 15 Euro Eigenanteil.
- Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Anwalt? Meist 30 bis 60 Minuten, bei umfangreicheren Fällen bis zu 90 Minuten.
- Wird die Erstberatungsgebühr angerechnet, wenn ich den Anwalt beauftrage? In vielen Kanzleien ja – dann zahlen Sie die Gebühr nicht doppelt.
Passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden
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Der erste Anwaltstermin ist kein Verhör und kein Vertragsabschluss. Er ist ein strukturiertes Gespräch, in dem Sie Klarheit über Ihre rechtliche Lage gewinnen – und danach selbst entscheiden, ob und wie es weitergeht. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, die Dauer überschaubar, und mit guter Vorbereitung holen Sie in 30 bis 60 Minuten mehr heraus, als viele erwarten. Wenn Ihnen der erste Schritt schwerfällt, beginnen Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung auf rechtsanwalt24.de, bevor Sie einen bezahlten Beratungstermin buchen. Lassen Sie Ihren Fall danach anwaltlich prüfen, sobald Sie wissen, was auf dem Spiel steht.
Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung –