Der Vermieter kündigt fristlos, das Jobcenter streicht Leistungen oder ein Inkassounternehmen fordert plötzlich Geld — und Sie wissen nicht, ob das rechtmäßig ist. Ein Anwalt wäre jetzt genau das Richtige, aber die Kosten schrecken ab. Genau für diese Situation gibt es die Beratungshilfe: ein staatlich finanziertes Instrument, das Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, anwaltlichen Rat gegen einen Eigenanteil von maximal 15 Euro zu erhalten.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Beratungshilfegesetz (BerHG) — dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen. Es gilt für außergerichtliche Angelegenheiten in nahezu allen Rechtsgebieten. Sobald ein Verfahren vor Gericht landet, greift stattdessen die Prozesskostenhilfe, über die der Pillar-Artikel 'Anwaltskosten verstehen: Was kostet ein Anwalt wirklich?' im größeren Zusammenhang informiert.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer Anspruch auf Beratungshilfe hat, wie Sie den Schein beim Amtsgericht beantragen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und was passiert, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Eigenanteil | max. 15 Euro (inkl. MwSt.) |
| Rechtsgrundlage | § 1 BerHG i.V.m. § 115 ZPO |
| Einkommensgrenze | einzusetzendes Einkommen unter 20 Euro/Monat |
| Zuständiges Gericht | Amtsgericht am Hauptwohnsitz |
| Geltungsbereich | nur außergerichtliche Angelegenheiten |
Beratungshilfe auf einen Blick
Was ist Beratungshilfe und für wen ist sie gedacht?
Beratungshilfe ist staatlich finanzierte Rechtsberatung. Sie richtet sich an Menschen, die sich eine Anwaltsberatung nicht leisten können – kurz: Anwalt ohne Geld. Nach § 2 Abs. 2 BerHG deckt sie alle rechtlichen Angelegenheiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens ab. Das reicht von Miet- und Arbeitsrecht über Sozial- und Verwaltungsrecht bis zu Familien- und Erbsachen.
Ihr Anspruch hängt von Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit ab, geregelt im Beratungshilfegesetz. Beziehen Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erfüllen Sie die Einkommensvoraussetzungen meist automatisch. Aber auch ohne Sozialleistungsbezug können Sie Anspruch haben: Bleiben nach Abzug aller gesetzlichen Freibeträge weniger als 20 Euro einzusetzendes Einkommen übrig, reicht das aus.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe gilt nur für die außergerichtliche Phase – also Beratungsgespräche und Vertretung gegenüber Dritten. Kommt es zum Gerichtsverfahren, beantragen Sie separat Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. In Strafsachen deckt die Beratungshilfe nur die Beratung ab, keine Vertretung. Für eine umfassende Strafverteidigung kann Ihnen stattdessen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Beratungshilfe entfällt, wenn Sie bereits Mitglied in einer Organisation mit kostenloser Beratung sind – etwa einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft. Das Amtsgericht prüft, ob Ihnen diese Alternative zumutbar ist. Halten Sie die Beratung dort für unzureichend, begründen Sie das einfach in Ihrem Antrag.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Pflegekraft erhält von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung wegen angeblich unentschuldigten Fehlens. Sie bezieht kein Bürgergeld, verdient aber nach Abzug von Miete und Kinderfreibeträgen unter dem Existenzminimum. Das Amtsgericht bewilligt Beratungshilfe. Die anwaltliche Prüfung zeigt: Die Abmahnung war formal fehlerhaft und musste zurückgenommen werden. Eine erste Orientierung, ob sich eine anwaltliche Prüfung lohnt. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für Beratungshilfe erfüllen?
Beratungshilfe bekommen Sie nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Sie sind wirtschaftlich bedürftig, es gibt keine zumutbare andere Hilfe, und Ihr Anliegen ist nicht mutwillig. Die wichtigste Hürde ist dabei Ihr Einkommen. Wer Anspruch auf ratenfreie Prozesskostenhilfe hätte, hat nach § 1 Abs. 2 BerHG auch Anspruch auf Beratungshilfe.
