Sie haben einen Bescheid bekommen, einen Streit mit dem Vermieter oder eine Kündigung auf dem Tisch — und fragen sich: Wie läuft das eigentlich ab, wenn man zum Anwalt geht? Was passiert als erstes, was kostet es, und wie lange dauert das alles? Die Unsicherheit vor dem ersten Anwaltskontakt ist völlig normal, und die meisten Menschen machen diese Erfahrung nur selten im Leben.
Ein Mandat folgt einem klaren Ablauf: Erstanfrage, Erstberatung, Mandatsvertrag, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit, Abrechnung und Abschluss. Jede dieser Phasen hat feste Regeln — für Kosten, Fristen und Ihre Rechte als Mandantin oder Mandant. Wenn Sie diesen Ablauf kennen, verlieren Anwaltsbesuche ihren Schrecken.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen den gesamten Weg von der ersten Anfrage bis zur Aktenübergabe am Ende des Mandats. Er gilt für Privatpersonen in Deutschland, die zum ersten Mal oder nach langer Zeit wieder rechtliche Unterstützung suchen.
| Aspekt | Kurzinfo |
|---|---|
| Erstberatung Kosten | Max. 190 € netto (§ 34 RVG, Verbraucher) |
| Vertragsgrundlage | § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) |
| Schweigepflicht | § 43a BRAO – gilt auch nach Mandatsende |
| Unterlagen-Herausgabe | §§ 667, 675 BGB, § 50 BRAO – Pflicht bei Mandatsende |
| Kostenhilfe | Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) oder Beratungshilfe |
Mandatsablauf auf einen Blick
Wie nehme ich Kontakt auf und was passiert bei der Erstberatung?
Der erste Schritt ist eine formlose Kontaktaufnahme — per Telefon, E-Mail oder über ein Online-Formular. Sie schildern Ihr Anliegen in wenigen Sätzen, der Anwalt oder die Kanzlei meldet sich zurück und vereinbart einen Termin für die Erstberatung. Dieser Erstkontakt begründet noch kein Mandatsverhältnis und ist in der Regel kostenfrei.
Die Erstberatung selbst dauert typischerweise 30 bis 60 Minuten. Der Anwalt hört zu, fragt nach, ordnet die Rechtslage ein und erklärt Ihnen, welche Optionen Sie haben. Er muss dabei noch kein vollständiges Ergebnis liefern, sondern erste rechtliche Einschätzungen geben und erläutern, welche weiteren Schritte und Kosten auf Sie zukommen könnten. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit — Bescheide, Verträge, Schriftverkehr — damit die Einschätzung möglichst präzise ausfällt.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt: Laut § 34 RVG darf der Anwalt für das erste Beratungsgespräch maximal 190 Euro netto berechnen. Geht die Beratung über dieses erste Gespräch hinaus und werden etwa umfangreiche Unterlagen geprüft, gilt eine zweite Obergrenze von 250 Euro netto für den gesamten reinen Beratungsauftrag. Diese Obergrenzen gelten nicht für Unternehmer, die in geschäftlichen Angelegenheiten beraten werden.
Ein praktisches Beispiel: Eine Arbeitnehmerin aus Hannover erhielt eine fristlose Kündigung und wandte sich an eine Kanzlei. Beim Erstgespräch legte sie das Kündigungsschreiben und ihren Arbeitsvertrag vor. Der Anwalt erläuterte die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG, erklärte die Erfolgsaussichten und nannte die voraussichtlichen Kosten. Nach 45 Minuten verließ sie die Kanzlei mit einem klaren Handlungsplan — und der Sicherheit, dass sie die Frist einhalten kann.
Wenn Sie die Kosten der Erstberatung scheuen, gibt es eine kostenlose Alternative: Auf den Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht allgemein), kitaplatzklage.de (Kita- und Studienplatz) sowie firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei eine erste Einschätzung Ihres Falles, bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Was ist der Mandatsvertrag und welche Rechte haben Sie dabei?
Sobald Sie den Anwalt mit der weiteren Bearbeitung beauftragen, kommt ein Mandatsvertrag zustande. Rechtlich ist dieser Vertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB und in der Regel als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen — das bedeutet: Der Anwalt schuldet Ihnen sorgfältige und kompetente Arbeit, aber keinen bestimmten Verfahrensausgang.
