Der Brief liegt auf dem Tisch — vom Vermieter, vom Arbeitgeber oder vom Inkassobüro. Sie wissen: Jetzt brauchen Sie einen Anwalt. Aber was bringen Sie eigentlich mit? Müssen Sie alle Unterlagen in Ordnern sortieren, sich juristisch vorbereiten und im Anzug erscheinen? Die gute Nachricht: Nein. Eine gute Vorbereitung bedeutet vor allem, den Sachverhalt klar im Kopf zu haben und die Dokumente griffbereit, die den Fall berühren.
Viele Menschen schieben den Anwaltstermin heraus, weil sie nicht wissen, was sie erwartet. Dabei ist das Erstgespräch kein Test und kein Verhör — es ist ein Informationsgespräch, das Ihnen Klarheit verschaffen soll: Haben Sie einen rechtlichen Anspruch? Was sind die nächsten Schritte? Und was würde das kosten? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich sinnvoll vorbereiten, ohne sich zu überfordern.
Wer vor dem Termin weiß, was ihn erwartet, ist entspannter und bekommt mehr aus dem Gespräch heraus. Das gilt für den ersten Anwaltstermin genauso wie für ein Arztgespräch: Je klarer Sie schildern können, was passiert ist, desto gezielter kann der Anwalt einschätzen, was rechtlich möglich ist.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 34 RVG (Erstberatungsgebühr) |
| Höchstgebühr Erstberatung | 190 € netto / 226,10 € brutto (Verbraucher) |
| Dauer Erstgespräch | 30 Minuten bis 1 Stunde |
| Kostenhilfe möglich | Beratungshilfeschein (Amtsgericht), Rechtsschutzversicherung |
| Kernunterlagen | Auslösendes Schreiben, relevante Verträge, Schriftwechsel, Ausweis |
Auf einen Blick
Was ist die Erstberatung — und was leistet sie?
Die Erstberatung ist ein erstes, orientierendes Gespräch, in dem der Anwalt Ihren Sachverhalt grob einordnet, die rechtliche Lage skizziert und mögliche nächste Schritte benennt. Sie ist ausdrücklich keine vollständige rechtliche Prüfung des Falls — nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung, die dem Mandanten lediglich einen groben Überblick vermitteln soll.
Das bedeutet für Sie: Sie müssen nach dem Erstgespräch nicht sofort alle Antworten haben. Der Anwalt wird Ihnen sagen, ob Ihr Anliegen rechtlich relevant ist, welche Gesetze möglicherweise greifen und ob weiterer Klärungsbedarf besteht. Ob er danach ein Mandat übernimmt und außergerichtlich oder gerichtlich tätig wird, ist eine Entscheidung, die Sie gemeinsam und bewusst treffen — nicht unter Druck.
Das Erstgespräch ist auch Ihre Chance, den Anwalt kennenzulernen. Fühlen Sie sich gut aufgehoben, erklärt er verständlich und beantwortet Ihre Fragen? Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist die Grundlage guter Zusammenarbeit. Sie sind nicht verpflichtet, nach der Erstberatung weiterzumachen — Sie können sich auch einen zweiten Anwalt anschauen, bevor Sie entscheiden.
Wichtig ist die zeitliche Einordnung: Die Erstberatung ist von einer weitergehenden Beratung zu unterscheiden. Sobald der Anwalt nicht mehr nur an der Oberfläche bleibt, sondern Lösungsansätze skizziert, konkrete Strategie bespricht oder Schriftsätze fertigt, geht das Mandat über die Erstberatung hinaus. In diesem Fall gelten andere Vergütungsregeln — der Anwalt muss Sie darüber transparent informieren, bevor Mehrkosten entstehen.
Welche Unterlagen sollten Sie zum Anwaltstermin mitbringen?
Bringen Sie alle Dokumente mit, die direkt mit dem Streitgegenstand zusammenhängen — und im Zweifel lieber eins zu viel als zu wenig. Je besser der Anwalt den Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann, desto effizienter läuft das Gespräch und desto präziser fällt seine erste rechtliche Einschätzung aus.
Folgende Dokumente sind in den meisten Fällen relevant: alle Schreiben der Gegenseite (Kündigung, Bescheide, Mahnungen, Abmahnungen), von Ihnen selbst versandte Antworten, relevante Verträge (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Versicherungspolice), Schriftwechsel mit der anderen Partei sowie Fotos oder Quittungen, die den Fall belegen. Auch Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen können relevant sein, wenn es um finanzielle Ansprüche geht.
Wenn Sie Post von einem Gericht, einer Behörde oder einem gegnerischen Anwalt erhalten haben, prüfen Sie, ob darin eine Frist gesetzt wurde. Diese Frist müssen Sie dem Anwalt beim ersten Anruf zur Terminvereinbarung nennen — nicht erst im Gespräch selbst. So kann die Kanzlei den Termin entsprechend priorisieren. Ein übersehener Fristvermerk im Briefkopf kann am Ende teuer werden.
