Sie haben Post vom Vermieter, einen Bescheid vom Amt oder einen Streit mit dem Arbeitgeber – und fragen sich, ob das ein Fall für einen Anwalt ist und was das Gespräch kosten wird. Diese Unsicherheit ist völlig normal. Die meisten Menschen, die zum ersten Mal eine Kanzlei aufsuchen, wissen weder, wie lange der Termin dauert, noch was sie genau erwartet.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was bei einer anwaltlichen Erstberatung passiert, wie lange sie in der Praxis dauert, was der Gesetzgeber an Kosten erlaubt – und welche einfachen Vorbereitungsschritte dafür sorgen, dass Sie in einer Stunde so viel Klarheit wie möglich gewinnen.
Wer noch vor der bezahlten Erstberatung eine erste kostenlose Orientierung möchte, findet diese auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht). Dort ist eine unverbindliche Ersteinschätzung ohne Mandat möglich – bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Beratung entscheiden.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Typische Dauer | 30–60 Minuten, bei komplexen Fällen bis 90 Minuten |
| Kosten (Verbraucher) | max. 190 € netto (§ 34 RVG), zzgl. 19 % MwSt. + max. 20 € Pauschale |
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) |
| Beratungshilfe | Eigenanteil max. 15 € (Berechtigungsschein beim Amtsgericht) |
| Anrechnung bei Mandat | Erstberatungsgebühr wird häufig auf Folgekosten angerechnet |
Auf einen Blick: Erstberatung beim Anwalt
Was ist eine Erstberatung beim Anwalt – und was gehört nicht dazu?
Eine Erstberatung – manchmal auch Erstgespräch genannt – ist eine pauschale Einstiegsberatung. Der Anwalt verschafft sich ein erstes Bild Ihres Sachverhalts. Er benennt die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt Handlungsoptionen auf. Dafür muss er noch nicht vollständig recherchiert oder alle Aspekte abschließend bewertet haben.
§ 34 RVG unterscheidet ausdrücklich zwischen dem ersten Beratungsgespräch und einer weitergehenden Beratung. Zur Erstberatung gehört keine schriftliche Zusammenfassung und kein umfangreicher Schriftsatz. Auch eine vollständige Prüfung aller Erfolgsaussichten ist nicht enthalten. Leistungen wie Briefe an die Gegenseite, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder die Prüfung einer kompletten Vertragsakte fallen aus dem Rahmen der Erstberatung heraus. Sie werden separat abgerechnet.
Das bekommen Sie in jedem Fall
Nach dem Gespräch sollten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Rechtslage haben. Dazu gehören ein Überblick über realistische nächste Schritte, Hinweise auf laufende Fristen und eine Kostenperspektive für das weitere Vorgehen. Ob Ihr Fall außergerichtlich oder gerichtlich weiterläuft, entscheiden Sie erst danach.
Ein typisches Szenario: Jemand erhält einen Bescheid über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld und weiß nicht, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. In einem Erstgespräch von rund 40 Minuten kann ein Anwalt die Berechnungsgrundlage der Behörde prüfen. Er stellt fest, ob die Berechnungsgrundlage angreifbar ist und ob noch eine Widerspruchsfrist läuft. Die Mandantin kann dann gezielt handeln – ganz ohne vorheriges Gutachten.
Auch eine telefonische oder Video-Erstberatung gilt nach § 34 RVG als vollwertige Erstberatung. Voraussetzung ist ein wechselseitiger mündlicher Austausch. Eine reine E-Mail-Korrespondenz fällt dagegen nicht unter den gesetzlichen Erstberatungsbegriff und wird anders abgerechnet.
Erstberatung: Was ist enthalten – und was nicht?
Enthalten
- Erste Einschätzung Ihrer Rechtslage
- Überblick über mögliche nächste Schritte
- Hinweise auf laufende Fristen
- Kostenperspektive für das weitere Vorgehen
- Telefonisch oder per Video möglich (§ 34 RVG)
Nicht enthalten
- Schriftliche Zusammenfassung oder Gutachten
- Briefe oder Schriftsätze an die Gegenseite
- Vollständige Vertragsanalyse
- Einleitung eines Gerichtsverfahrens
- Reine E-Mail-Kommunikation ohne mündlichen Austausch
Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Anwalt?