Gleichzeitig unterschreiben Sie eine Vollmacht. Mit ihr bevollmächtigen Sie den Anwalt, in Ihrem Namen zu handeln — Schreiben zu verfassen, Verhandlungen zu führen oder Sie vor Gericht zu vertreten. Die Vollmacht kann eng gefasst sein (nur für eine bestimmte Angelegenheit) oder weiter reichen. Lesen Sie das Dokument vor der Unterschrift sorgfältig und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Ein wichtiger Punkt für Ihren Schutz: Das Zustandekommen des Anwaltsvertrags richtet sich nach den allgemeinen Vertragsregeln der §§ 145 ff. BGB. Wird der Vertrag außerhalb der Kanzlei geschlossen — etwa nach einem Hausbesuch oder rein digital über ein speziell dafür eingerichtetes System — kann das Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumrecht der §§ 312 ff. BGB greifen und Ihnen ein Widerrufsrecht einräumen. Der BGH hat dazu in mehreren Entscheidungen Stellung genommen, zuletzt im Urteil vom 19.11.2020 – IX ZR 133/19.
Vereinbaren Sie die Kostenstruktur unbedingt schriftlich, bevor der Anwalt für Sie tätig wird. Viele Kanzleien arbeiten mit Festpreisen für klar umrissene Leistungen — das gibt Ihnen Planungssicherheit. Ist kein Festpreis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihrer Sache ab. Eine transparente Kostenvereinbarung vorab schützt vor späteren Überraschungen.
Denken Sie auch an Ihre Rechtsschutzversicherung, falls Sie eine haben: Melden Sie den Fall vor Mandatsbeginn bei Ihrer Versicherung an und holen Sie eine Deckungszusage ein. Die Versicherung übernimmt dann die Anwaltskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme — direkt gegenüber der Kanzlei, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.
Praxis-Tipp
Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet für Verbraucher gemäß § 34 RVG maximal 190 Euro netto — dieser gesetzliche Höchstbetrag gilt bundesweit und kann nicht überschritten werden.
Was macht der Anwalt außergerichtlich für Sie?
Die meisten Mandate werden außergerichtlich gelöst — ohne Klage, ohne Verhandlung. Der Anwalt schreibt die Gegenseite an, prüft Verträge, verhandelt Einigungen und formuliert Erklärungen in Ihrem Namen. Diese außergerichtliche Phase ist oft günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren.
Konkret bedeutet das: Der Anwalt sichtet Ihre Unterlagen, recherchiert die Rechtslage, entwirft Schreiben an Behörden, Vermieter, Arbeitgeber oder Versicherungen und bespricht mit Ihnen jeden Schritt. Für diese Tätigkeit fällt nach dem RVG eine sogenannte Geschäftsgebühr an, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit richtet. Anders als bei der reinen Erstberatung ist der Streitwert nun ausschlaggebend.
Ein realistisches Szenario aus der Praxis: Ein Mieter aus Köln-Ehrenfeld erhielt eine Eigenbedarfskündigung. Der Anwalt prüfte die Kündigung, stellte formale Mängel fest und schrieb den Vermieter an. Bereits vier Wochen nach dem Erstgespräch hatte der Mandant eine außergerichtliche Einigung über eine verlängerte Räumungsfrist und eine Abstandszahlung — ohne ein Gericht zu bemühen. Solche Ergebnisse sind außergerichtlich häufig erreichbar.
Auch wenn die Gegenseite sich kooperativ zeigt, sollten alle Einigungen schriftlich festgehalten werden. Der Anwalt entwirft dafür eine Einigungsvereinbarung oder einen Vergleich, den beide Seiten unterschreiben. Damit ist die Sache verbindlich geregelt und Sie haben ein Dokument, auf das Sie sich im Streitfall berufen können.
Scheitert die außergerichtliche Einigung, berät der Anwalt Sie darüber, ob eine Klage sinnvoll ist. Er erläutert die Erfolgsaussichten, die voraussichtlichen Kosten und die Dauer eines Verfahrens — damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Kein seriöser Anwalt drängt Sie zur Klage, wenn die Lage das nicht rechtfertigt.
Wichtig zu wissen
Der Anwaltsvertrag ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB und verpflichtet den Anwalt zur sorgfältigen Bearbeitung, nicht aber zu einem bestimmten Ergebnis.
Jetzt den passenden Anwalt für Ihr Anliegen finden
Sie wissen jetzt, wie ein Mandat abläuft. Der nächste Schritt ist einfach: Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und starten Sie mit einer unverbindlichen Anfrage — transparent, ohne Kostenfallen.
Kostenlose Ersteinschätzung statt kostenpflichtiger Erstberatung
Bei den meisten Anwälten kostet die Erstberatung nach § 34 RVG bis zu 190 Euro netto. Auf unseren Schwesterportalen rechtsanwalt24.de (Privatrecht), kitaplatzklage.de (Kita-/Studienplatz) und firmenanwalt24.de (Unternehmensrecht) können Sie Ihr Anliegen zuerst unverbindlich und kostenlos einschätzen lassen — bevor Sie Geld für eine klassische Erstberatung ausgeben.
Wie läuft ein gerichtliches Verfahren ab und was kostet es?
Wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, reicht der Anwalt die Klage oder den Antrag beim zuständigen Gericht ein. Für Streitwerte bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht — dort besteht Anwaltspflicht nach § 78 ZPO. Der Anwalt übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und der Gegenseite.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren beider Seiten zusammen. Wer vor Gericht gewinnt, bekommt seine Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel von der Gegenseite erstattet — wer verliert, trägt beide Seiten. Bei einem gemischten Ergebnis werden die Kosten nach dem Verhältnis des Obsiegens aufgeteilt. Das Kostenrisiko ist daher ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Klage.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2011 – VIII ZR 27/10 klargestellt, dass ein Rechtsanwalt nach Mandatskündigung seine Vollmacht so lange aufrechterhalten muss, bis ein neuer Anwalt bestellt ist — ein wichtiger Schutz für Sie, falls Sie mitten im Verfahren den Anwalt wechseln möchten. Auch zwischenzeitliche Zustellungen des Gerichts muss der bisherige Anwalt entgegennehmen und an Sie weiterleiten.
Wer sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten kann, hat unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO. Das Gericht übernimmt dann die Verfahrenskosten vorläufig — der Anwalt wird über die Staatskasse vergütet. Für außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, die Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 15 Euro.
Während des Verfahrens haben Sie jederzeit das Recht, Ihren Anwalt zu wechseln. Das Mandat kann nach § 626 BGB aus wichtigem Grund jederzeit beendet werden — von Ihnen oder vom Anwalt. Ihr neuer Anwalt kann die Akte nahtlos übernehmen. Lassen Sie Ihren bisherigen Anwalt im Zweifel frühzeitig über einen geplanten Wechsel informieren, damit keine Fristen gerissen werden.
Wie endet ein Mandat und was passiert mit Ihren Unterlagen?
Ein Mandat endet entweder durch Abschluss der Angelegenheit, durch beiderseitige Einigung, durch Kündigung oder durch den Abschluss eines Vergleichs. Der Anwalt informiert Sie schriftlich über das Ergebnis, erläutert die getroffene Einigung oder das Urteil und beantwortet Ihre abschließenden Fragen.
Nach Mandatsende haben Sie das Recht, alle Ihre Unterlagen zurückzuerhalten. Die Herausgabepflicht des Anwalts ergibt sich aus §§ 675 Abs. 1, 667 BGB sowie § 50 Abs. 2 und 3 BRAO: Der Anwalt muss Ihnen alles aushändigen, was er zur Bearbeitung des Mandats von Ihnen erhalten hat oder was er in Ihrem Namen erlangt hat. Eigene interne Notizen des Anwalts gehören dagegen nicht dazu.
Auch nach Mandatsende gilt die anwaltliche Schweigepflicht uneingeschränkt fort. Nach § 43a Abs. 2 BRAO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BORA darf der Anwalt keine Informationen aus dem Mandatsverhältnis an Dritte weitergeben — weder an Behörden noch an andere Parteien, solange Sie ihn nicht ausdrücklich davon entbinden. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles, was Sie mitgeteilt haben, dauerhaft geschützt bleibt.
Abschließend erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Prüfen Sie diese sorgfältig: Jede Rechnung muss die angefallenen Gebühren nach dem RVG oder der individuell vereinbarten Vergütung nachvollziehbar aufschlüsseln. Bei Unklarheiten können Sie beim zuständigen Anwaltsgericht oder der Rechtsanwaltskammer Auskunft verlangen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, reicht der Anwalt die Rechnung direkt bei der Versicherung ein.
Ihre Checkliste auf einen Blick
- Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet für Verbraucher gemäß § 34 RVG maximal 190 Euro netto — dieser gesetzliche Höchstbetrag gilt bundesweit und kann nicht überschritten werden.
- Der Anwaltsvertrag ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB und verpflichtet den Anwalt zur sorgfältigen Bearbeitung, nicht aber zu einem bestimmten Ergebnis.
- Die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a BRAO gilt auch nach Mandatsende — alles, was Sie Ihrem Anwalt mitteilen, bleibt dauerhaft vertraulich.
- Bei Mandatsende hat der Anwalt die Pflicht, Ihnen sämtliche Unterlagen herauszugeben — geregelt in §§ 675, 667 BGB sowie § 50 BRAO.
- Wer die Kosten des Anwalts nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe — der Zugang zum Recht ist damit einkommensunabhängig gesichert.
Der Ablauf eines Mandats folgt klaren Regeln — von der Erstanfrage über den Mandatsvertrag und die außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit bis zum Abschluss und der Aktenrückgabe. Wenn Sie diesen Ablauf kennen, können Sie informiert entscheiden, wann und wie Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, was es kostet und welche Rechte Sie dabei haben. Die Schwellenangst vor dem ersten Anwaltskontakt ist verständlich — aber unbegründet, sobald man weiß, was einen erwartet.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Marek Schauer fachlich geprüft — mehr zur Person unter /anwaelte/marek-schauer. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.