Der Anwalt meldet sich wochenlang nicht, eine wichtige Frist wurde knapp gehalten, oder das Vertrauen ist schlicht weg — und gleichzeitig läuft das Verfahren. Viele Menschen in dieser Situation glauben, sie seien an ihren Anwalt gebunden, bis der Fall abgeschlossen ist. Das stimmt nicht.
Das Mandatsverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis. § 627 BGB gibt Ihnen als Mandant das Recht, dieses Verhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen — auch mitten im Prozess. Entscheidend ist, dass der Wechsel geordnet und frühzeitig vorbereitet wird, damit keine Fristen gerissen werden und Ihnen keine unnötigen Mehrkosten entstehen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren funktioniert, welche Kosten auf Sie zukommen können und wie Sie sich gegenüber Gericht, bisherigem Anwalt und Rechtsschutzversicherung richtig verhalten.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 627 BGB, §§ 78, 87 ZPO |
| Begründung nötig? | Nein — Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich |
| Form der Kündigung | Formlos, aus Beweisgründen schriftlich empfohlen |
| Honorar Altanwalt | Fällig für erbrachte Leistungen, § 15 Abs. 4 RVG |
| PKH-Beiordnung neu | Nur ohne Mehrkosten für Staatskasse oder bei triftigem Grund |
Anwaltswechsel auf einen Blick
Haben Sie das Recht, den Anwalt jederzeit zu wechseln?
Ja — dieses Recht steht Ihnen jederzeit zu. Ein Anwaltsmandat ist rechtlich ein Dienstvertrag über Leistungen höherer Art. Er beruht auf persönlichem Vertrauen. § 627 BGB erlaubt Ihnen deshalb, das Verhältnis jederzeit zu kündigen — ohne Frist, ohne Begründung. Das gilt außergerichtlich genauso wie mitten im laufenden Verfahren.
Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Das Gesetz erkennt an: Anwaltliche Beratung ist eine höchstpersönliche Vertrauenssache. Fühlen Sie sich schlecht informiert oder unzureichend vertreten, reicht das als Grund völlig aus.
Typische Gründe für einen Anwaltswechsel
- Schlechte Erreichbarkeit oder lange Funkstille
- Keine Rückmeldung zu wichtigen Verfahrensschritten
- Unklare oder überraschende Kostenabrechnungen
- Entscheidungen werden ohne Rücksprache mit Ihnen getroffen
§ 11 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) verpflichtet Ihren Anwalt, das Mandat zügig zu bearbeiten. Er muss Sie über wesentliche Vorgänge unverzüglich informieren. Hält er das dauerhaft nicht ein, ist ein Wechsel sachlich begründet.
Anwaltswechsel im Familienrecht
Auch in familienrechtlichen Verfahren, etwa bei einer Scheidung, gilt Ihr Wechselrecht uneingeschränkt. Solche Verfahren sind oft besonders emotional, deshalb spielt Vertrauen hier eine noch größere Rolle. Die inhaltlichen Besonderheiten des Familienrechts erklärt Ihnen Advofleet Rechtsanwalt24 im Detail — dort finden Sie auch die passende Orientierung zu Ihrem konkreten Anliegen.
Erst das Gespräch suchen — dann wechseln
Wechseln Sie nicht aus einer emotionalen Momentreaktion heraus. Manchmal löst ein klärendes Gespräch das Problem schneller als ein Wechsel. Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren bringt organisatorischen Aufwand und kann Kosten verursachen. Erst wenn die Kommunikation dauerhaft stockt oder konkretes Fehlverhalten vorliegt, ist der Wechsel das richtige Mittel.
Wie läuft der Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ab?
Der Ablauf folgt einem klaren Schema. Zuerst kündigen Sie schriftlich beim bisherigen Anwalt. Dann beauftragen Sie einen neuen Anwalt. Dieser meldet sich beim Gericht und fordert die Akten vom Vorgänger an. Danach führt er das Verfahren für Sie weiter.