Die Einkommensberechnung folgt § 115 ZPO. Von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen ziehen Sie mehrere Freibeträge ab: einen Grundfreibetrag für sich selbst (bundesweit 619 Euro im Jahr 2025), einen Freibetrag bei Erwerbstätigkeit (282 Euro), einen Unterhaltsfreibetrag für Ehe- oder Lebenspartner (619 Euro) sowie Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder je nach Alter. Dazu kommen Ihre tatsächlichen Wohnkosten und weitere notwendige Ausgaben. Bleibt danach ein 'einzusetzendes Einkommen' von weniger als 20 Euro übrig, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Liegt der Betrag darüber, wird der Antrag abgelehnt.
Neben dem Einkommen prüft das Amtsgericht auch Ihr Vermögen. Größere Ersparnisse oder verwertbare Sachwerte müssen Sie zunächst selbst einsetzen. Nicht angerechnet wird das sogenannte Schonvermögen: ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und kleinere Notfallrücklagen. Was als 'angemessen' gilt, richtet sich nach § 90 SGB XII.
Mutwilligkeit schließt den Anspruch aus. Würde ein wirtschaftlich denkender Mensch ohne Geldsorgen in Ihrer Situation vernünftigerweise gar keinen Anwalt einschalten, kann das Amtsgericht Ihren Antrag ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. April 2022 (1 BvR 1370/21) klargestellt: Bei dieser Prüfung müssen Ihre besonderen Kenntnisse und Ihre wirtschaftliche Lage angemessen berücksichtigt werden. Die Schwelle darf nicht zu hoch angesetzt werden.
Für jede Rechtsangelegenheit brauchen Sie einen eigenen Antrag. Streiten Sie gleichzeitig mit Ihrem Vermieter und Ihrem Arbeitgeber, sind das zwei verschiedene Angelegenheiten. Für jede müssen Sie einen eigenen Beratungshilfeschein beantragen. Eine Bewilligung gilt jeweils bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Sache. Allgemeine Fragen zu Anwaltskosten und Finanzierungsmöglichkeiten wie Rechtsschutzversicherung oder Ratenzahlung ordnet Advofleet.de für Sie ein.
Praxis-Tipp
Wer als Anwalt ohne Geld Hilfe braucht: Mit dem Beratungshilfeschein zahlen Sie beim Anwalt nur einen Eigenanteil von 15 Euro — den Rest übernimmt die Staatskasse nach § 1 BerHG.
Wie beantragen Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht?
Den Beratungshilfeschein — auch Beratungsschein genannt — beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Hauptwohnsitzes. Zuständig ist nach § 4 Abs. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen. Sie haben drei Möglichkeiten: persönlich an der Rechtsantragsstelle, schriftlich per Post oder online über das Portal Justiz-Services (service.justiz.de).
Der persönliche Weg ist meist am schnellsten. Der Rechtspfleger nimmt Ihren Antrag auf, prüft die Unterlagen und entscheidet oft noch am selben Tag. Buchen Sie vorab einen Termin. Viele Amtsgerichte haben keine offene Sprechstunde mehr. Der schriftliche Antrag dauert länger, weil Rückfragen per Post beantwortet werden müssen. Unvollständige Anträge führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnung.
Bringen Sie diese Unterlagen mit oder fügen Sie sie dem schriftlichen Antrag bei: Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung, Bürgergeld-Bescheid, ALG-II-Bescheid oder Rentenbescheid), Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag oder Mietbescheinigung. Dazu Unterlagen, die Ihr Rechtsproblem belegen — etwa ein Kündigungsschreiben, ein Bescheid oder eine Forderung der Gegenseite.