Praktisches Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Arbeitnehmerin aus Hamburg-Altona erhielt eine fristlose Kündigung und suchte drei Wochen später einen Anwalt auf. Sie brachte lediglich das Kündigungsschreiben mit, nicht aber ihren Arbeitsvertrag, frühere Abmahnungen oder den E-Mail-Verlauf mit dem Arbeitgeber. Der Anwalt konnte die Klageschrift erst nach einem zweiten Termin fertigstellen — wertvolle Zeit, die in arbeitsrechtlichen Fällen nach § 4 KSchG doppelt zählt, da die Klagefrist nur drei Wochen beträgt.
Für die Anlage Ihrer Akte benötigt der Anwalt außerdem Ihre vollständigen Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer und — sofern es um Zahlungsansprüche geht — Ihre Kontonummer. Falls Sie die Adresse der Gegenseite kennen, notieren Sie diese ebenfalls. Viele Kanzleien bitten beim Ersttermin auch darum, den Personalausweis kurz vorzuzeigen, um die Identität zu bestätigen und die Akte korrekt anzulegen.
Praxis-Tipp
Die Erstberatung kostet für Verbraucher nach § 34 RVG höchstens 190 Euro netto — wer keine Vergütungsvereinbarung trifft, zahlt nie mehr als diesen gesetzlichen Höchstbetrag.
Wie bereiten Sie den Sachverhalt am besten vor?
Schreiben Sie vor dem Termin eine kurze chronologische Übersicht dessen, was passiert ist — Stichwortliste reicht, kein Aufsatz. Wann genau hat das Problem begonnen? Was ist wann passiert? Wer war beteiligt? Diese einfache Struktur hilft dem Anwalt, sich in wenigen Minuten ein klares Bild zu machen, und hilft Ihnen, beim Gespräch nichts Wesentliches zu vergessen.
Notieren Sie außerdem Ihre konkreten Fragen. Viele Menschen gehen nervös in den Anwaltstermin und merken hinterher, dass sie die wichtigste Frage vergessen haben. Eine schriftliche Fragenliste, die Sie beim Gespräch vor sich haben, schützt davor. Typische Fragen zur Erstberatung sind: Habe ich rechtlich eine Chance? Was kostet das Verfahren ungefähr? Wie lange kann das dauern? Was muss ich selbst tun?
Seien Sie im Gespräch vollständig ehrlich — auch wenn manche Details Sie in ein schlechteres Licht rücken. Der Anwalt steht auf Ihrer Seite und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Was Sie ihm sagen, bleibt vertraulich. Verschweigen Sie hingegen relevante Fakten, kann das zu einer falschen rechtlichen Einschätzung führen. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung zur Anwaltshaftung klargestellt, dass Aufklärungspflichten und Beweislastfragen eng mit der Vollständigkeit der Mandanteninformation zusammenhängen (BGH, IX ZR 136/07).
Machen Sie sich auch Gedanken darüber, was Sie eigentlich erreichen möchten. Geht es Ihnen um eine schnelle Einigung, um finanzielle Entschädigung oder darum, Ihr Recht grundsätzlich durchzusetzen? Diese Frage hilft dem Anwalt, eine passende Strategie vorzuschlagen. Nicht jedes Problem lässt sich gerichtlich lösen — und manchmal ist eine außergerichtliche Einigung schneller, günstiger und schonender für alle Beteiligten.
Überlegen Sie auch, ob es Zeugen gibt, die den Sachverhalt aus eigener Wahrnehmung bestätigen könnten. Wenn ja, notieren Sie Namen und Kontaktdaten. Der Anwalt kann einschätzen, ob und wie diese Personen im weiteren Verfahren eine Rolle spielen könnten.
Wichtig zu wissen
Wer alle relevanten Dokumente zum Termin mitbringt und den Sachverhalt chronologisch schildert, spart Beratungszeit und ermöglicht dem Anwalt eine präzisere erste Einschätzung.
Jetzt den passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden
Schildern Sie Ihr Anliegen unverbindlich — wir zeigen Ihnen spezialisierte Anwälte, die transparent über Kosten und Ablauf informieren.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Was kostet die Erstberatung — und wer übernimmt die Kosten?
Die Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG beträgt die Gebühr für das erste Beratungsgespräch höchstens 190 Euro netto. Zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer von 19 Prozent ergibt das einen maximalen Bruttobetrag von 226,10 Euro. Liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, darf der Anwalt für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB diesen Betrag nicht überschreiten.
Geht die Beratung über das erste Gespräch hinaus — etwa weil umfangreiche Unterlagen gesichtet, ein Gutachten erstellt oder mehrere Sitzungen abgehalten werden — gilt eine zweite gesetzliche Obergrenze von 250 Euro netto nach § 34 RVG. Soll die Vergütung darüber hinausgehen, muss der Anwalt nach § 3a RVG eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Darauf müssen Sie ausdrücklich zustimmen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie vor dem Termin, ob das Rechtsgebiet und das konkrete Ereignis versichert sind. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten der Erstberatung, sofern Sie vorab eine Deckungszusage einholen. Rufen Sie dazu bei Ihrer Versicherung an und schildern Sie das Anliegen kurz — in der Regel bekommen Sie innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung. Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages setzt nach der Rechtsprechung übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten voraus; das Abwarten einer Deckungszusage ist dabei rechtlich unbedenklich.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem Schein zahlen Sie beim Anwalt lediglich eine Eigenleistung von 15 Euro — den Rest übernimmt die Staatskasse. Beratungshilfe gilt ausschließlich für die außergerichtliche Beratung und wird pro Rechtsangelegenheit einmal gewährt. Für gerichtliche Verfahren gibt es stattdessen die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO.