Die Kündigung des Anwaltsvertrags kann formlos erfolgen. Aus Beweisgründen sollten Sie sie aber schriftlich versenden — per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern. Ein Satz genügt: 'Hiermit kündige ich das Mandatsverhältnis mit sofortiger Wirkung.' Weisen Sie zugleich darauf hin, dass Ihr neuer Anwalt alle Unterlagen des bisherigen Verfahrens benötigt.
Der bisherige Anwalt muss Ihnen die Handakten und alle übergebenen Unterlagen herausgeben. Das gilt auch, wenn noch eine offene Honorarforderung besteht — er darf die Unterlagen nicht als Druckmittel zurückhalten. In der Praxis geht die Übergabe aber schneller, wenn Sie eine berechtigte Honorarforderung zeitnah begleichen.
In Verfahren mit Anwaltszwang — etwa vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht oder in Familiensachen — wird die Kündigung erst wirksam, wenn Gericht und Gegenseite über die Bestellung des neuen Anwalts informiert sind (§§ 78, 87 Abs. 1 ZPO). Beauftragen Sie deshalb zuerst den neuen Anwalt. Er koordiniert dann die Abmeldung des alten Anwalts und seine eigene Bestellung beim Gericht. So entsteht keine Lücke in Ihrer Vertretung. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom sogenannten Wechselverkehr zwischen altem und neuem Anwalt — der formalen Korrespondenz, die den nahtlosen Übergang sicherstellt.
Anwalt wechseln kurz vor dem Gerichtstermin: Was gilt?
Auch kurz vor einem anstehenden Gerichtstermin dürfen Sie den Anwalt wechseln. Wichtig ist dann Tempo: Ihr neuer Anwalt muss sich sofort die Akte besorgen und laufende Fristen prüfen. Informieren Sie ihn deshalb möglichst genau über den nächsten Termin und alle bereits gesetzten Fristen. Bei sehr kurzfristigen Terminen kann das Gericht auf Antrag auch eine Verlegung erwägen, wenn die neue Vertretung sich sonst nicht ausreichend vorbereiten könnte. Das entscheidet aber im Einzelfall das Gericht.
Ein Praxisbeispiel: Ein Mandant aus Hamburg hatte in einem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren über drei Wochen keine Rückmeldung von seinem Anwalt erhalten, obwohl die Gegenseite bereits schriftlich erwidert hatte. Er suchte eine Zweitberatung, beauftragte eine neue Kanzlei und kündigte das alte Mandat schriftlich. Die neue Kanzlei forderte die Akten an, prüfte sofort laufende Fristen und stellte fest, dass eine richterliche Schriftsatzfrist in zehn Tagen ablief. Sie konnte die Frist fristgerecht einhalten, das Verfahren lief nahtlos weiter.
Praxis-Tipp
Sie können Ihr Anwaltsmandat gemäß § 627 BGB jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen — auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens.
- Kündigung schriftlich mit Nachweis versenden
- Neuen Anwalt zuerst beauftragen, bevor der alte abgemeldet wird
- Handakte beim bisherigen Anwalt aktiv anfordern lassen
- Bei Anwaltszwang: Gericht und Gegenseite über den Wechsel informieren lassen
- Bei knappem Termin: neuen Anwalt sofort über Fristen informieren
Anwaltswechsel Kosten: Entstehen doppelte Gebühren?
Ein Anwaltswechsel kann doppelte Gebühren auslösen. Der bisherige Anwalt behält nach § 15 Abs. 4 RVG seinen Vergütungsanspruch für alle bereits erbrachten Leistungen. Das gilt auch, wenn das Mandat vorzeitig endet. Der neue Anwalt berechnet für Einarbeitung und Tätigkeit eigene Gebühren nach dem RVG.
Wichtig zu wissen
Der bisherige Anwalt hat nach § 15 Abs. 4 RVG Anspruch auf Vergütung für alle bereits erbrachten Leistungen – selbst wenn das Mandat vorzeitig endet.