Sie können auch direkt einen Anwalt aufsuchen, ohne vorher zum Amtsgericht zu gehen. Dann beantragt der Anwalt den Schein nachträglich. Dieser Antrag muss binnen vier Wochen nach Beratungsbeginn beim Amtsgericht eingehen, sonst wird er abgelehnt. Besser ist es, den Schein vorher zu besorgen: Nur so haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden. Wie eine Erstberatung generell abläuft und was sie kostet, erklären wir im Artikel zur <a href="/angebote">Erstberatung und Festpreisen</a>.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie dagegen die Erinnerung nach § 7 BerHG einlegen — unbefristet und formlos schriftlich. Sie legen kurz dar, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Ein Richter am Amtsgericht entscheidet dann abschließend. Lassen Sie sich die Ablehnung deshalb immer schriftlich und mit Begründung geben.
Wichtig zu wissen
Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Angelegenheiten gewährt; wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen bezieht, erfüllt die Einkommensvoraussetzungen in der Regel automatisch.
Rechtsproblem, aber unsicher über die Kosten?
Finden Sie jetzt einen passenden Anwalt, der Beratungshilfe akzeptiert — transparent, ohne versteckte Kosten und mit klarer Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Preis und Umfang vor der Beauftragung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen Advofleet Rechtsanwalt24 (Privatrecht), Advofleet Kitaplatzklage (Kita-/Studienplatz) und Advofleet Firmenanwalt24 (Unternehmensrecht) stehen Preis und Umfang vor der Beauftragung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag und enthält keine kostenlose anwaltliche Prüfung. Rechner und Musterschreiben bleiben Selbsthilfe.
Was deckt der Beratungshilfeschein ab — und was nicht?
Mit dem bewilligten Beratungshilfeschein suchen Sie sich einen Anwalt Ihrer Wahl aus. Dort lassen Sie sich beraten. Sie zahlen nur einen Eigenanteil von maximal 15 Euro, inklusive Umsatzsteuer. Den Rest seiner Gebühren rechnet der Anwalt direkt mit der Landeskasse ab. Der Schein gilt für Beratungsgespräche. Ist es nötig, deckt er auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten ab.
Außergerichtliche Vertretung bedeutet konkret: Der Anwalt setzt in Ihrem Namen Schreiben auf. Er verhandelt mit der Gegenseite. Er vertritt Sie gegenüber Behörden. Voraussetzung ist, dass kein Gericht eingeschaltet wird. Nach § 2 Abs. 1 BerHG gilt die Beratungshilfe auch für das obligatorische Güteverfahren nach § 15a EGZPO. Dieses Verfahren ist in einigen Bundesländern vor bestimmten Klagen vorgeschrieben.
Der Schein gilt nur für eine konkrete Angelegenheit. Für ein anderes Rechtsproblem brauchen Sie einen neuen Antrag. Neben Rechtsanwälten dürfen auch Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beraten — jeweils im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis. Für die meisten alltäglichen Rechtsfragen ist aber der Rechtsanwalt Ihrer Wahl die richtige Anlaufstelle.
Was die Beratungshilfe nicht abdeckt: Sie ersetzt keine Prozesskostenhilfe für ein laufendes Gerichtsverfahren. Möchten Sie nach der Beratung klagen, beantragen Sie Prozesskostenhilfe separat beim zuständigen Gericht — nach §§ 114 ff. ZPO. Die bereits genutzte Beratungshilfe wird dabei anteilig auf die Gebühren angerechnet, gemäß § 58 Abs. 2 RVG. Auch ausländisches Recht ist meist ausgeschlossen: Hat Ihr Fall keinen Bezug zum Inland, gewährt § 2 Abs. 3 BerHG keine Beratungshilfe.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen gilt eine Besonderheit. Nach § 2 Abs. 2 BerHG deckt der Schein hier nur die Beratung ab — nicht die außergerichtliche Vertretung. Als Beschuldigter können Sie sich also beraten lassen. Eine aktive Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft ist über den Beratungshilfeschein nicht möglich. Für eine wirksame Strafverteidigung sieht das Gesetz stattdessen den Weg über die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 StPO vor. Wie eine Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen greifen kann, lesen Sie im Ratgeber <a href="/ratgeber/rechtsschutzversicherung-kosten-nutzen">Rechtsschutzversicherung</a>.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder Sie die Schwelle knapp verfehlen?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Nach § 7 BerHG können Sie gegen den Beschluss des Rechtspflegers Erinnerung einlegen. Das geht ohne Frist und ohne Gerichtsgebühr. Ein Richter am Amtsgericht prüft die Entscheidung dann neu. Legen Sie dabei dar, warum Ihre Bedürftigkeit tatsächlich vorliegt. Reichen Sie fehlende Belege einfach nach.
