Sie haben Post vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder einen Streit mit dem Arbeitgeber – und fragen sich, ob das ein Fall für einen Anwalt ist und was das Gespräch kosten wird. Diese Unsicherheit ist völlig normal. Die meisten Menschen, die zum ersten Mal eine Kanzlei aufsuchen, wissen weder, wie lange der Termin dauert, noch was sie genau erwartet.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was bei einer anwaltlichen Erstberatung passiert, wie lange sie in der Praxis dauert, was der Gesetzgeber an Kosten erlaubt – und welche einfachen Vorbereitungsschritte dafür sorgen, dass Sie in einer Stunde so viel Klarheit wie möglich gewinnen.
Wer noch vor der bezahlten Erstberatung eine erste kostenlose Orientierung möchte, findet diese auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht). Dort ist eine unverbindliche Ersteinschätzung ohne Mandat möglich – bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Beratung entscheiden.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Typische Dauer | 30–60 Minuten, bei komplexen Fällen bis 90 Minuten |
| Kosten (Verbraucher) | max. 190 € netto (§ 34 RVG), zzgl. 19 % MwSt. + max. 20 € Pauschale |
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) |
| Beratungshilfe | Eigenanteil max. 15 € (Berechtigungsschein beim Amtsgericht) |
| Anrechnung bei Mandat | Erstberatungsgebühr wird häufig auf Folgekosten angerechnet |
Auf einen Blick: Erstberatung beim Anwalt
Was ist eine Erstberatung beim Anwalt – und was gehört nicht dazu?
Eine Erstberatung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung: Der Anwalt verschafft sich ein erstes Bild Ihres Sachverhalts, benennt die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt Handlungsoptionen auf – ohne dass er dafür bereits vollständig recherchiert oder alle Aspekte abschließend bewertet haben muss.
Das Gesetz unterscheidet in § 34 RVG ausdrücklich zwischen dem ersten Beratungsgespräch und einer weitergehenden Beratung. Zur Erstberatung gehört keine schriftliche Zusammenfassung, kein umfangreicher Schriftsatz und keine vollständige Prüfung aller Erfolgsaussichten. Leistungen wie das Verfassen von Briefen an die Gegenseite, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder die Prüfung einer kompletten Vertragsakte fallen aus dem Rahmen der Erstberatung heraus und werden separat abgerechnet.
Was Sie nach dem Gespräch in jedem Fall erhalten sollten: eine erste Einschätzung Ihrer Rechtslage, einen Überblick über realistische nächste Schritte, Hinweise auf laufende Fristen sowie eine Kostenperspektive für das weitere Vorgehen. Ob die Angelegenheit außergerichtlich oder gerichtlich weiterverfolgt wird – das wird erst im Anschluss an die Erstberatung entschieden.
Ein praktisches Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Bürokauffrau aus Köln-Ehrenfeld hatte einen Bescheid über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld erhalten und wusste nicht, ob sie Widerspruch einlegen sollte. In der Erstberatung stellte die Anwältin innerhalb von 40 Minuten fest, dass die Berechnungsgrundlage der Behörde angreifbar war und eine Widerspruchsfrist von einem Monat lief. Die Mandantin konnte unmittelbar danach handeln – ohne dass vorab ein vollständiges Gutachten nötig war.
Auch eine telefonische oder Video-Erstberatung gilt nach § 34 RVG als vollwertige Erstberatung, sofern ein wechselseitiger mündlicher Austausch stattfindet. Eine rein schriftliche Korrespondenz per E-Mail fällt dagegen nicht unter den gesetzlichen Erstberatungsbegriff und wird anders abgerechnet.
Wie lange dauert eine Erstberatung beim Anwalt?
Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Bei komplexeren Sachverhalten – etwa im Familienrecht, Erbrecht oder bei umfangreichem Schriftverkehr mit der Gegenseite – können auch 90 Minuten realistisch sein. Eine gesetzliche Zeitvorgabe existiert nicht; das Gesetz macht in § 34 RVG keine Aussage darüber, wie lange das erste Gespräch dauern darf.
Die tatsächliche Dauer hängt von drei Faktoren ab: der Komplexität des Sachverhalts, Ihrer eigenen Vorbereitung und dem Arbeitsstil der Kanzlei. Ein einfacher Fall – etwa die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden sollte – kann in 20 bis 30 Minuten besprochen sein, wenn Sie alle relevanten Unterlagen dabei haben. Ein familienrechtlicher Konflikt mit mehreren Streitpunkten und umfangreicher Vorgeschichte kann ein volles Erstgespräch von 60 bis 90 Minuten erfordern.
Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, wie lange das Gespräch tatsächlich dauert, bleibt die abrechenbare Erstberatungsgebühr gedeckelt. Der Anwalt darf für Verbraucher auch dann nicht mehr als den gesetzlichen Höchstbetrag in Rechnung stellen, wenn das Gespräch länger dauert als eine Stunde. Umgekehrt kann auch ein kurzes Gespräch von 15 Minuten zur vollen Erstberatungsgebühr abgerechnet werden, wenn eine vollständige Beratung stattgefunden hat.
Wenn Sie den Termin optimal nutzen möchten, empfiehlt es sich, schon vor dem Gespräch eine kurze Sachverhaltschronologie zu erstellen: Wann ist was passiert, welche Schreiben gibt es, wer ist beteiligt? Je strukturierter Sie Ihren Fall schildern können, desto mehr Zeit bleibt im Gespräch für die rechtliche Einschätzung und Ihre Fragen – statt für die Sachverhaltsaufnahme.
Praxis-Tipp
Eine anwaltliche Erstberatung dauert in der Praxis meist zwischen 30 und 60 Minuten – bei komplexen Fällen kann sie auf 90 Minuten anwachsen.
Was darf eine Erstberatung beim Anwalt kosten?
Für Verbraucher – also Privatpersonen im Sinne von § 13 BGB – gilt nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent sowie gegebenenfalls eine Kommunikationspauschale von maximal 20 Euro nach Nr. 7002 VV RVG. Brutto können Sie also mit einem maximalen Rechnungsbetrag von rund 249 bis 250 Euro rechnen – mehr darf kein Anwalt für eine einfache Erstberatung in Rechnung stellen, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Viele Kanzleien verlangen weniger als den gesetzlichen Höchstbetrag – insbesondere bei kurzen oder einfachen Sachverhalten. Das Gesetz legt nur eine Obergrenze fest, keine Mindestgebühr. Anwälte sind daher frei, auch 80 oder 120 Euro zu vereinbaren. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG soll die Gebühr vorab schriftlich in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt im Streitfall die gesetzliche Höchstgebühr als vereinbart.
Geht die Beratung über ein erstes Gespräch hinaus – weil Sie beispielsweise umfangreiche Unterlagen vorlegen und der Anwalt diese eingehend prüft – greift eine zweite Kappungsgrenze nach § 34 RVG: In diesem Fall darf die Gebühr maximal 250 Euro netto betragen. Die Grenze von 190 Euro gilt also streng nur für das reine Erstgespräch ohne vertiefte Aktendurchsicht.
Wird nach der Erstberatung ein Mandat erteilt, rechnen viele Kanzleien die Erstberatungsgebühr vollständig auf die nachfolgende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an. Das bedeutet: Was Sie für das Erstgespräch bezahlt haben, wird nicht einfach zusätzlich fällig, wenn Sie die Kanzlei anschließend mit Ihrer Vertretung beauftragen. Lassen Sie sich diese Anrechnung vorab schriftlich bestätigen.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Erstberatung in der Regel – abhängig von den konkreten Versicherungsbedingungen. Holen Sie vor dem Termin eine Deckungszusage mit Schadennummer ein und teilen Sie diese der Kanzlei mit. So vermeiden Sie, zunächst in Vorleistung zu treten.
Wichtig zu wissen
Für Verbraucher gilt nach § 34 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch – darüber hinaus darf kein Anwalt abrechnen, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
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Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wer zahlt, wenn Sie die Erstberatung nicht leisten können?
Wer die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie dem Anwalt vor dem Termin vorlegen. Die Kanzlei rechnet dann direkt mit dem Staat ab, und Sie zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von maximal 15 Euro – auf die der Anwalt in Härtefällen auch verzichten kann.
Die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) deckt ausschließlich außergerichtliche Beratung und Vertretung ab. Sobald ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, greift stattdessen die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Diese ermöglicht es einkommensschwachen Personen, auch einen Gerichtsprozess zu führen, ohne die Anwalts- und Gerichtskosten vorab aufbringen zu müssen.