RVG-Gebühren sind Pauschalgebühren. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) deckt die gesamte Einarbeitung und Bearbeitung für einen Rechtszug ab. Wechseln Sie mitten im Rechtszug den Anwalt, entsteht diese Gebühr beim bisherigen Anwalt in voller Höhe. Der neue Anwalt kann dieselbe Gebühr für seine eigene Tätigkeit verlangen.
Anwalt wechseln kurz vor dem Gerichtstermin: Was gilt?
Je früher Sie im Verfahren wechseln, desto geringer sind die Mehrkosten. Hat der bisherige Anwalt noch nicht an einem Gerichtstermin teilgenommen, ist die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) noch nicht entstanden. Wechseln Sie dagegen sehr kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung, kann diese Gebühr trotzdem anfallen. Das Gesetz geht davon aus, dass die wesentlichen Vorarbeiten für die Verhandlung bereits erbracht wurden. Ein Wechsel kurz vor dem Termin ist deshalb meist die teuerste Variante.
Mehrkosten tragen Sie meist selbst
Nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO sind gegenüber der Gegenseite nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig. Mehrkosten durch den Wechsel tragen Sie in der Regel selbst – außer der Wechsel war aus zwingenden Gründen notwendig.
Eine Ausnahme gilt, wenn Ihr bisheriger Anwalt nachweislich seine Vertragspflichten verletzt hat. Bei grober Fahrlässigkeit oder einem Verstoß gegen Berufspflichten kann sein Honoraranspruch nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB entfallen. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Lassen Sie solche Fälle von der neuen Kanzlei prüfen.
Bei einem Wechsel zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung gilt zudem eine Besonderheit: Die Geschäftsgebühr des ersten Anwalts wird nicht auf die Verfahrensgebühr des neuen Anwalts angerechnet, wenn ein anderer Anwalt das gerichtliche Verfahren übernimmt. Der neue Anwalt erhält die volle Verfahrensgebühr. Für Sie als Mandant kann das zu höheren Gesamtkosten führen als bei einem durchgehenden Mandat.
Aktuelle Gebührensätze beachten
Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) erhöhte Gebührenbeträge nach dem RVG. Beziehen Sie die aktuellen Sätze in Ihre Kalkulation ein.
Bevor Sie die offene Rechnung des bisherigen Anwalts begleichen, dürfen Sie diese prüfen lassen. Der neue Anwalt kann die Abrechnung auf Plausibilität und korrekte Gebührenanwendung kontrollieren. Das lohnt sich besonders, wenn Sie den Eindruck haben, dass nicht erbrachte Leistungen abgerechnet wurden.
- Kann ich trotz offener Rechnung wechseln? Ja – der bisherige Anwalt hat aber ein Zurückbehaltungsrecht an der Handakte, bis berechtigte Kosten geklärt sind.
- Wer informiert das Gericht über den Wechsel? In der Regel zeigt der neue Anwalt seine Bevollmächtigung selbst beim Gericht an.
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Wechsel? Meist nur, wenn ein berechtigter Grund vorliegt – etwa Vertrauensverlust oder Pflichtverletzung.
Unsicher, ob ein Anwaltswechsel in Ihrer Situation sinnvoll ist?
Lassen Sie Ihren Fall von einem passenden Anwalt einschätzen – transparent, mit klaren Kosten vor Mandatsbeginn.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Bevor Sie dafür zahlen, können Sie Ihr Anliegen auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht, auch Familienrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen. Advofleet erklärt Ihnen im Anschluss, wie die reguläre, kostenpflichtige Erstberatung oder ein Festpreismandat abläuft.
Anwaltswechsel mit Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe: Was gilt?
Rechtsschutzversicherung: So stimmen Sie den Wechsel ab
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie den Wechsel frühzeitig schriftlich mit Ihrem Versicherer abstimmen. Am besten, bevor Sie das alte Mandat kündigen.
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung die Kosten des neuen Anwalts weiter. Voraussetzung: Der Wechsel geht nicht auf Ihr eigenes Fehlverhalten zurück. Legt der bisherige Anwalt das Mandat nieder — etwa weil er seine Zulassung verliert oder die Kanzlei schließt — übernimmt die Versicherung die Kosten des neuen Anwalts ohne Diskussion.