Liegt Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze, haben Sie trotzdem Optionen. Manche Kanzleien bieten günstige Erstberatungen zu festen Preisen an. So erhalten Sie auch mit kleinem Budget eine erste Einschätzung. Prüfen Sie zudem, ob eine Rechtsschutzversicherung greift. Schauen Sie dafür in Ihre Hausrat- oder sonstigen Versicherungsunterlagen. Mehr zum Zusammenhang zwischen Versicherung und Eigenkosten lesen Sie im Artikel zur <a href="/ratgeber/rechtsschutzversicherung-kosten-nutzen">Rechtsschutzversicherung</a>. Eine erste. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung.<a href="https://www.rechtsanwalt24.de" target="_blank">Advofleet Rechtsanwalt24</a>.
Auch Beratungsstellen helfen bei Anwalt ohne Geld. Sie beruhen auf einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung. Beispiele sind anwaltliche Beratungsstellen in Sozialkaufhäusern oder Rechtshilfeeinrichtungen freier Träger. Diese Stellen akzeptieren den Beratungshilfeschein direkt. Einen Umweg über das Amtsgericht brauchen Sie dafür nicht.
Lehnt das Amtsgericht Beratungshilfe wegen sogenannter Mutwilligkeit ab, lesen Sie die Begründung genau. Mutwilligkeit liegt nach § 1 Abs. 3 BerHG nur in engen Grenzen vor: Ein wirtschaftlich denkender Mensch ohne Einkommensengpass müsste bei vernünftiger Abwägung auf Rechtsrat verzichten. Diese Schwelle ist hoch. Lassen Sie im Zweifel anwaltlich prüfen, ob eine Erinnerung Aussicht auf Erfolg hat.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Wer als Anwalt ohne Geld Hilfe braucht: Mit dem Beratungshilfeschein zahlen Sie beim Anwalt nur einen Eigenanteil von 15 Euro — den Rest übernimmt die Staatskasse nach § 1 BerHG.
- Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Angelegenheiten gewährt; wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen bezieht, erfüllt die Einkommensvoraussetzungen in der Regel automatisch.
- Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes — persönlich, schriftlich oder online; der Rechtspfleger entscheidet häufig noch am selben Tag.
- Jede Rechtsangelegenheit erfordert einen eigenen Beratungshilfeschein — eine Pauschalerlaubnis für alle Rechtsprobleme gleichzeitig gibt es nicht.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie nach § 7 BerHG eine unbefristete Erinnerung einlegen und die Entscheidung von einem Richter überprüfen lassen.
- Reicht Beratungshilfe nicht. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung., um Kosten und Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Beratungshilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich verankertes Recht — und der Weg dazu ist kürzer, als viele glauben. Wer die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem einzigen Besuch beim Amtsgericht und 15 Euro Eigenanteil Zugang zu qualifizierter Anwaltsberatung erhalten. Entscheidend ist, den Schein möglichst vor dem ersten Anwaltsgespräch zu besorgen und vollständige Unterlagen mitzubringen. Sollte das Amtsgericht den Antrag ablehnen, steht mit der Erinnerung nach § 7 BerHG ein einfacher und kostenloser Rechtsbehelf zur Verfügung.