Bevor Sie für eine kostenpflichtige Erstberatung zahlen: Auf rechtsanwalt24. de erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu privatrechtlichen Fragen. Für Fragen rund um Kitaplatz und Bildung steht kitaplatzklage. de bereit, für Unternehmensthemen firmenanwalt24. de. Diese Einschätzungen sind nicht identisch mit einer gebührenpflichtigen Erstberatung nach § 34 RVG — sie geben Ihnen jedoch eine erste Orientierung, bevor Sie Geld ausgeben.
Wie läuft der Termin ab — und was passiert danach?
Ein Erstgespräch dauert je nach Komplexität des Falls zwischen 30 Minuten und einer Stunde. Der Anwalt wird zunächst Ihren Sachverhalt erfragen, dabei die wichtigsten Dokumente überfliegen und anschließend eine erste rechtliche Einschätzung geben. Er muss Ihnen dabei noch kein vollständiges Ergebnis präsentieren, sondern lediglich erste Impulse zur rechtlichen Lage vermitteln und auf den möglichen weiteren Klärungsbedarf sowie die damit verbundenen Kosten hinweisen.
Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt beauftragen. Tun Sie das, wird ein Mandatsvertrag geschlossen — entweder schriftlich oder in manchen Konstellationen auch formlos. Zu beachten: Bei Verträgen, die per Telefon oder über das Internet abgeschlossen werden, können Fernabsatzregeln gelten. Der BGH hat klargestellt, dass das Fernabsatzrecht auch auf Anwaltsverträge anwendbar sein kann (BGH, IX ZR 133/19). In der Praxis bedeutet das: Bei telefonisch oder online erteilten Mandaten kann ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bestehen.
Beauftragen Sie den Anwalt, wird er im nächsten Schritt außergerichtlich tätig — er schreibt die Gegenseite an, fordert eine Stellungnahme oder macht Ansprüche geltend. Ab diesem Punkt gelten die regulären Gebühren nach dem RVG, die sich am Gegenstandswert orientieren. Der Anwalt ist verpflichtet, Sie über voraussichtliche Kosten zu informieren, bevor er kostenpflichtige Maßnahmen ergreift. Die OLG-Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass bei vertragswidrigem Verhalten eines Anwalts während laufenden Mandats Gebührenansprüche berührt sein können (OLG, 4 U 192/07).
Falls Sie sich nach dem Gespräch entscheiden, den Anwalt nicht weiter zu beauftragen, zahlen Sie nur die Erstberatungsgebühr — mehr nicht. Sie können danach eine andere Kanzlei aufsuchen. Das Erstgespräch schafft keine Exklusivbindung. Manche Menschen besuchen zwei oder drei Anwälte zur Erstberatung, bevor sie sich festlegen. Das ist legitim und kann sinnvoll sein, besonders wenn der Fall komplex ist oder Sie sich im ersten Gespräch nicht gut aufgehoben gefühlt haben.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die Erstberatung kostet für Verbraucher nach § 34 RVG höchstens 190 Euro netto — wer keine Vergütungsvereinbarung trifft, zahlt nie mehr als diesen gesetzlichen Höchstbetrag.
- Wer alle relevanten Dokumente zum Termin mitbringt und den Sachverhalt chronologisch schildert, spart Beratungszeit und ermöglicht dem Anwalt eine präzisere erste Einschätzung.
- Verschweigen Sie nichts, auch wenn es Sie in ein schlechtes Licht rückt — nur wer den vollständigen Sachverhalt kennt, kann rechtlich fundiert beraten und haftet bei falscher Auskunft auf Grundlage unvollständiger Information.
- Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts: Nach dem Gespräch entscheiden Sie frei, ob Sie den Anwalt beauftragen oder sich anderweitig orientieren.
- Fristen sind das größte Risiko beim Abwarten: Wer einen Brief mit gesetzter Frist erhält, sollte den Termin sofort vereinbaren und die Frist beim Anruf erwähnen.
Ein guter Anwaltstermin braucht keine perfekte Vorbereitung — er braucht eine ehrliche. Bringen Sie die Dokumente mit, die den Fall berühren, schildern Sie den Sachverhalt vollständig und formulieren Sie vorab, was Sie eigentlich erreichen möchten. Den Rest übernimmt der Anwalt. Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen überhaupt einen Anwalt rechtfertigt: Holen Sie sich auf rechtsanwalt24. de zunächst eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung nach § 34 RVG ausgeben.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.