Obliegenheitsverletzung: Was bedeutet das für Sie?
Heikler wird es, wenn die Versicherung behauptet, Sie hätten eine vertragliche Pflicht verletzt. Das nennt sich Obliegenheitsverletzung. Gelingt der Versicherung dieser Nachweis nicht, bleibt sie zur Kostenübernahme verpflichtet. Teilen Sie den Wechsel deshalb schriftlich mit und halten Sie den Grund klar fest.
- Wechselabsicht schriftlich beim Versicherer anzeigen — vor dem Wechsel
- Grund für den Wechsel dokumentieren (z. B. fehlende Erreichbarkeit, Vertrauensbruch)
- Bestätigung der Kostenübernahme für den neuen Anwalt einholen
- Erst dann das alte Mandat schriftlich kündigen
Prozesskostenhilfe: Wechsel möglich, aber an Bedingungen geknüpft
Auch bei bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) können Sie den Anwalt wechseln. Die PKH selbst erlischt dadurch nicht.
Allerdings gilt: Ein neuer Anwalt wird Ihnen nur beigeordnet, wenn dadurch keine Mehrkosten für die Staatskasse entstehen. Oder wenn Sie einen triftigen Grund nachweisen können — etwa einen unwiderruflichen Vertrauensbruch, weil der Anwalt trotz mehrfacher Aufforderung nicht erreichbar war.
Prüfen Sie diesen Punkt vor dem Wechsel
Beantragen Sie beim Gericht die Aufhebung der Beiordnung des alten Anwalts und gleichzeitig die Beiordnung des neuen. Das Gericht entscheidet, ob der Grund ausreicht. Wechseln Sie einfach ohne gerichtliche Genehmigung, kann es passieren, dass Sie die Kosten des neuen Anwalts selbst tragen müssen.
Kurz beantwortet: Häufige Fragen
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Wechsel? In der Regel ja — solange der Grund nicht bei Ihnen liegt und Sie den Wechsel vorab angezeigt haben.
- Bleibt die Prozesskostenhilfe beim Wechsel bestehen? Ja, die Bewilligung selbst erlischt nicht — nur die Beiordnung des Anwalts muss gerichtlich geändert werden.
- Was passiert ohne gerichtliche Genehmigung bei PKH? Dann tragen Sie das Risiko, die Kosten des neuen Anwalts selbst zahlen zu müssen.
Unsicher, was in Ihrer Situation gilt?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Wechsel mitträgt und ob Ihre PKH-Situation einen Wechsel zulässt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf Ihren konkreten Versicherungsvertrag und den Verfahrensstand an.
Eine unverbindliche Ersteinschätzung zu privaten Rechtsfragen erhalten Sie auf Advofleet Rechtsanwalt24 — kostenlos und ohne Mandat. Das ist nicht dieselbe Leistung wie eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG; es geht nur um eine erste Orientierung, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Für gewerbliche Fragen steht Advofleet Firmenanwalt24 zur Verfügung. advofleet.de erklärt Ihnen im Anschluss, wie eine reguläre Erstberatung oder ein Festpreismandat abläuft.
Neuen Anwalt suchen — mit klaren Kosten
Wenn Sie jetzt einen neuen Anwalt beauftragen möchten: Auf advofleet.de sehen Sie die Kosten vorab. Keine versteckten Stundensätze — sondern Festpreise, damit Sie genau wissen, was der Neustart kostet.
Welche Risiken birgt der Anwaltswechsel — und wie sichern Sie laufende Fristen ab?
Das größte Risiko beim Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist eine Fristversäumnis. Prozessuale Fristen laufen weiter — egal ob Sie gerade einen Anwalt wechseln. Beauftragen Sie den neuen Anwalt deshalb immer, bevor Sie das alte Mandat kündigen.
Fristen warten nicht auf den Wechsel
Prozessuale Fristen laufen unabhängig vom Anwaltswechsel weiter. Klären Sie offene Fristen mit dem neuen Anwalt, bevor Sie das alte Mandat kündigen.