Ein anwaltliches Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Bei komplexeren Sachverhalten – zum Beispiel im Familienrecht oder Erbrecht, oder wenn es viel Schriftverkehr mit der Gegenseite gibt – können auch 90 Minuten realistisch sein. Eine gesetzliche Zeitvorgabe gibt es nicht. § 34 RVG regelt nur den Kostenrahmen, nicht die Dauer des Gesprächs.
Wie lange Ihre Erstberatung tatsächlich dauert, hängt von drei Dingen ab: der Komplexität Ihres Falls, Ihrer eigenen Vorbereitung und dem Arbeitsstil der Kanzlei. Ein einfacher Fall – etwa die Frage, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollten – kann in 20 bis 30 Minuten besprochen sein, wenn Sie alle Unterlagen dabei haben. Ein familienrechtlicher Konflikt mit mehreren Streitpunkten und langer Vorgeschichte braucht oft ein volles Erstgespräch von 60 bis 90 Minuten.
Wichtig zur Abrechnung
Die Erstberatungsgebühr ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt – unabhängig davon, wie lange das Gespräch dauert. Der Anwalt darf nie mehr als den gesetzlichen Höchstbetrag von 190 € netto nach § 34 RVG berechnen, auch wenn das Gespräch länger als eine Stunde geht. Umgekehrt kann auch ein kurzes Gespräch von 15 Minuten zur vollen Gebühr abgerechnet werden, wenn dabei eine vollständige Beratung stattgefunden hat.
Wenn Sie das Beratungsgespräch beim Anwalt optimal nutzen möchten, lohnt sich eine kurze Vorbereitung. Schreiben Sie vorher auf: Wann ist was passiert? Welche Schreiben gibt es? Wer ist beteiligt? Je klarer Sie Ihren Fall schildern können, desto mehr Zeit bleibt für die rechtliche Einschätzung – und für Ihre Fragen.
Ein typisches Szenario: Jemand erhält einen Bescheid über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld und weiß nicht, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. In einer Erstberatung von 40 Minuten kann ein Anwalt die Berechnungsgrundlage der Behörde prüfen und einschätzen, ob noch eine Widerspruchsfrist läuft und wie die Erfolgsaussichten sind.
Praxis-Tipp
Ein anwaltliches Erstgespräch dauert in der Praxis meist zwischen 30 und 60 Minuten – bei komplexen Fällen kann es auf 90 Minuten anwachsen. Mit guter Vorbereitung holen Sie das Maximum aus der verfügbaren Zeit heraus.
Was darf eine Erstberatung beim Anwalt kosten? (max. 190 € netto nach § 34 RVG)
Gesetzliche Kostenobergrenze für Verbraucher
Für Privatpersonen gilt nach § 34 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch. Mehr darf kein Anwalt verlangen – sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Sie fragen sich, was das Erstgespräch beim Anwalt kostet? Das ist völlig verständlich – und die Antwort ist klarer, als viele vermuten. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt eine gesetzliche Obergrenze: Die Erstberatungsgebühr darf nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG maximal 190 Euro netto betragen. Hinzu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer und eine mögliche Kommunikationspauschale von bis zu 20 Euro (Nr. 7002 VV RVG). Der maximale Rechnungsbetrag liegt damit bei rund 249 bis 250 Euro brutto.
Viele Kanzleien verlangen weniger als diesen Höchstbetrag – vor allem bei kurzen oder einfachen Sachverhalten. Das Gesetz legt nur eine Obergrenze fest, keine Mindestgebühr. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann also auch 80 oder 120 Euro kosten. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG soll die Gebühr vorab schriftlich in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten werden. Fehlt diese Vereinbarung, gilt im Streitfall die gesetzliche Höchstgebühr als vereinbart.
Geht das Erstgespräch über ein reines Beratungsgespräch hinaus – weil Sie umfangreiche Unterlagen vorlegen und der Anwalt diese eingehend prüft – gilt eine zweite Kappungsgrenze: Die Gebühr darf dann maximal 250 Euro netto betragen. Die 190-Euro-Grenze gilt also streng nur für das reine Erstgespräch ohne vertiefte Aktendurchsicht.
Manche Kanzleien bieten für die Erstberatung einen Festpreis an. Das bedeutet: Sie wissen schon vor dem Termin genau, was Sie zahlen – ganz ohne Überraschungen auf der Rechnung.
Wird die Erstberatungsgebühr auf das Mandat angerechnet?