Mitglieder einer Gewerkschaft können zu arbeitsrechtlichen Fragen häufig kostenlos innerhalb der Gewerkschaft beraten werden; Mitglieder eines Mietervereins erhalten analogen Zugang zu mietrechtlicher Beratung. Diese Angebote ersetzen nicht in jedem Fall eine individuelle Kanzleiberatung, können aber als erste Orientierungshilfe wertvolle Dienste leisten.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihr Problem überhaupt eine bezahlte Erstberatung rechtfertigt, nutzen Sie zunächst die kostenlosen Ersteinschätzungsangebote auf rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de oder firmenanwalt24.de. Diese unverbindlichen Einschätzungen helfen Ihnen einzuordnen, wie groß Ihr rechtliches Problem tatsächlich ist – bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Beratung entscheiden.
So bereiten Sie sich auf den Anwaltstermin vor – und holen das Maximum heraus
Je strukturierter Sie zum Termin erscheinen, desto mehr Beratungstiefe bekommen Sie für Ihr Geld. Der Anwalt benötigt zunächst einen klaren Überblick über den Sachverhalt – je weniger Zeit dabei für Rückfragen verloren geht, desto früher kann er zur eigentlichen rechtlichen Einschätzung übergehen.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Verträge, Bescheide, Schriftwechsel mit der Gegenseite, E-Mails, Fotos, Zeugenangaben. Erstellen Sie dazu am besten eine kurze Chronologie der Ereignisse auf einer DIN-A4-Seite – wann ist was passiert, wer hat was gesagt oder geschrieben. Dieser Überblick spart in der Praxis zehn bis zwanzig Minuten Sachverhaltsaufnahme und gibt Ihnen entsprechend mehr Zeit für Fragen.
Notieren Sie Ihre konkreten Fragen vorab. Was wollen Sie am Ende des Gesprächs wissen? Typische Fragen sind: Habe ich einen Anspruch – oder stehe ich in der Pflicht? Welche Fristen laufen, und wann müsste ich handeln? Was würde eine vollständige Vertretung kosten, und gibt es eine Alternative dazu? Mit einer Fragenliste gehen Sie strukturiert heraus und vergessen nichts Wichtiges.
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass – der Anwalt ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Ihre Identität zu prüfen. Falls vorhanden: bringen Sie auch Ihre Rechtsschutzpolice mit einer bereits eingeholten Deckungszusage und der Schadennummer. So kann die Kanzlei die Abrechnung sofort klären und Sie müssen nicht vorstrecken.
Wenn Sie sich unsicher fühlen, ist es vollkommen in Ordnung, eine Vertrauensperson zum Termin mitzunehmen. Diese Person kann Notizen machen und Ihnen helfen, nach dem Gespräch alles zu rekapitulieren. Der Anwalt wird das in aller Regel begrüßen – eine gut informierte Mandantin oder ein gut informierter Mandant erleichtert die Arbeit auf beiden Seiten.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Eine anwaltliche Erstberatung dauert in der Praxis meist zwischen 30 und 60 Minuten – bei komplexen Fällen kann sie auf 90 Minuten anwachsen.
- Für Verbraucher gilt nach § 34 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch – darüber hinaus darf kein Anwalt abrechnen, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
- Wer Beratungshilfe beantragt und vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein erhält, zahlt beim Anwalt nur einen Eigenanteil von maximal 15 Euro.
- Wird nach der Erstberatung ein Mandat erteilt, rechnen viele Kanzleien die Erstberatungsgebühr auf die nachfolgenden Anwaltskosten an – Sie zahlen sie also nicht doppelt.
- Je besser Sie zum Termin vorbereitet sind – mit sortierten Unterlagen, einer Kurzchronologie und konkreten Fragen – desto mehr Beratungsinhalt bekommen Sie für Ihr Geld.
Der erste Anwaltstermin ist kein Verhör und kein Vertragsabschluss. Er ist ein strukturiertes Gespräch, in dem Sie Klarheit über Ihre rechtliche Lage gewinnen – und danach selbst entscheiden, ob und wie es weitergeht. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, die Dauer überschaubar, und mit guter Vorbereitung holen Sie in 30 bis 60 Minuten mehr heraus, als viele erwarten. Wenn Ihnen der erste Schritt schwerfällt, beginnen Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung auf rechtsanwalt24.de, bevor Sie einen bezahlten Beratungstermin buchen. Lassen Sie Ihren Fall danach anwaltlich prüfen, sobald Sie wissen, was auf dem Spiel steht.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft – mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.