Der neue Anwalt muss bei Mandatsübernahme sofort alle laufenden Fristen prüfen. Er muss fristwahrende Maßnahmen eigenständig ergreifen. Er kann sich dabei nicht auf seinen Vorgänger verlassen.
Anwalt wechseln kurz vor dem Gerichtstermin: Was gilt?
Auch kurz vor einem Gerichtstermin ist ein Wechsel möglich. Wichtig ist, dass der neue Anwalt genug Zeit zur Einarbeitung hat. Informieren Sie ihn frühzeitig über den Termin und übergeben Sie die Handakte sofort. Bei sehr kurzfristigen Wechseln kann das Gericht im Einzelfall eine Terminverlegung erwägen — verlassen Sie sich darauf aber nicht. Sprechen Sie diesen Punkt aktiv mit dem neuen Anwalt an.
Beachten Sie außerdem: Die Prozessvollmacht des bisherigen Anwalts bleibt nach außen wirksam, bis ihr Erlöschen dem Gericht und der Gegenseite angezeigt wird (§ 87 Abs. 1 ZPO). Bis dahin könnte der bisherige Anwalt theoretisch noch Verfahrenshandlungen für Sie vornehmen. Melden Sie den alten Anwalt ab und den neuen gleichzeitig an — am besten am selben Tag.
Zur Kostenfrage hat der BGH klargestellt, dass bei einem Wechsel zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Phase keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des ersten Anwalts auf die Verfahrensgebühr des neuen Anwalts stattfindet (BGH, Beschluss vom 10.12.2009 – VII ZB 41/09). Der neue Anwalt erhält die volle Verfahrensgebühr. Das kann für Sie zu höheren Gesamtkosten führen. Das OLG Celle hat zudem entschieden, dass Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel gegenüber der Gegenseite nur erstattungsfähig sind, wenn der Wechsel notwendig war (OLG Celle, Beschluss vom 07.09.2015 – 2 W 194/15). Halten Sie Ihre Gründe für den Wechsel deshalb schriftlich fest.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Sie können Ihr Anwaltsmandat gemäß § 627 BGB jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen — auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens.
- Der bisherige Anwalt hat nach § 15 Abs. 4 RVG Anspruch auf Vergütung für alle bereits erbrachten Leistungen — auch wenn das Mandat vorzeitig endet.
- Beim Zivilprozess mit Anwaltszwang wird die Kündigung erst wirksam, wenn dem Gericht und der Gegenseite die Bestellung eines neuen Anwalts angezeigt wird (§§ 78, 87 Abs. 1 ZPO).
- Je früher Sie wechseln, desto geringer sind in der Regel die Mehrkosten.
- Bei bewilligter Prozesskostenhilfe wird ein neuer Anwalt nur beigeordnet, wenn dadurch keine Mehrkosten für die Staatskasse entstehen oder ein triftiger Grund vorliegt.
- Halten Sie Ihre Wechselgründe schriftlich fest — das kann bei der Kostenerstattung entscheidend sein.
Kurz beantwortet
Kann ich trotz offener Rechnungen wechseln? Ja, achten Sie aber auf ein mögliches Zurückbehaltungsrecht an der Handakte. Wer meldet den Wechsel dem Gericht? In der Regel der neue Anwalt. Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Wechsel? Meist nur bei einem berechtigten Grund.
Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist kein Ausnahmefall und kein Zeichen von Schwäche — er ist ein Recht, das das Gesetz Ihnen bewusst einräumt. Entscheidend ist, dass Sie den Wechsel geordnet vorbereiten: neuen Anwalt zuerst beauftragen, Fristen sofort prüfen lassen, Kündigung schriftlich erteilen und Unterlagen zeitnah übergeben. Dann kann ein Wechsel Ihr Verfahren sogar stärken, weil frische Augen manchmal Argumente sehen, die vorher übersehen wurden.
Die dargestellten Informationen geben die aktuelle Rechtslage (Stand 2026) nach bestem Wissen wieder.