Erteilen Sie nach der Erstberatung ein Mandat, rechnen viele Kanzleien die Erstberatungsgebühr vollständig auf die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an. Was Sie für das Erstgespräch bezahlt haben, wird dann nicht noch einmal fällig. Lassen Sie sich diese Anrechnung vorab schriftlich bestätigen – am besten bereits bei der Terminvereinbarung.
Erstberatung und Rechtsschutzversicherung: Wer übernimmt die Kosten?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Erstberatung in der Regel – abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen. Holen Sie vor dem Termin eine Deckungszusage mit Schadennummer ein und teilen Sie diese der Kanzlei mit. So vermeiden Sie, zunächst in Vorleistung zu treten. Achten Sie auch darauf, ob Ihre Police eine Selbstbeteiligung vorsieht – diese zahlen Sie in jedem Fall selbst.
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Häufige Fragen zur Erstberatung beim Anwalt
Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt?
Für Privatpersonen gilt nach § 34 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 Euro netto. Brutto sind das maximal rund 226 Euro – zuzüglich einer möglichen Kommunikationspauschale von bis zu 20 Euro. Viele Kanzleien verlangen weniger. Fragen Sie vorab nach dem genauen Preis.
Was ist der Unterschied zwischen Erstberatung und kostenloser Ersteinschätzung?
Eine Erstberatung nach § 34 RVG ist ein kostenpflichtiges Gespräch mit einem Anwalt – er prüft Ihren Fall und berät Sie konkret. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist unverbindlich und kein Mandat: Sie schildern Ihr Anliegen und erhalten eine erste Orientierung, ob und wie ein Anwalt helfen kann. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst kostenlos und unverbindlich einschätzen lassen – bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatungskosten?
In der Regel ja – sofern der Sachverhalt vom Versicherungsschutz erfasst ist. Fordern Sie vor dem Termin eine Deckungszusage an. Die Versicherung erteilt Ihnen dann eine Schadennummer, die Sie der Kanzlei mitteilen. Prüfen Sie auch, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich die Erstberatung nicht bezahlen kann?
Wenn Ihr Einkommen unter der Einkommensgrenze nach dem Beratungshilfegesetz liegt, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Schein zahlen Sie für das Erstgespräch nur einen Eigenanteil von 15 Euro. Der Anwalt rechnet den Rest direkt mit der Staatskasse ab. Fragen Sie vorab, ob die Kanzlei Beratungshilfe akzeptiert.
Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Anwalt?
Ein anwaltliches Erstgespräch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Bei komplexen Sachverhalten – etwa wenn Sie viele Unterlagen mitbringen – kann es auch 90 Minuten in Anspruch nehmen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter wird der Termin.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wer zahlt, wenn Sie die Erstberatung nicht leisten können?
Wer die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie dem Anwalt vor dem Termin vorlegen. Die Kanzlei rechnet dann direkt mit dem Staat ab, und Sie zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von maximal 15 Euro – auf die der Anwalt in Härtefällen auch verzichten kann.
Die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) deckt ausschließlich außergerichtliche Beratung und Vertretung ab. Sobald ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, greift stattdessen die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Diese ermöglicht es einkommensschwachen Personen, auch einen Gerichtsprozess zu führen, ohne die Anwalts- und Gerichtskosten vorab aufbringen zu müssen.
Mitglieder einer Gewerkschaft können zu arbeitsrechtlichen Fragen häufig kostenlos innerhalb der Gewerkschaft beraten werden; Mitglieder eines Mietervereins erhalten analogen Zugang zu mietrechtlicher Beratung. Diese Angebote ersetzen nicht in jedem Fall eine individuelle Kanzleiberatung, können aber als erste Orientierungshilfe wertvolle Dienste leisten.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihr Problem überhaupt eine bezahlte Erstberatung rechtfertigt, nutzen Sie zunächst die kostenlosen Ersteinschätzungsangebote auf rechtsanwalt24.de, kitaplatzklage.de oder firmenanwalt24.de. Diese unverbindlichen Einschätzungen helfen Ihnen einzuordnen, wie groß Ihr rechtliches Problem tatsächlich ist – bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Beratung entscheiden.
So bereiten Sie sich auf das Erstgespräch vor – und holen das Maximum heraus
Je strukturierter Sie zum Termin erscheinen, desto mehr Beratungstiefe bekommen Sie für Ihr Geld. Ihr Anwalt braucht zunächst einen klaren Überblick über den Sachverhalt. Je weniger Zeit dabei für Rückfragen verloren geht, desto früher kann er zur eigentlichen rechtlichen Einschätzung übergehen.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Verträge, Bescheide, Schriftwechsel mit der Gegenseite, E-Mails, Fotos und Zeugenangaben. Erstellen Sie außerdem eine kurze Chronologie der Ereignisse – am besten auf einer DIN-A4-Seite. Wann ist was passiert? Wer hat was gesagt oder geschrieben? Diese Übersicht spart in der Praxis zehn bis zwanzig Minuten Sachverhaltsaufnahme. Die gewonnene Zeit gehört dann Ihren Fragen.
Notieren Sie Ihre konkreten Fragen vorab. Was wollen Sie am Ende des Beratungsgesprächs beim Anwalt wissen? Typische Fragen sind: Habe ich einen Anspruch – oder stehe ich in der Pflicht? Welche Fristen laufen? Was würde eine vollständige Vertretung kosten, und gibt es eine günstigere Alternative? Mit einer Fragenliste gehen Sie strukturiert heraus und vergessen nichts Wichtiges.
Vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ihr Anwalt ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Ihre Identität zu prüfen. Falls vorhanden: Bringen Sie auch Ihre Rechtsschutzpolice und eine bereits eingeholte Deckungszusage mit der Schadennummer mit. So kann die Kanzlei die Abrechnung sofort klären – Sie müssen nicht vorstrecken.
Wenn Sie sich unsicher fühlen, ist es völlig in Ordnung, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Diese Person kann Notizen machen und Ihnen helfen, nach dem Erstgespräch alles zu rekapitulieren. Ihr Anwalt wird das in aller Regel begrüßen: Eine gut vorbereitete Mandantin oder ein gut vorbereiteter Mandant erleichtert die Arbeit auf beiden Seiten.
Ihre Checkliste für den Anwaltstermin
Was Sie vorbereiten – auf einen Blick
Das nehme ich mit
- Personalausweis oder Reisepass (Pflicht nach GwG)
- Alle relevanten Unterlagen: Verträge, Bescheide, E-Mails, Fotos
- Kurze Chronologie der Ereignisse (eine DIN-A4-Seite genügt)
- Rechtsschutzpolice und Deckungszusage mit Schadennummer (falls vorhanden)
- Vertrauensperson als Unterstützung (optional, aber hilfreich)
Das frage ich
- Habe ich einen Anspruch – oder stehe ich in der Pflicht?
- Welche Fristen laufen, und wann müsste ich handeln?
- Was kostet eine vollständige Vertretung – und gibt es Alternativen?
- Wird die Erstberatungsgebühr auf spätere Anwaltskosten angerechnet?
- Gibt es einen Festpreis für meinen Fall?
Gut zu wissen: Kosten und Dauer im Überblick
Ein anwaltliches Erstgespräch dauert meist 30 bis 60 Minuten – bei komplexen Fällen bis zu 90 Minuten. Die Erstberatungsgebühr ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf kein Anwalt mehr als 190 Euro netto für das erste Beratungsgespräch verlangen, solange keine abweichende Vergütungsvereinbarung besteht. Wer einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht erhält, zahlt beim Anwalt nur einen Eigenanteil von maximal 15 Euro. Und: Erteilen Sie nach dem Erstgespräch ein Mandat, rechnen viele Kanzleien die Erstberatungsgebühr auf die nachfolgenden Kosten an – Sie zahlen sie also nicht doppelt.
Passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden
Sie wissen jetzt, wie Sie sich vorbereiten. Wählen Sie jetzt Ihr Rechtsgebiet und finden Sie einen Anwalt, der zu Ihrem Fall passt – mit transparenten Kosten vor Mandatsbeginn.
Der erste Anwaltstermin ist kein Verhör und kein Vertragsabschluss. Er ist ein strukturiertes Gespräch, in dem Sie Klarheit über Ihre rechtliche Lage gewinnen – und danach selbst entscheiden, ob und wie es weitergeht. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, die Dauer überschaubar, und mit guter Vorbereitung holen Sie in 30 bis 60 Minuten mehr heraus, als viele erwarten. Wenn Ihnen der erste Schritt schwerfällt, beginnen Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung auf rechtsanwalt24.de, bevor Sie einen bezahlten Beratungstermin buchen. Lassen Sie Ihren Fall danach anwaltlich prüfen, sobald Sie wissen, was auf dem Spiel steht.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft – mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.